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Widerrufsrecht bei MESSE-KÄUFEN ....Wer hat Rat ?


Clematis am 23 Feb 2008 05:13:21

Moin, moin aus Norddeutschland,

auf der MESSE gekauft und durch Stöberei im FORUM später
bereut ...... !

Wer hat einen Rat, wie's mit den Stornomöglichkeiten bei
MESSE-KÄUFEN ausschaut ?

Es wurde keine Anzahlung geleistet !

DANKE !

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Beduin am 23 Feb 2008 08:34:47

Moin Uwe

ich hab da einen älteren Beitrag von Rantanplan gefunden und stell den schon mal ein. Scheint dir brennts unter den Nägeln :?

Kaufvertrag auf der Caravanmesse wirksam ???? Ulrich Daehn (rantanplan), 08.09.2002, 11:22:20
Hallo Campers!

Aus aktuellem Anlaß möchte ich Euch auf folgendes hinweisen:

Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein solcher Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam (Juristendeutsch), wenn er auf einer Freizeitveranstaltung oder an der Haustüre abgeschlossen wird. Typische Freiezeitveranstaltungen sind die Kaffefahrten. So einen Vertrag kann man binnen 14 Tagen (u.U. auch noch nach längerer Frist) widerrufen, und zwar folgenlos.

Auch wenn Ihr einen Kaffe auf der Messe getrunken habt, unterfällt die Caravanmesse nicht dem Begriff Freizeitveranstaltung, weil der gewerbliche Zweck im Vordergrund steht und das jedem Besucher auch erkennbar ist. Der Schutzzweck des Gesetzes (Überrumpelung des Verbrauchers) ist also nicht tangiert. Das "Hausgericht" der Messe in Düsseldorf, das Oberlandesgericht DÜ hat das in einer Berufungsverhandlung so eindeutig für die "Caravan" entschieden; OLG Düsseldorf vom 02.03.1999, Az: 21 U 140/98. Ähnliches gibt es für die "Grüne Woche" in Berlin; OLG Brandenburg v. 11.07.2001, 7 U 186/00 und für Verbraucherausstellungen allgemein; LG Heilbronn vom 17.07.1989, 5 S 186/89.

Der Vertrag kann also NICHT binnen zwei Wochen widerrufen werden, jedenfalls nicht wegen des angeblichen Abschlusses auf einer Freizeitveranstaltung.

Wer auf der Messe noch nicht ganz sicher ist und ein deutliches Grummeln im Bauch spürt, muß sich also schriftlich den Rücktritt binnen einer bestimmten Frist ausdrücklich vorbehalten; das nur als Tip für die Zauderer unter uns.

Zu anderen Gründen, warum man aus so einem Vertrag wieder aussteigen kann, siehe den Beitrag "Wie komme ich aus einem Kaufvertrag wieder raus?". Ich habe die Beiträge getrennt, damit man nicht den Überblick verliert und der Kern der Probleme sich so besser darstellen läßt; glaube ich jedenfalls.

rantanplan


Beduin am 23 Feb 2008 08:38:01

so

und hier der andere Beitrag

Wie komme ich aus einem Kaufvertrag wieder raus? Ulrich Daehn (rantanplan), 08.09.2002, 11:54:16

Hallo Campers!

Unter Hinweis auf meinen Beitrag "Kaufvertrag auf der Caravanmesse wirksam?", Nr. 79310, gebe ich hier ergänzende Hinweise, wie man aus einem Kaufvertrag wieder rauskommen kann.

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Beim täglichen Bargeschäft ist dies einfach. Beim Fahrzeugkauf ist das schon komplizierter, insbesondere bei Kombigeschäften, also Rantenzahlungsgeschäft, Inzahlunggabe usw..

Zur Inzahlunggabe hatte ich bereits ausführliche Tips gegeben im Beitrag 51159. Dies wiederhole ich hier nicht.

Nun zu den üblichen Fahrzeugkaufverträgen. Hier gibt der Käufer ein verbindliches, meistens für 2 bis 4 Wochen nicht widerrufbares Kaufangebot ab. Die Formulare dazu kennt Ihr sicher. Die sind ziemlich einheitlich. Bis zum Ablauf der Frist muß nun der Verkäufer das Kaufangebot annehmen. Mit dem Zugang der meistens als Auftragsbestätigung bezeichneten Annahmeerklärung wird der Vertrag wirksam und ist nun von beiden Seiten zu erfüllen.

Danach gibt es grundsätzlich kein allgemeines Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Dies gibt es nur in Sonderfällen.

Geht die Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) innerhalb der Frist nicht zu (geschieht meistens mit einfacher Post), dann könnt Ihr nach Ablauf der Bindungsfrist von 2 bis 4 Wochen den Widerruf Eures Angebotes erklären. Bitte schriftlich und per Einschreiben Rückschein oder mit ähnlichem Zugangsnachweis. Der Vertrag kann dann durch eine einfache Annahmeerklärung des Verkäufers nicht mehr zustande kommen, weil es ja kein wirksames Angebot mehr gibt. Ihr seid also wieder frei. Den rechtzeitigen Zugang der Annahmeerklärung des Verkäufers muß der Verkäufer beweisen. Dies wird ihm bei einem einfachen Schreiben nicht gelingen. Habt Ihr also keine Annahmeerklärung bekommen, könnt Ihr nach Ablauf der Bindungsfrist den Vertrag platzen lassen.

Ist insoweit alles paletti, z.B. weil Angebot und Annahme auf dem gleichen Formular sofort am Tag des ersten Kontaktes schriftlich erklärt wurden, dann ist sofort ein wirksamer Vertrag zustandegekommen, wenn Ihr Euch nicht den Rücktritt binnen einer beliebigen Frist vorbehalten habt. Bei Zweifeln bitte mit in den Vertrag hineinschreiben! Denn, siehe oben, ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht, auch wenn Stammtische und Kaffeekränzchen beharrlich anderer Auffassung sind.

Ist auch das nicht der Fall, also kein ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht, habt Ihr aber zusätzlich einen Finanzierungsvertrag mit abgeschlossen, den der Verkäufer mit vermittelt hat, dann stehen Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag in einem Zusammenhang. Das Finanzierungsgeschäft könnt Ihr binnen einer Frist von zwei Wochen (manchmal auch länger, bei formellen Fehlern der Widerrufsbelehrung) frei und folgenlos widerrufen. Das macht dann automatisch auch den Kaufvertrag mit kaputt. Einer besonderen Erklärung bedarf es dazu dann nicht mehr, auch wenn man das zur Klarstellung ruhig noch einmal zum Ausdruck bringen solltet.

Bei allen Erklärungen, die so weitreichende Konsequenzen haben, beachtet die Zugangsnachweise. Ich habe dazu einen extra Beitrag geschrieben, "Wie beweise ich den Zugang einer Erklärung gegenüber meinem Vertragspartner?" .


rantanplan


Drück dir die Daumen!

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Nille am 23 Feb 2008 09:46:46

Zu der eigentlichen Frage hat beduin ja schon die Rechtslage geklärt. Grundsätzlich solltet Ihr Euch die Frage stellen, ob durch einzelne unzufriedene Kunden einer Marke tatsächlich eure Kaufentscheidung in Frage gestellt werden muss. Ein Forum gibt nie einen repräsentativen Überblick, alleine durch die Tatsache, dass User die keine Probleme mit Ihrem Neuwagen haben, hier auch kaum Lobeshymnen über ihr Fzg. schreiben.

Ich würde mich jetzt nicht verunsichern lassen. Im Netz kursierten seinerzeit auch immer Horrorstorys über einen PhoeniX aus der Schweiz....wir sind aber sehr zufrieden!!! Und viele Bekannte auch!

cradlemark am 23 Feb 2008 10:35:33

Hallo Clematis,

teil uns doch mit, welches Fahrzeug Du bestellt hast.
Ich bin mir sicher, dass es einige im Forum gibt, die durchaus positives zu dem Mobil sagen können, und damit Deine Entscheidung stützen können und doch Freude mit dem Kauf aufkommt :zustimm: .

Schöne
Markus

Leser am 23 Feb 2008 11:03:20

Hallo,
ich glaube es gehr hier gar nicht um ein Fahrzeug, sondern darum:https://www.wohnmobilforum.de/posting,mode,quote,p,374306.html

und da dürften die Chancen schlecht stehen.

Leser

dieter2 am 23 Feb 2008 12:11:48

Na ja,da dürfte sich der Schaden in Grenzen halten.

Nimm das Ding ab und rein in die Bucht :D

Und bei der nächsten Messe nur kucken und aufschlauen wie Ullrich so schön sagt 8)

Dieter

Gast am 23 Feb 2008 13:57:55

Sachen gibt's ....

Wir haben Probleme gehabt, einen VERkäufer zu finden, der sich auch den geschlossenen Vertrag hält :D

Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen:
Buch's unter Erfahrung und verkauf das Ding weiter.

Klaus

franz_99 am 23 Feb 2008 14:32:52

was kostet soon Teil denn, ist ja vielleicht was für nee Holzhütte?

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