Hallo zusammen,
wer mit einem geliehenen oder gemieteten Fahrzeug in Polen unterwegs ist, der ist seit einer Gesetzesänderung im Oktober / Dezember 2007 verpflichtet eine Vollmacht des tatsächlichen Halters und Eigentümers beizufügen, wenn sich der Halter nicht selbst mit an Bord befindet.
Die Vollmacht kann in der Landessprache des Halters verfasst sein und muss nicht beglaubigt sein.
Bei Mietfahrzeugen soll der Nachweis des Mietvertrages genügen.
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Die Polizei Brandenburg stellt ein kostenloses Formular als DOC- File zum Download bereit, welches sowohl in deutscher und in polnischer Sprache verfasst ist:
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Das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz weist darüber hinaus darauf hin, dass diese Regelung bisher einmalig in Europa Anwendung findet.
Beste
Björn

