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Hallo Mobilisten...und besonders Juristen unter uns, ich habe ein "gepflegtes" Womo der 7 Meter Klasse. Ich würde gern so 20 Wochenenden im Jahr an einer schönen Stelle in der Natur die Zeit rund um mein Womo verbringen und dann auch in diesem Schlafen. Daher wollte ich mir über eine Zeitungsanzeige einen Platz ca. 300 m2 pachten. Z.B. am Waldrand, an einem Kiesloch oder an der Weser. Wie sieht das rechtlich aus ? Wäre das erlaubt ??? ...ich würde an diesen besagten Wochenenden im Womo dort schlafen wollen, das restliche Jahr wäre der Platz "leer". Hallo hervorragende Frage. Könnte auch je nach Grundstück (ggf. Naturschutzgebiet) und auch je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Egal was diese Frage hier an Ergebnissen bringt. Sicher und ohne Ärgernisse im Nachhinein gehts nur, wenn Du einfach mal bei der betreffenden Gemeinde nachfragst. Dann können die in den Flurplan schauen und auch eine fundierte Auskunft geben. VG Thomas Die gleiche Überlegung haben wir auch. Müssen da auch mal was finden und dann, wie geschrieben bei der Gemeinde nachfragen. Aber erst mal was finden Schönen Abend Wer viel fragt ... No risk, no fun Solange du keinen gewerblichen Womo-Stellplatz dort betreiben willst und dein Abwasser womogerecht entsorgt wird, warum sollte da wer was dagegen haben? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich würde das einfach mit dem Grundstückbesitzer abklären. LG Monana
Und dann steht man mit einem Grundstück da, mit dem man nix anfangen kann. *kopfschüttel*
Entsprechende Entsorgung ist eh klar. Dem Verpächter wird es noch am ehesten egal sein, aber es kann sehr wohl die Gemeinde etwas dagegen haben. Nur mal ein Beispiel vom Plattensee in Ungarn. Da habe ich dieses Jahr jede Menge Riesengrundstücke (3-5000qm) direkt am See, bzw. mit Seeblick für nen Appel und nen Ei gesehen. Bis ich hinter den Haken kam. Man durfte nur 1% der Fläche bebauen!!! Also bei 3000qm Grundstück grade mal eine Grundfläche von 30qm !!!. Also ich kann mein WoMo in unseren Wald stellen, wenn ich dort z.Bsp. Pflegemaßnamen oder ähnliches in diesem Zeitraum ausführe. Wenn es Außenbereich ist oder gar Schutzgebiet, kannst du richtigen Ärger bekommen. Wir haben auch noch hier in der nähe 1 Hektar Acker und Wiese, aber das ist Wasser Einzugs Gebiet, da brauch ich mit dem Wohnmobil nicht hin.
Sowas zu erkennen, ist kein Problem: Die Zufahrtswege weisen schon durch Beschilderung diese Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr aus, Volker :wink:
Solche Schilder stehen bei uns auch rum. Aber für Grundstückseigentümer/Pächter immer erlaubt da durchzufahren. Dieter
Eine hohe Hecke wird man doch pflanzen dürfen? 8) Über etwas ähnliches habe ich auch schon mal nachgedacht... insofern verstehe ich die Problematik nicht so ganz. Wenn das WoMo zugelassen ist und ich kann den "Stellplatz" über öffentliche Straßen erreichen, dann müsste ich doch auch ohne Probleme auf das von mir angemietete Grundstück fahren dürfen???? Oder liege ich falsch.... Natürlich, wenn die Zufahrt zum Grundstück beschränkt oder verboten ist.. , dann ist es natürlich etwas anders. Das Bauamt fordert eine Baugenehmigung für das Abstellen von Wohnmobilen. Wenn der Verpächter eine Genehmigung hat, kannst du das machen. Willst du das Grundstück kaufen musst du dich vorher erkundigen ob das geht. Diese Genehmigung soll das wilde Campen verhindern. Die Rechtslage ist relativ klar: Das Abstellen eines Wohnmobiles über einen längeren Zeitraum ist nur auf Campingplätzen oder in einer Garage erlaubt.
Das ist doch ein Umgehungstatbestand wie etwa bei Würstchen-Uli..... :ja: Ist Dein Womo klein und entspricht den Normen einer Gartenlaube, hättest Du vielleicht eine Chance, wenn die Nachbarn wegen des Dauerwohnens keine Anzeige erstatten. Mit anderen Worten: "Vergiss es!" Felix52 :) Also zwanzig Wochenenden im Jahr würde ich nicht als "Dauerwohnen" bezeichnen. Das hat mit Dauerwohnen nichts zu tun. Nach Satz 1 des § 2 Abs. 1 LBauO sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Nach Satz 2 besteht eine Verbindung mit dem Erdboden auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Letzteres ist hier der Fall.
ich kann doch auf meinem eigenen Grund und Boden mein oder einfach ein Wohnmobil abstellen. Ist doch wie ein PKW einzustufen, zumindest bis 3,5 to. Wenn es sich um ein privates Grundstück handelt, dann sogar stillgelegt. Wir reden hier nicht von deinem Womo das auf deinem bebauten Grundstück steht. Es geht um unbebaute Grundstücke in der Wallapumpa. Die Bebauung im Außenbereich unterliegt strengen Vorschriften. Man kann sich das Leben selber schwer machen. Hinstellen und fertig. Übers Wochenende parken wird wohl noch erlaubt sein. Dieter Aber .. Claudia ... Landesbauordnung ... bedeutet, von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wo der TE herkommt, sient man (noch) nicht. Grundsätzlich hast Du aber in Deinen Ausführungen recht ... solange es sich um einen WohnWAGEN handelt. Ein Wohnmobil ist mobil, solange es mobil gehandelt wird. Aber fest abstellen wird ein Problem sein/werden. Ab und zu ... sehe ich eher problemloser. Mal ausgehend davon es ist kein Naturschutz- oder Wasserschutzgebiet ... ich würds ausprobieren, wenn eine Maßregelung (und die wird WOHL zunächst in Form einer Aufforderung zum 'Verschwinden' erteilt werden) würd ich nachhaken --> WAS besagt die Landesbauordnung? Wie recht Du hast... :ja: Das wäre kein Dauerwohnen in einer Kleingärtner-Anlage. Aber selbst da wird das "Dauerwohnen" nur als zweckgerichtet für die gesetzlich zugelassene kleingärtnerische Tätigkeit erlaubt. Aber auf der grünen Wiese, die nicht als Bauland ausgewiesen ist? Und vielleicht sogar als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet? Na klar, wenn das Grundstück innerhalb von nicht überbautem Bauland liegt, könnte es gehen. Aber dann müsste der Vermieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anmelden und versteuern und an die öffentl. Versorgung anschließen. Natürlich gibts da noch die "Härtefälle" mit Wohnwagensiedlungen etwa in HH, Berlin oder Oldenburg. Aber nicht auf der "grünen Wiese" ohne Härtefall. :wink: Ich kann halt nur von NRW sprechen. Denke das es allgemein bekannt ist das Baurecht Ländersache ist. Soweit ich weiß gilt das nicht nur für Wohnwagen, sondern auch für Wohnmobile, PKW`s ... Du kannst in deinem Waldgrundstück, Teichanlage ... auch keinen privaten Schrottplatz aufmachen. Es geht doch nicht um Schrott- oder Campingplatz errichten. Als Pächter muß er sich um die Pflege des Grundstücks kümmern, das tut er an den besagten zwanzig Wochenenden. :wink: :grosseaugen: Er hat gefragt wie es rechtlich aussieht. Darauf habe ich geantwortet. Was er jetzt macht ist mir doch egal :D . Hab grad mal bei uns (Saarland) nachgeschaut. Danach wäre nichts dagegen einzuwänden, sofern die Anlage (hier: Wohnmobil) auf der baulichen Anlage (in diesem Fall <Stellplätze für Kraftfahrzeuge>) "nicht überwiegend ortsfest benutzt wird" (im Gegensatz zu einem fest abgestellten Wohnwagen). Trifft aber alles NICHT zu in Schutzgebieten ..... Tja, jetz müssten sich der Treaderöffner mal outen in welchem Bundesland er denn nun wohnt. Si, Senora ... wir haben in Bayern ein Wochenendgrundstück außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Also mitten in der Pampa, nicht an das Strom, Wasser und Abwassernetz angeschlossen. Eine genehmigte Wochenenhütte steht auch drauf. Da dürfte ich also nicht ohne Baugenehmigung am WE mit meinem Wohnmobil stehen und meinen edlen Körper im Liegestuhl in die Sonne legen, Claudia :D :D :D
Natürlich kannst du mit dem WoMo dort hinfahren und auch stehen lassen nur nicht einwachsen lassen. Spontanantwort aus der "Schulzenburg": "Da könnte doch jeder kommen!" Und damit nimmt das Drama seinen Lauf. :D Albert
aber nichts anderes will der TE doch machen. Am WE hinfahren, seine Kiste abstellen und sich erholen, oder :roll:
Naja, und eben das ist ein Wohnmobil doch nicht und hier auch nicht der Fall: " ... überwiegend ortsfest genutzt zu werden." Zitat TE: "Ich würde gern so 20 Wochenenden im Jahr an einer schönen Stelle in der Natur die Zeit rund um mein Womo verbringen und dann auch in diesem Schlafen .... ...ich würde an diesen besagten Wochenenden im Womo dort schlafen wollen, das restliche Jahr wäre der Platz leer." Also geht es hier um ca. 40 Nächte im Jahr. Freitag abend Anreise, Sonntag mittag Abreise. Unter der Woche nichts. Das ist weder dauerhaft noch überwiegend ortsfest. Das würde wohl auch mit einem Wohnwagen gehen, wenn er nicht stehen bleibt. Und wenn es sich nicht um ein LSG oder NSG - da müsste man sich dann definitiv informieren - handelt, wo tangiert das dieLandesbauordnung? Hat ein entfernter Bekannter damals in der Gegend von Nottuln gemacht. Weide vom Bauern gekauft um mit seinem Sohn da ab und an zelten zu können. Wurde dann allerdings - nur so am Rande - viele Jahre später Bauland ... der glückliche. |
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