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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe. Wer haftet, wenn Minderjährige (in diesem Fall 10 Jahre) in einem sogenannten Kinderchat Daten und Bilder verbreiten. Haften die Eltern, wenn Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden? Kann mir jemand einen gescheiten Link oder Literatur o.ä. nennen? Ich danke Euch Jürgen Hallo Hartifisch
ich glaube, Du kennst die Antwort Steht auch an jeder Baustelle : Eltern haften für ihre Kinder Siehst Du, genau hier liegt das Problem.
Dieser Chat ist nur für Jugendliche auf Empfehlung anderer Jugendlichen zugänglich. Wenn ich also nicht den Login des Minderjährigen ausspähe, habe ich keine Möglichkeit, zu sehen, was dort eingestellt ist. Wo mir die Kontrollfunktion verwehrt wird, kann ich auch nicht haften. Oder :?: Jürgen
hallo ich verstehe nicht was du meinst wenn dein kid mir meine windschutzscheibe am Womo einschlägt ist es mir als geschädigten doch egal ob die die möglichkeit hattest das zu kontrollieren oder nicht ... lg g Ich bin ja kein Anwalt! Aber Mutter!
Soviel wie ich weiß, sind die Kinder erst mal straf unmündig. D.H sie können dafür belangt werden. Was Dich nicht hinter sollte mit Deinen Kindern über solche Gefahren zu sprechen. In dem Fall wird auch der Betreiber des Chat mit Problemen zu rechnen haben !
werde doch selbst Mitglied dann hast du Einblick-Durchblick wie auch immer. im Übrigen bin ich der Meinung das es 10jährigen nicht unbedingt grenzenlos gestattet sein sollte im Internet zu machen was sie wollen und hier hat man zumindest zu Hause die Möglichkeit dieses zu unterbinden.
Das Schild würde ich gar nicht allzu ernst nehmen. Aber vielleicht äussert sich rantanplan noch dazu. Was das Kinderforum angeht, meine unfachmännische, laienhafte Meinung: Zunächst mal ist der Betreiber dafür verantwortlich was auf seinen Seiten veröffentlicht wird. Er kann zwar durch diverse Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen einiges ausschliessen, aber 10-jährige, nicht geschäftsfähige Personen können diesen zustimmen so viel sie wollen. Sofern die Eltern das nicht absegnen, bleibt der Betreiber in der Verantwortung. Hallo!
Das wird durch stete Wiederholung jedoch nicht richtiger, im Gegenteil. Dieser Spruch ist aus juristischer Sicht völlig haltlos. Guckst du z.B. --> Link Gast Hallo Abo1
es wäre eine schlechte Erfahrung für Dich, wenn das Kind Deine Wohnmobilscheibe einschlägt und die Eltern nicht bezahlen wollen oder können, dann hast Du - einfach Pech - gehabt. Du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben. Genau so ist es, die Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter strafunmündig. Nur wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, haften die Eltern für ihre Kinder
Was ist wenn ein Minderjähriger den Familien PC benutzt ilegal Musik von einer Tauschbörse herunter lädt? Ist hier eine mit hohen Gebühren verbundene Abmahnung an das Familienoberhaupt zulässig? Übrigens Rechtsprechung: Ein kleines Kind ist im Goldfischteich des Nachbarn ertrunken. Nicht die Eltern hatten die Aufsichtspflicht verletzt. Der Nachbar wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, obwohl das Kind sein Grundstück widerrechtlich betreten hatte!
Vollkommen richtig! Dem Opfer der Rechtsverletzung (z.B. einem Copyright-Inhaber) gegenüber haftet der Chatbetreiber in jedem Falle. Er kann dann den eigentlichen Rechtsverletzer schadensersatzpflichtig machen - allerdings kein Kind. Er bleibt also selbst auf dem Schaden sitzen.
hallo weiss ich nicht noch nicht drüber nachgedacht glaub ich aber nicht lg g Ist aber so :!:
hallo naja, die da --> Link meint dazu unter "Haftung für fremdes Verschulden und Gefährdungshaftungen" dinge wie "Auch das Handeln schuldunfähiger Kinder oder das Verhalten von Tieren kann Schadenersatzpflichten für die aufsichtspflichtigen Personen begründen." und konkret dazu: "sind – je nach Alter und Entwicklung unterschiedlich intensiv – zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflichtigen (Eltern, Kindergärtner, Lehrer) haften für die Folgen von Schaden stiftendem Verhalten der Kinder, wenn sie nicht ausreichende Aufsicht belegen können (§ 832 Abs. 1 Satz 2 BGB): der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ ist also in seiner Verkürzung falsch: richtig ist, dass Eltern nur dann haften, wenn ihre Kinder einen Schaden anrichteten, der bei gehöriger Aufsicht unterblieben wäre." aus der praxis kann ich dir sagen dass der damals 12jährie sohn von bekannten vor einigen jahren gemeinsam mit zwei freunden die tolle idee hatte mit kies den sie normal zum "platteln" am teich verwendeten auf einen vorbeifahrenden linienbus zu schiessen. und haben den tatsächlich getroffen die panorama (seiten) scheiben hat inkl. tausch und erlösentgang etc damals in ATS 36.000,- (rund € 2700) gekostet. die eltern hatten zum glück eine haushaltsversicherung die das übernommen hat, einer der freunde auch. die eltern des dritten hatten keine haushaltsversicherung. keine ahnung ob der die 900,- immer noch übers taschengeld abstottert aber die eltern mussten löhnen ... lg g
es geht aber um das hier.... Ort Internet und nicht um eine Sache die beschädigt wurde. Internetrecht ?
hallo es geht um copyright das hat mit dem internet wenig zu tun ein copyrightverstoss ist juristisch gesehen diebstahl und damit genauso ein (vorsatz)strafdelikt wie beschädigung die folgen sind die gleichen .... lg g @abo1
handelt ein Kind m 10 J. vorsätzlich im Internet ? im Kinderchat ? ich finde es eine interessante Frage .. der Betreiber des Chats ? so wie hier wenn wir falsche Bilder posten löscht sie Dirk nicht oder lässt sie zu... bekommt er wieder ne Abmahnúng über 600 EUR oder mehr Hallo abo 1,
bitte beachte, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung in Östereich und Deutschland nicht identisch sein müssen. Vernüftige Eltern in Deutschland schliessen eine Haftpflichtversicherung ab, die auch die Kinder umfaßt. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist: Berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn die Kinder, die die Busscheibe eingeworfen haben strafunmündig waren und zum ersten Mal so ein Mist gemacht haben, müssten in Deutschland weder die Eltern noch die Versicherung bezahlen.
hallo ich hatte mit der schadensabwicklung nix zu tun hab die story damals auch erst mit ein paar wochen verzögerung erfahren möglich dass sich die eltern evt aus unwisenheit heraus nicht gewehrt haben und ich kenn die gesetzeslage ja wirklich nicht diesbezüglich weder die in österreich noch die in deutschland trotzdem kann ich mir das halt schwer vorstellen wir sprechen hier (copyright bzw sachbeschädigung) von VORSATZdelikten wie weit geht denn hier die "freiheit" ? die frontscheibe bei einem integrierten kostet doch auch gleich mal 2000,- oder mehr? zucker in den tank und der motor geht drauf .. 8000,- ? wenn dir ein paar kids das womo abfackeln ... 30.000,- dann ist einfach alles "pech" ohne rückforderungsansprüche? weiss ned kann ich mir alles total schwer vorstellen ehrlich gesagt ... lg g
@hartfisch hier habe mal das gefunden, vielleicht ist hier was dabei ich guck mal weiter --> Link ich persönlich sage mal ... eine neue Gefahr, wenn Eltern o. Schulen, bzw. Internetcaffee Betreiber Kinder chatten lassen und deren Ausmasse noch nicht fassbar, nicht so einfach nachweisbar sind, weil es in den Medien oft zu unkontrolliert vorgeht. Eltern die ihrem Kind ein PC für Kinderzimmer schenken und auf Grund ihres Jobs die Handlungen ihrer Kids am PC nicht kontrollieren können, handeln leichtsinnig. @abo1 Du verfehlst jetzt das Thema mit Deinen Anworten, obwohl auch Deine Fragen nach Haftung v. Sachschäden interessant sind Ein Sachschaden Deiner Darstellung ist leicht bezifferbar Die Ausmasse im Internet aber nicht
hallo glaube ich nicht nochmal: ob copyrightverstoss oder sachbeschädigung es geht meiner meinung nach um die selben haftungsfragen es läuft am ende immer raus auf: "war es für die eltern vorhersehbar dass es dazu kommen könnte" wenn ja denke ich wird es eng denn dann hätten sie ihre aufsichtspflicht darauf abstellen muessen ich denke ohne beitrag eines rechtskundigen werden wir nicht weiterkommen ... lg g edit: hier --> Link ist was zum thema haftung für ürheberrechtsverstoesse von kindern zu lesen sehr juristisch, fachlich anspruchsvoll ab der mitte wird es spannend zusammenfassung: WEDER ist es selbstverständlich das eltern immer haften, NOCH ist es übliche judikatur dass die eltern ausser obligo bleiben es wird im einzelfall geprüft ob es für die eltern zumutbar war zu prüfen was die kids da tun .. Hallo Zusammen,
danke für die kontroverse Diskussion. Nun mal "Butter bei die Fische": Es handelt sich um folgende Seite: --> Link hier dürfen normalerweise nur Schüler ab 12 Jahre rein (sagen die AGB). Nachweislich sind jedoch viele Freunde meines Sohnes (Grundschule) dort User und tummeln sich da. Keiner ist logischerweise 12 jahre alt. Der Betreiber der Seite prüft auch das Eintrittsalter nicht. Es geht hier nicht um meinen Sohn oder andere direkte Personen. Ich möchte nur wissen, ob so etwas rechtens ist, da die Kinder dort (nach Aussage von Usern) auch aufgefordert werden, Bilder (z.B. won einem WE-Ausflug oder ähnlichem) dort einzustellen. Ich habe generell wenig Lust darauf, im Internet auf Fotos zu erscheinen, nur weil ich ein Schulfest oder ähnliches besucht habe. Nun wird die Diskussion wahrscheinlich präziser. Jürgen
Das ist sicher so ganz einfach nicht zu beantworten. Zu Deiner Haftungsfrage: Grundsätzlich haften die Eltern (gesetzl. Vertreter) gem. § 832 BGB für Handlungen Minderjähriger, die einem Dritten Schaden zufügen (Schadenersatz). Diese Pflicht tritt nicht ein, wenn man seiner Aufsichtpflicht genüge getan hat. Ich habe mir die AGB's mal angesehen. Dort wird ja seitens des Betreibers der Site für so ziemlich alles die Haftung ausgeschlossen. Ob dieser Haftungsausschluß Rechtens ist, kann ich auf die schnelle nicht beurteilen. Angenommen, das wäre Rechtens, bestünde Dir gegenüber als gesetzlichem Vertreter ein Haftungsanspruch, wenn Dein Sohn dort etwas ohne Copyright einstellt und man Dir nachweisen kann, dass Du Deiner Aufsichtpflicht nicht genüge getan hast. Wobei sich mir die Frage stellt, ob Du Deinem Sohn in dem Wissen, dass er eben noch nicht zwölf ist (Aufsichtspflicht), die Nutzung der Site untersagen müsstest, um etwaigen Ansprüchen aus dem Wege zu gehen. Abschließend: Ich denke, man kann Deine Frage nicht pauschal beantworten, weil derlei Fälle immer im Einzelfall geprüft werden. Liebe WoMo-Gemeinde
Manche vermischen hier zwei Gesetzt. Das eine ist das Strafgesetz (StGB), das andere das Zivilgesetzbuch (ZGB). Grob gesagt regelt das Strafgesetz Gemeinschaftsinteresse gegen Individuum. Dies bedeutet zum Beispiel Straftatbestände wie Sachbeschädigung, Diebstahl bis hin zum Tötungsdelikt. Das Zivilgesetz regelt den Umgang der Parteien untereinander. Zum Beispiel „Du hast mir einen Schaden verursacht - Du musst mir die Wertminderung ersetzten“. Anstelle des Zivilgesetz haben wir hier das Urheberrecht (copyright). Gehen wir mal kurz auf die Sache mit der Windschutzscheibe ein. Es kann gut sein, dass das Strafgericht das Kind bzw. die Eltern von der Schuld frei spricht. Betreffs Schadenregelung wird dann auf den zivilprozessualen Weg verweisen. Der Geschädigte hat nun den Schaden auf dem zivilrechtlichen Weg einzufordern. Das Zivilgericht hingegen nimmt gerne das Urteil des Strafgerichts als Hilfe zur Entscheidungsfindung. Es kann also gut sein, dass man keine Busse bezahlen muss (Strafgericht -> Geld geht in Staatskasse), den verursachten Schaden aber trotzdem bezahlen muss (Zivilgericht -> Geld bekommt der Geschädigte). @Marry: Ein Internetrecht in diesem Sinne gibt es nicht. Jedes Land ermittelt im Internet nach ihren gesetzlichen Bestimmungen (Strafrecht, Urheberrecht in Abhängigkeit StGB, etc). Über Landesgrenzen müssen die Tatbestände in beiden Ländern strafbar sein und es muss ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen gemäss jeweiliger Übereinkunft gestellt werden. aljosa
@aljosa sehr interessant, weil es ja fast nie nachweislich ist im Internet Handlungen von Kindern zu kontrollieren und deren Ursachen, ausser die Eltern sind von Anfang an wachsam und lassen die Kids nur kontrolliert surfen bzw. sperren im PC so einige Seiten. Aber das dürften dann wohl mit Erotik Seiten schon funktionieren die sperren zu lassen, aber nicht, wenn Hunz und Kunz über Kinder-Seiten versucht an Daten und Bildern sowie Kontakten heran zu kommen. Gerade vor kurzem kam das Thema im Fernsehen, wie im sog. Kinderchat schon nach kurzer Zeit .. minderjährige in ?gespräche verwickelt wurden, ausgehorscht wurden und es zur Sache ging. Äusserst schwierig es nachher nachzuweisen... Ich habe keinen kl. Kinder mehr, aber ich würde glaub ich alle PCs so schützen im Haushalt, das Kind nicht allein rangehen kann, bzw. kein PC im Kinderzimmer zulassen. Hallo
Ist eine verflixt schwierige Sache. Einerseits hast Du keine Möglichkeit alle Homepages zu sperren welche für unsere Mentalität verbotene Inhalte präsentieren. Anderseits kannst Du aber auch nicht die Kinder die gesamte Zeit beaufsichtigen oder alles verbieten. Zweischneidiges Schwert. Auch wenn Du „ein Auge darauf wirfst“. Es ist für die Eltern ausser Kontrolle wenn die Kinder sich bei ihren „Gspänli“ aufhalten und dort niemand die Aufsicht übernimmt oder anwesend ist. Der Kinderschutz bei den Internetpacken wird immer besser. Aber die Anbieter sind auch nicht gerade blöd und baldowern immer wieder neue Ideen aus. Ich bin der Meinung, dass ein Kind welches sich im Internet bewegt eine gewisse Reife haben sollte und entsprechend aufgeklärt wird/ist. Betreffs Kinder-Chat. Was denkt Ihr? Wo könnten sich Pädophile im Internet herumtreiben? aljosa @aljosa
Pädophile" von überall her könnten sie sich einklicken! |
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