rump
anhaengerkupplung
hallo
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Sitze umbauen


dokabastler am 24 Aug 2004 11:03:50

Hallo,

ich hab mir im Lauf meines Ausbaus ca. 3 Original-Fahrersitze für den T1 von MB zugelegt und 2 Grammer-Bremshey-Schwingsitze.

Ich würde die Schwingsitzkonstruktion (den Sitzunterbau) gerne behalten.
Ich bin aber mit den Sitzen selber unzufrieden: zu kurze Sitzfläche, zu kurze Lehne, kein Seitenhalt.
Zudem sind es 2 verschiedene Dekors. Und außerdem sind meine Holde und ich "Aufrechtsitzer" - das führt bei diesen Sitzen dazu, daß einem die nach vorne geneigte und nicht in der Neigung verstellbare Kopfstütze von hinten quasi nach vorne zwingt - meine Frau insbesondere.

Also: Entwas verbesserungsbedürftig.
Nun bin ich auf den gedanken gekommen,

1. die überzählichen Sitze zu verkaufen
und
2. mir gute Sitze zu ersteigern (z.B. ledersitze aus guten Autos, z.B. Japaner/Franzosen, die in ebay erschwinglich sind) oder anderweitig zu besorgen.

Nun passen aber die vorhandenne Sitzunterbauten / Sitzschienen etc. sicher nicht zu den neu gekauften Sitzen.

FRAGE:
Darf man das eigentlich umschweißen (Unterbau vom MB und aufbau vom Lexus oder so)??
Gilt auch hier: Wenns so gut hält wie das Original dann ist gut (so wie bei meiner Sitzbankbefestigung am Boden)
oder gilt: keine Ändeurng des Originalzustandes möglich.

Was meint Ihr / was wißt Ihr

oder einfach machen und nicht lange fragen??

dokabastler

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Gast am 24 Aug 2004 11:38:11

FRAGE:
Darf man das eigentlich umschweißen (Unterbau vom MB und aufbau vom Lexus oder so)??


Man darf es nicht!

Gilt auch hier: Wenns so gut hält wie das Original dann ist gut (so wie bei meiner Sitzbankbefestigung am Boden)
oder gilt: keine Ändeurng des Originalzustandes möglich.


Ganz einfach : NEin!
Hallo dokabastler!

Sicher kann man Sitze oder deren Bgfestigung ändern oder austauschen, jedoch müssen alle Teile für das betrffende Fahrzeug zugelassen sein.

Habe meinen DUCATO mit einem Luftfederelemt ausgerüstet (MÖVE) und habe dies Ding auch im Brief eintragen lassen müssen. Es gibt für viele Dinge ein sogenanntes Teilegutachten, dass bedeutet allerdings nur, dass das Teil, hier Luftfederelemt, für das Fahrzeug geeignet ist.

Der Tüv prüft anschließend den ordnungsgemäßen, nach Einbauvorschrift des Herstellers, durchgeführten Einbau der Teile.

Hauptaugenmerk in meinem Fall:

Befestigung,
Sicherheitsgurte,
höhenverstellbarkeit des Sitzes.(das ist wohl seit einiger Zeit vorgeschrieben)

Ich hatte keinerlei Probleme mit dem Eintrag im Brief.

Und dann giibt es jede Menge Dinge mit einer ABE. Die können eingebaut werden ins oder ans Fahrzeug ohne TÜV Vorführung und ohne Eintrag in den Brief. Man muss nur die ABE Bescheinigung immer mitführen.

zB. Anhängerkupplungen müssen heute in der Regel nicht mehr zwingend notwendig im Brief eingetragen werden.

Aber was rede ich hier. Ich denke Mikel kann Dir das sicher viel besser erklären als ich.

Karl

PS:

Was macht denn Dein Pojekt, WOMO tieferlegen???

dokabastler am 24 Aug 2004 13:10:33

Hallo karl54de


1. zum Sitz: Schade, Deine Antwort ist ja eindeutig, aber hab ich in etwa so auch erwartet

2. Zum Tieferlegen:
bin gerade am Experimentieren, wie man statt der beschwerung den Rahmen tief in die Blattfeder ziehen kann (würde 10 cm bingen).
Die anderen 13 cm kämen von der felge statt reifen
Sind dann 23
mehr geht nicht, in den boden kann ich nicht.

Rechnerisch ist das sehr knapp, nach meinen Berechnungen brächte ich genau 25 cm....
Bei meinem Glück werden dann genau 2 cm fehlen, ist nicht genau ermittelbar bei einem Torbogen und kommt auch drauf an wie ich beim Durchfahren "treffe".
Muß sich aber noch rausstellen

Das mit Hilfsplattformen und Industrierollen und Womo auch Wagenhabern abgelassen hab ich aufgegeben, würde zwar wahrscheinlich am meisten Höhen bringen aber vor dem Stadel ist Schotter. Wie soll ihc da 3 Tonnen gefährt auf kleinen Hartgummirollen bewegen?? Das mit den kleinen Schienen wäre zum überlegen.
Ist mir aber zu aufwändig das alles, wer weiß ob ich in 2 jahren noch da wohne..
Wenn ihc was raushabe, melde ich mich eh
dokabastler

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