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Anzeige wegen unerlaubten Campens in Spanien


CurtGoetz am 16 Mai 2008 17:09:10

Hallo,
ich komme gerade aus Portugal nach 4 Monanten zurück und finde in meiner Post ein vierseitiges Schreiben aus Spanien wegen unerlaubten Campierens.
Auf einem Parkplatz in Meernähe nähe Alicante, auf dem ca.100 Womos standen, haben wir auch eine Woche gestanden, dann kam die Guardia und hat ein Protokoll angefertigt. 3 , darunter mich, hat es erwischt, die anderen fuhren weg, für die restlichen hatte die Polizei keine Lust mehr.
Jetzt kam die Anhörung, 240 € pro tag die Androhung.

Frage: Hat jemand Erfahrung, wie man sich verhalten sollte? Frist war 10 Tage.
CurtGoetz

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Gast am 16 Mai 2008 17:21:56

Wegschmeissen...

Gast am 16 Mai 2008 17:33:46

Moin,
Von wem kommt die Anhörung ???
Polizei, Justiz oder Inkassobüro ???
Außer mit Österreich gibt es zur Zeit kein Abkommen über die Einziehung von Bußgeldern.
Es kann aber sein, dass dein Fahrzeugkennzeichen irgendwo gespeichert ist und bei einer Einreise kann es dann Ärger geben.
Also, bei Nichtbezahlen Spanien erst einmal meiden.

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Gast am 16 Mai 2008 17:37:20

Alino fragen. Der ist bald wieder da. Wenn er sich bei mir vorher meldet, dann frage ich ihn.

CurtGoetz am 16 Mai 2008 17:45:11

Hallo,#
das Schreiben kommt vom Ministerio de Medio Ambiente.
Sie berufen sich auf ein Gesetz, nachdem das Campieren in Meernähe untersagt sei.

Wegschmeißen ??????????
Ich will im nächsten Winter wieder nach Spanien.

CG

spleiss53 am 16 Mai 2008 17:53:16

CurtGoetz hat geschrieben:............Wegschmeißen ??????????
Ich will im nächsten Winter wieder nach Spanien....

.....ich denke, rantanplan kannst du es glauben - er ist schließelich vom Fach!

JEFF und GITTE am 16 Mai 2008 19:04:02

Das soll KEINE Anleitung sein, ... aber wenn ich alles bezahlt hätte,
was bei mir so eintrudelt, dann wäre ich heute ein armer Mann.

Dumm stellen hilft meistens, ignorieren auch, intelligent Rückfragen stellen
stört die Rechnungssteller. Frage nach Beweisen, wer gefahren sei, geparkt hat, etc.

Bei mir landet alles in dem Papierkorb, so auch 4 Tickets für schnelles
fahren und bis heute bin ich damit gut durch gekommen.
GEZ nicht anders.

Und aus Spanien, würde ich alles ignorieren.
Aber wie gesagt, ist auch eine Frage der Gemütslage, ...

Jeff

Ingo.L am 17 Mai 2008 09:19:42

Ohne rantanplan zu Nahe zu treten wollen, hol dir verbindliche Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt.

Ich hab vor 11 oder 12 Jahren mal ein Ticket aus Belgien bekommen. Der allg Rat damals war auch: wegschmeissen.

Es kamen noch ein paar Schreiben nach, die ich nicht lesen konnte, bis auf das Letzte, das war wieder in deutsch. Inhalt: ich war in Abwesenheit zu 10 Tagen Knast verurteilt worden. Seitdem habe ich immer ein Shicegefühl, wenn ich in Belgien unterwegs bin.

Chris_62 am 17 Mai 2008 16:52:01

Hi CurtGoetz,

mal ne blöde Frage ........

....gab es entsprechende Verbotsschilder an dem besagten Parkplatz ?

Müssen Ausländer wissen , dass in Spanien campieren in Meernähe verboten ist ?

Ich würde ja das Schreiben eher akzeptieren wenn Verbotsschilder ignoriert wurden...

Hiess es nicht erst , dass ausländische Knöllchen ( Europa) nun eingefordert werden dürfen? Oder täusch ich mich da?

Dachte diesen Winter im ADAC- heft und in der Presse was dazu gelesen zu haben...

Warte noch ab was ALINO , unsere Womofreunde in Spanien lebend , dazu sagen . Sie müssten bald von der Heimat und Pfingsttreffen Tour zurück sein....

hast29 am 17 Mai 2008 16:55:13

...mal was anderes,

ist das Schreiben mit der normalen Tagespost gekommen oder per Einschreiben mit Rückschein??

Bei ersterem würde ich die Füße gaaaaaanz still halten.
Post geht oft verloren.

Beim zweiten würde ich den nächsten Brief abwarten.


Viel Glück

CurtGoetz am 17 Mai 2008 18:29:48

Hallo, schon mal Dank für die ersten Hinweise.

Auf den Rat des Fachmannes warte ich gerne,
das Schreiben kam übrigens per Einschreiben/Rückschein.
Die anderen Womos standen zum Teil schon seit drei Monaten unbehelligt.

Jeden Tag kam die Guardia Local 3-4 mal vorbei, hat gegrüßt, zum Teil sogar angehalten und geschwatzt.

Auf der Zufahrtsstraße zum Strand steht ein Schild " No Acampar", das wird aber seit Jahren ignoriert und nicht verfolgt, wie ich selber aus eigener Erfahrung weiß. Im Winter wird das im Campen allgemeinen geduldet, allerdings räumt die Polizei in unregelmäßigen Abständen in Spanien die Strandparkplätze von Überwinterern.

Selbst wenn man auf einen Campingplatz wollt, die sind alle gerammelt voll. manchmal stehen Womos 14 Tage und länger vor einem Platz und warten auf Einlass.

Für uns ist das bisher keine Alternative gewesen, weil wir immer wieder woanders sein wollen.



CurtGoetz

hast29 am 17 Mai 2008 18:31:46

... ich würd sagen...


Viel Glück, bin auf den Ausgang gespannt.

Ingrid1 am 17 Mai 2008 21:38:00

Hallo,

ja das ist eben das große Problem in Spanien, keine Stellplätze und dann überall verjagen. Ich habe im Februar hier schon mal dieses Thema angeschnitten.
Leider werden an den Küsten hinunter sugsesive alle Plätze zugebaut und auch die Campingplätze sind rappelvoll, das stimmt.

Die einfachste Lösung ist für die Guardia Civil, nämlich verjagen. Statt endlich Stellplätze zu bauen. Nur leider sind die an den Küsten nicht mehr, mangels Platz. So wie hier in Ramonete --> Link

Nein, so einen Urlaub brauch ich nicht. Wir sind gerne nach Spanien gefahren, werden das aber in Zukunft nicht mehr machen.

CurtGoetz am 18 Mai 2008 08:23:48

Hallo Ingrid,

wir sind von Spaniens Mittelmeerküste inzwischen auch bedient, fahren ja deswegen auch jedes Jahr ( 8. Mal) nach Portugal weiter.
Aber gibt es den Alternativen zum Überwintern ? Griechenland zu kalt, Sizilien Januar auch noch. Thailand mit dem Auto zu weit.



CurtGoetz

jonathan am 18 Mai 2008 08:49:45

CurtGoetz hat geschrieben:Aber gibt es den Alternativen zum Überwintern ? Griechenland zu kalt, Sizilien Januar auch noch. Thailand mit dem Auto zu weit.

:?: :?: Sizilien zu kalt? gem. 12 jähriger Aufzeichnungen des dt. Wetterdienstes ist die Durchschnitts-Höchsttemperatur in Malage im Januar 15-19°, die auf Sizilien, in Catania 14-18°. So gewaltig ist dies in meinen Augen nicht, als daß man Sizilien im Winter nicht anzusteuern müsse. Wir haben uns in den Wintermonaten dort-an der Ostküste zwischen Taormina und Catania im Regenschatten des Ätna gefühlt wie hier bei uns im Frühsommer!
Werner

HaraldF am 18 Mai 2008 12:31:32

Ingo.L hat geschrieben:Ohne rantanplan zu Nahe zu treten wollen, hol dir verbindliche Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt.

Ich hab vor 11 oder 12 Jahren mal ein Ticket aus Belgien bekommen. Der allg Rat damals war auch: wegschmeissen.

Es kamen noch ein paar Schreiben nach, die ich nicht lesen konnte, bis auf das Letzte, das war wieder in deutsch. Inhalt: ich war in Abwesenheit zu 10 Tagen Knast verurteilt worden. Seitdem habe ich immer ein Shicegefühl, wenn ich in Belgien unterwegs bin.


Inzwischen ist die Strafe wohl der europäisch gültigen Vollstreckungsverjährung zum Opfer gefallen !

Harald

CurtGoetz am 18 Mai 2008 18:55:45

hallo,
hört sich ja nicht schlecht an,
ist frei stehen dort geduldet oder ist man auch ab und zu auf der Flucht ?
Ich rede von der Zeit nach Weihnachten bis Mitte April.


CG

jonathan am 18 Mai 2008 19:58:52

Wenn sich dein obiges Posting auf Sizilien bezieht: Ja-man kann dort an vielen Orten frei stehen oder auf off. Stellplätzen. Die dortigen Campingplätze sind aber auch sehr schön und z.B. mit der ADAC-Card auch recht günstig. Haben auf Jonio bei Catania direkt am Wasser incl "Allem" 15,-- Euro gezahlt.
Hier in diesem Thread
--> Link
findest du bestimmt Antworten-ansonsten in unserer Forum-Stellplatzliste.

Werner

CurtGoetz am 10 Jun 2008 13:09:41

Hallo,

sollte der Spanienexperte Alino intwischen wieder da sein, würde ich mich freuen. Habe Anhörung auf Spanisch hingesandt und warte ( oder lieber nicht!! ) auf Antwort von dort.



CurtGoetz

Gast am 10 Jun 2008 13:17:27

Hallo CurtGoetz

welchen Rat hättest Du gerne - vergessen kannst Du die Sache jetzt nicht mehr, da Du geantwortet hast, also die Sache läuft.
Nun sagt man ja der spanischen Mentalität doch gewisse Gelassenheit nach, will damit sagen, daß wenn Du denen lange genug auf den Wecker mit Schriftverkehr gehst, dann werde die die Angelegenheit auf sich beruhen lassen(vielleicht).
Aber der Computer, in dem Du jetzt steckst, vergisst das eben nicht, also einfach ignorieren geht jetzt nicht mehr.
Wenn also die Rechnung kommt, versuch über den Preis zu handeln und überleg Dir schonmal eine gute und glaubwürdige Geschichte, die Du als Erklärung für Dein " Vergehen" vorbringen kannst.
Wenn die wollen, können die das Geld auch in Deutschland eintreiben lassen, habe aber noch nie von so einem Fall gehört.

Und noch etwas: Falls Du im ADAC bist, dann würde ich mich bezüglich des Preises doch mal mit deren Rechtsabteilung in Verbindung setzen, die können Dir da bestimmt auch noch helfen - viel Glück

CurtGoetz am 11 Jun 2008 15:08:36

Hallo Alino,

dank für die Mitteilung. Ich werde also erst mal abwarten und Tee trinken.

Werde zu gegebener Zeit weietr berichten



CurtGoetz

conga am 11 Jun 2008 15:27:07

Hilft zwar nicht unbedingt, aber als Zusatzinfo:
Ich habe vor 2 Jahren in Spanien an meiner Scheibe ein Knöllchen über 300€ gefunden, weil ich mit meinem VW-Bus (Camping-Hochdach) auf einem Parkplatz in den Bergen mit Wohnmobil-Verbot nachmittags parkte.
Mit Herzklopfen bin ich dann die lange Zufahrtstrecke zurückgefahren, es gab aber keine Polizeikontrolle an der ich rausgewunken wurde.
Habe nichts mehr unternommen, nichts mehr gehört, aber das Knöllchen erst vor ein paar Wochen weggeschmissen.

CurtGoetz am 16 Jun 2008 10:03:55

Hallo,

heute kam ein weiteres Einschreiben aus Spanien, diesmal 5!!!!!!!!!!! Seiten, habe dem entnommen, daß ich 240 € Buße zahlen soll. mein Einwand, dass ich am selben Tage einen Zahnarzttermin hatte und das mit Rechnung auch belegt habe, haben Sie zurückgewiesen, der Arzt hätte 3 KM entfernt gewohnt, da hätte ich näher stehen können.

Auf meinen Einwand, ich hätte nur geparkt scheinen sie gar nicht eingegangen zu sein.
Soweit ich das mit meinen 6 Brocken Spanisch verstanden habe.



CurtGoetz

Gast am 16 Jun 2008 10:07:45

Hallo

schick mir die Sachen doch mal per PM, dann lass ich das mal von einem Eingeborenen durchlesen. Mal sehen, was wir machen können

CurtGoetz am 16 Jun 2008 14:37:37

hallo,

dank fürs Angebot,
ich werd mal sehen, wie ich das Schreiben als PM rüberbekomme, da ich keinen Scanner habe.

Hasta luego

CurtGoetz

Ingo.L am 16 Jun 2008 14:43:25

CurtGoetz hat geschrieben:........
da ich keinen Scanner habe.
.......


Nimm die Digicam :wink:

CurtGoetz am 19 Jun 2008 12:17:19

Hallo Alino, hallo Ingo,

Dank für Mühe und Tip. Habe Text digitalisiert, geht aber nicht rüber da pro Seit 400MB, 300 gehen nur.
Außerdem hab ich ein Problem mit dem Senden, er sendet nur an mich selber, nicht an Alino.
Bin ich zu Blöd?

CurtGoetz

Leif am 19 Jun 2008 14:18:45

als was hast du das gescannt? klingt nach tiff oder bmp oder so.

wandel das doch einfach mal um in jpg mit 80%iger qualität.

das kannst du mit jedem bildbearbeitungsprogramm machen (wenn du uns sagst, welches du hast, gibt's noch ne genauere anleitung :))

verschicken solltest du möglichst nicht mehr als einige wenige mb - oder noch besser kb.- die jpgs kannst du auch gut in ein pdf umwandeln, wenn du ein entsprechendes programm hast (gibt freie kostenlose tools dafür)

hoffe geholfen zu haben. ansonsten frage vertiefen.


Leif

andi aus dem westerwald am 10 Dez 2008 18:32:48

Seemann hat geschrieben:Moin,
Von wem kommt die Anhörung ???
Polizei, Justiz oder Inkassobüro ???
Außer mit Österreich gibt es zur Zeit kein Abkommen über die Einziehung von Bußgeldern.
Es kann aber sein, dass dein Fahrzeugkennzeichen irgendwo gespeichert ist und bei einer Einreise kann es dann Ärger geben.
Also, bei Nichtbezahlen Spanien erst einmal meiden.



oder Womo abmelden und mit neuem/anderen kennzeichen wieder anmelden.....

Gast am 10 Dez 2008 18:49:27

@ rantanplan

SO liebe ich Anwälte. Kurz, prägnant und auf den Punkt kommend. :daumen2:

Gast am 10 Dez 2008 23:54:55

Wenn die in Spanisch schreiben, verlange einen Dolmetscher. Da hat man als Beschuldigter Anspruch drauf.

Dieses Problem hat man aber nur, wenn man schreibt. Wer schreibt, der bleibt ..... im Wickel der Behörden.

Gast am 11 Dez 2008 08:55:37

Chris_62 hat geschrieben:Hi CurtGoetz,

mal ne blöde Frage ........

....gab es entsprechende Verbotsschilder an dem besagten Parkplatz ?

Müssen Ausländer wissen , dass in Spanien campieren in Meernähe verboten ist ?

Ich würde ja das Schreiben eher akzeptieren wenn Verbotsschilder ignoriert wurden...

Hiess es nicht erst , dass ausländische Knöllchen ( Europa) nun eingefordert werden dürfen? Oder täusch ich mich da?

Dachte diesen Winter im ADAC- heft und in der Presse was dazu gelesen zu haben...

Warte noch ab was ALINO , unsere Womofreunde in Spanien lebend , dazu sagen . Sie müssten bald von der Heimat und Pfingsttreffen Tour zurück sein....


Hallo Christine ,

bei uns stand gestern in der Zeitung, die EU- Bürokraten konnten sich nicht einigen und so werden auch weiterhin (außer aus A und CH) keine Strafzettel eingetrieben.Der zuständige Komissar sei ziemlich grantig gewesen , weil er sich nicht durchsetzen konnte.
lg
peter

HaraldF am 14 Dez 2008 15:20:52

Ingo.L hat geschrieben:Ohne rantanplan zu Nahe zu treten wollen, hol dir verbindliche Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt.

Ich hab vor 11 oder 12 Jahren mal ein Ticket aus Belgien bekommen. Der allg Rat damals war auch: wegschmeissen.

Es kamen noch ein paar Schreiben nach, die ich nicht lesen konnte, bis auf das Letzte, das war wieder in deutsch. Inhalt: ich war in Abwesenheit zu 10 Tagen Knast verurteilt worden. Seitdem habe ich immer ein Shicegefühl, wenn ich in Belgien unterwegs bin.


Da brauchst Du keine Angst mehr zu haben ! Auch in Belgien gilt eine Vollstreckungsverjährung von 5 Jahren ! :D Bei solchen Mini-Delikten , ist die Vollstreckungsverjährung , glaube ich , sogar noch kürzer.
Also, Alles richtig gemacht !


Harald

HaraldF am 14 Dez 2008 15:26:30

Hab ich eben gefunden :
VERORDNUNG (EWG) Nr. 2988/74 DES RATES
vom 26. November 1974
über die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrsund
Wettbewerbsrecht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Verfolgungsverjährung
(1) Die Befugnis der Kommission, wegen Zuwiderhandlungen gegen
Vorschriften des Verkehrs- oder Wettbewerbsrechts der Europäischen
1974R2988 — DE — 01.05.2004 — 001.001 — 2
(1) ABl. Nr. C 129 vom 11. 12. 1972, S. 10.
(2) ABl. Nr. C 89 vom 23. 8. 1972, S. 21.
(3) ABl. Nr. 52 vom 16. 8. 1960, S. 1121/60.
(4) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62.
(5) ABl. Nr. L 175 vom 23. 7. 1968, S. 1.
▼B
Wirtschaftsgemeinschaft Geldbußen oder Sanktionen festzusetzen,
verjährt
a) in drei Jahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über
Anträge oder Anmeldungen von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen,
über die Einholung von Auskünften oder die
Vornahmevon Nachprüfungen;
b) in fünf Jahren bei den übrigen Zuwiderhandlungen.
(2) Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Zuwiderhandlung
begangen worden ist. Bei dauernden oder fortgesetzten
Zuwiderhandlungen beginnt die Verjährung jedoch erst mit dem Tag,
an dem die Zuwiderhandlung beendet ist.

Gilt in allen EU Staaten !!

Harald

CurtGoetz am 16 Dez 2008 20:06:09

Hallo,
vor 5 Monaten habe ich auf Rat des ADAC nach Spanien (SpanischMuster ADAC)geschrieben, daß ich eine deutsche Übersetzung haben will und mir das nach EU Recht auch zusteht.

Gestern kommt nach 5 Monaten per Einschreiben /R wieder ein Bescheid aus Spanien, 5 Seiten Spanisch, soweit ich das verstehe , sagen die dadrin, ich brauche keine deutsche Übersetzung, da ich ja spanisch verstände.
Hab das alles durchgestichen und retour gesandt " no comprendo".
Sie wollen aber weiterhin 240 € haben.
Und in einer Woche gehts nach Spanien Potugal!!

CurtGoetz

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