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Motorradträger Eintragung beim TÜV


ditschmidt17 am 05 Nov 2007 20:32:26

Hallo
Hat jemand Erfahrung über das Entragen von Motorradtzrägern bei Wohnmobilen. Habe eine Hymer Camp 55 (älteres Modell) mit einem originalen Motorradträger derr für 100 kg zugelassen ist. Möchte eine Plattform montieren auf die mein Motorrad auch draufgeht (120 kg). Wer trägt sowas ein oder wer macht hierfür die Abnahme. Bin für jeden Tip dankbar. Wollte aber kein neuse kaufen ?.

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psbu am 06 Nov 2007 10:46:51

Hallo

Wenn der Träger abnehmbar ist braucht er nicht
eingetragen werden.
Ich habe einen SMV Träger der nur unten eingesteckt wird
und mit 2 Splinten gesichert ist.
Der TÜV sagte, das der Träger nicht eingetragen werden braucht.


ingemaus am 06 Nov 2007 12:20:01

Hallo Ditschmidt!
Es gibt zu viele Sorten und Arten von Trägern, um einen entsprechenden Rat geben zu können. Viele müssen zum TÜV einige nicht. Nehme Deine Unterlagen vom Träger und spreche Dein Vorhaben mit dem TÜV durch. Die sind heute eigentlich ganz operativ.
Beachte aber für Dich selbst, daß Du mit der Motorradlast nicht Deine Hinterachslast überschreitet. Du wärst nicht der erste, der bei einer Kontrolle, für viele Euros das Motorrad mit der Bahn zurückschicken mußt.
Durch das Gewicht auf der HA wird die VA bedingt durch die Hebelwirkung stark entlastet. Dein Fahrverhalten wird bedeutend schlechter.
ingemaus

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wernardo am 07 Nov 2007 11:18:28

Schau mal da rein, da hab ich vor kurzem versch Trägertypen gefunden:
Cate oder Beeken

Ich denke auch wenn du an einen passablen TÜV Beamten kommst müsste der noch einige Tipps wegen evtl Verstärkungen geben.
Ich hab mal früher komplett einen selber gebaut bin zum TÜV und fertig.

Das Problem ist oft der mehr oder weniger starke Überhang hinter der Hinterachse. Somit wird die Hebelkraft sehr groß. Das kann die max. Zuladung einschränken. Ein Bekannter hatte früher an einem alten LT 2 Motorräder (Sportmotorräder) drauf und konnte dann "vorne ganz leicht lenken". War also schon ein wenig an der Grenze.

ingemaus am 07 Nov 2007 11:42:12

Hallo Wernado!
Ein wenig an der Grenze mit der Entlastung der Vorderachse gibt es nicht. Alle Hersteller schreiben eine Mindestachslast auf der VA vor. Diese muss ich als Fahrer kontrollieren und einhalten! Nach ein wenig kommt der Abflug!

und tschüss ingemaus

topolino666 am 07 Nov 2007 12:01:41

Hallo ingemaus!

Es ist immer wieder schön Dich bei uns zu haben!

Auch wir können mit aufgeladenen Roller noch locker im dritten Gang schwarze Striche auf den Boden ziehen (geht auch die Lenkung schön leicht!) - und das mit 90 PS!!

Ich habe zwar sehr wohl eine max. Achslast eingetragen, nirgends aber eine zwingend einzuhaltende Mindestachslast, - könntest Du hierzu Quellen angeben, die für mich als Halter / Fahrer massgeblich sind??

Auch wir haben eine SMV-Bühne (bis 150 kg), diese ist abbaubar (mit 4 Klemmschrauben) und aufgrund der mitgeführten ABE nicht eintragungspflichtig.

@ditschmidt17: Auch ich würde wg. der Lasterhöhung bei Deiner Bühne einfach mal mit einem kompetenten Prüfer bei TÜV oder Dekra sprechen, evtl. trägt er Dir die 20 kg auch ohne weitere Umbauten (z.B. Verstrebungen, etc.) ein



topolino
Matthias

dieter2 am 07 Nov 2007 12:17:43

topolino666 hat geschrieben:Ich habe zwar sehr wohl eine max. Achslast eingetragen, nirgends aber eine zwingend einzuhaltende Mindestachslast, - könntest Du hierzu Quellen angeben, die für mich als Halter / Fahrer massgeblich sind??

topolino
Matthias


Zur Info

Zitat:
DA zu § 37 Abs. 1:
Die Forderung nach Einhaltung der zulässigen Werte für die Achsenlasten ist erfüllt, wenn 1. die zulässige Vorderachslast nicht überschritten wird,
2. die zulässige Hinterachslast nicht überschritten wird
und
3. die Mindestachslast der gelenkten Achse nicht unter 20 % des Fahrzeugmomentangewichtes liegt (gilt nicht für Sattelanhänger). Sofern die Fahrgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt, darf die Mindestachslast der gelenkten Achse bis auf 10 % des Fahrzeugmomentangewichtes gesenkt werden
Zitat Ende.

Dieter

topolino666 am 07 Nov 2007 12:26:39

Hallo Dieter!

Vielen Dank für das aufschlussreiche Zitat!

Das Verhältniss - natürlich unter Einhaltung der Hinterachslast - muss also mindestens 20 / 80 sein. Vielen Dank, so aus dem Bauchgefühl heraus ist 20 % vorne aber nicht viel!!

Beim nä. Mal auf der Waage pass ich mal auf, bzw. wiege diesbezüglich bewusst einzeln.

:D



topolino
Matthias

ingemaus am 07 Nov 2007 12:49:11

Hallo Toppolino!
Habe das Problem mit der Mitnahme eines Rollers auf einen anzubauenden
Träger in den letzten Monaten über viele Recherchen geklärt.. Fiat schreibt hierzu in dem Handbuch für Umwandlungen. Die Mindestbelastung auf der VA muss unter allen Belastungen mindestens 42 % des Gesamtgewichtes betragen. Das Kraftfahrtbundesamt geht hierzu generell, wenn keine Einschränkung durch den Hersteller vorliegt, von 30 %auf der Lenkachse aus. Dies ist von DB mit Hinterradantrieb, glaube ich, auch vorgeschrieben. Die genauen Daten von DB, Ford usw kenne ich nicht, weil diese für mich unrelevant waren.
Der Anbau eines Trägers ist mir im Übrigen von einer Fachfirma schriftlich abgelehnt worden. Die 42 % Regelung wäre bei meinem FG - Aufbau nicht einzuhalten. Zitatanfang: Dabei ist das Durchdrehen der VR noch das kleinste Übel, Zitatende... Andere Fachfirmen gaben dann erst auf gezielte Nachfrage zu, daß dies einzuhalten wäre! Wer will dies aber schon genau Wissen? Der Träger muss dran! Statt dessen schreibt man dann hier im Forum von einseitig abgefahrenen Vorderreifen. Wobei durch die starke Entlastung der VA auch die ganze V-Achsgeometrie im Eimer ist. Stolz werden nach 25.000 km die Reifen gewechselt.

und tschüss sagt ingemaus

dieter2 am 07 Nov 2007 14:02:33

Ich gehe mal davon aus das Fiat auf Grund des Vorderantriebes die 42 % vorschreibt.
Mit 20% gibt es warscheinlich keine ausreichende Traktion mehr.

Dieter

ingemaus am 08 Nov 2007 10:32:05

Hallo Dieter!
Deine Annahme das nur die V-Räder durchdrehen ist leider untertrieben. Bereits bei einer Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestbelastung von 42%, die sich bei Berganfahrten noch weiter verringert , kann lt. Fiat -Aussage folgendes passieren : Ein Abflug in die Büsche sei möglich!
Wer will dies aber schon wissen!?

Guten Flug und tschüss sagt ingemaus

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