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40 mal und Abmahnung ...


JEFF und GITTE am 05 Apr 2008 10:48:22

Hallo,

vorgestern war ein Bericht im Fs über Ebay und Abmahnungen.

Die Abmahner suchen nach Anbietern, die ab 40 Artikel in Ebay,
innerhalb von drei Monaten einstellen.
Ebenso, wer mehr als 20 gleicher oder Ähnlicher Artikel einstellt.
Ergo Leute, die Sammlungen verkaufen, ob Briefmarken oder
Bierkrüge.
Damit wäre angeblich der gewerbliche Verkauf bewiesen.

Abgemahnt wird, wer dann NICHT Gewährleistungen und Rückgaberecht
praktiziert.

Abmahngebührt beträgt in der ersten Abmahnung € 700,00.

Es wird empfohlen, im Falle einer Abmahnung, einen daruaf spezialisierten
Anwalt zu beauftragen, um eigene Rechte zu schützen und die
Abmahnung zu zerschlagen.

Also, ... VORSICHT!

Jeff

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Ingo.L am 05 Apr 2008 10:53:37

Aber die Gerichte schieben den Abzockeranwälten mittlerweile immer öfter einen Riegel vor.

--> Link

mafrige am 05 Apr 2008 11:27:12

JEFF und GITTE schreiben:
Die Abmahner suchen nach Anbietern, die ab 40 Artikel in Ebay, innerhalb von drei Monaten einstellen.
Ebenso, wer mehr als 20 gleicher oder Ähnlicher Artikel einstellt.
.... Abgemahnt wird, wer dann NICHT Gewährleistungen und Rückgaberecht
praktiziert.


Es ist schade, wenn es echte private Verkäufer erwischt !

Aber es gibt Händler, die ihre defekte Ware (Rückläufer und andere Artikel), über einen vorgetäuschten Privatverkauf über Ebay verkaufen, um einer Gewährleistung/Garantie zu entgehen.

Wenn jemand eine Sammlung verkaufen möchte, sollte er die Sammlung anbieten = 1 Artikel. Für spezielle Kunstsammlungen, Briefmarken ... gibt es andere Möglichkeiten.

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Bergbewohner1 am 06 Apr 2008 13:25:55

Hallo JEFF und GITTE , ist nichts neues, wird jährlich im TV wiederholt :!:

Gast am 06 Apr 2008 14:33:45

Hi ja
ist nix neues kommt jedes Jahr, aber was angewachsen ist,
ist tatsächlich die Abmahnwelle, weil einige Anwälte sich daraus ein Hobby machen.

Es ist bereits ein Anwalt leer ausgegangen der am Ende selber verklagt wurde, mit recht, denn er hat es übertrieben.

wenn ich 160 Auktionen reinsetze wie letztes Jahr nur weil ich mein Haus aufgeräumt habe, ... wenn mich dann jemand Abmahnen würde, denen würde ich mit meinem Anwalt auch die Zähne zeigen.

nun gut, es ist traurig, wenn immer unschuldige dadurch reingerissen werden.
Wer gewerblich handelt hat sowieso die Auflagen zu erfüllen.

böse böse Bucht :?
auf der ich nunmehr schon fast 6 Jahre rumwandele
zum Glück hatte ich noch nie Scherereien

JEFF und GITTE am 06 Apr 2008 15:51:04

Hallo,

na mir fiel der Bericht eben nur auf, dieweil ich meine Biersteinsammlung von rund 200 Stück verkaufen will.

Kommen aus der ganzen Welt. Als 1-Posten würde ich wohl nicht genug dafür bekommen.
Stelle ich 200 Stück rein, habe ich wohl die Anwälte auf dem Hals.

Was für eine Welt ist das eigentlich noch, wo Anwälte das Wettbewerbsrecht pflegen sollen?
Da wird doch der Bock zum Gärtner gemacht!

Wünsche allen eine abmahnfreie Zeit, Jeff

Yellowbug am 06 Apr 2008 19:42:21

Dann verkauf Deine Sammlung doch über einen gewissen Zeitraum.

Aber so schlimm ist es glaub ich nicht.

Meine Frau hat vor Monaten jeden Menge Lagenlook Klamotten verkauft, u.a. von La Bass usw. ! Da ist nix gekommen.

Ich hab letzten meine Beetlesammlung aufgelöst. Da kam auch nix.

ToiToiToiunddreimalklopfaufholz, bisher sind wir verschont geblieben. Vielleicht haben wir aber auch nur Glück gehabt.

:wink: :D

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