bulli am 12 Jul 2004 17:35:50
Hallo Jürgen,
mag sein, dass alles das Gleiche ist.
Aber nehmen wir den "Schlimmsten aller Fälle" an, die Felge bricht, (vielleicht vorher durch Unfall, Kantsteinschaden, Materialfehler, etc), und es entsteht ein sehr hoher Personen/-Sachschaden und die Versicherung soll zahlen, dann wird sicherlich ein Gutachter eingeschaltet. Der findet heraus, dass Du eine Felge vom C25 auf dem Fiat montiert hast, und Fiat versagt die Freigabe, dann fährst Du rein rechtlich gesehen mit einer "erloschenen Betriebserlaubnis" durch die Gegend, und was das Versicherungstechnisch bedeutet, das brauche ich wohl nicht sagen.
Man kennt doch Versicherungen, wenn sie Geld bezahlen sollen, dann versuchen sie alles Mögliche, um nicht zahlen zu müssen. Ich würde jedenfalls den Hersteller des WOMO anschreiben, bzw. beim TÜV nachfragen, ob die Verwendung der Felge ok ist.
Fragen kostet doch nichts, und wenn eine Eintragung in die Papiere notwendig wird, ist sie jedenfalls billiger, als ohne Betriebserlaubnis zu fahren.
Viele Jörg