Hallo,
vorgestern war ein Bericht im Fs über Ebay und Abmahnungen.
Die Abmahner suchen nach Anbietern, die ab 40 Artikel in Ebay,
innerhalb von drei Monaten einstellen.
Ebenso, wer mehr als 20 gleicher oder Ähnlicher Artikel einstellt.
Ergo Leute, die Sammlungen verkaufen, ob Briefmarken oder
Bierkrüge.
Damit wäre angeblich der gewerbliche Verkauf bewiesen.
Abgemahnt wird, wer dann NICHT Gewährleistungen und Rückgaberecht
praktiziert.
Abmahngebührt beträgt in der ersten Abmahnung € 700,00.
Es wird empfohlen, im Falle einer Abmahnung, einen daruaf spezialisierten
Anwalt zu beauftragen, um eigene Rechte zu schützen und die
Abmahnung zu zerschlagen.
Also, ... VORSICHT!
Jeff

