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Womo über 3,5to und Anhänger darf ich auch 100km/h ?


joekel am 17 Mai 2008 09:15:50

Guten Morgen, ich bekomme endlich einen Zigeunerhaken und möchte mein E-Mobil auf einem 100km/h fähigen Hänger mitnehmen. Mit dem PKW ist die Sache ja klar aber bei einem Womo über 3,5 to. Weiterhin wie hat man ein Fahrzeug auf dem Hänger zu befestigen.Gibts da Vorschriften ? Hab da aus dem Baumarkt zwei Verzurrgurte gekauft (500 daN) ....reicht das für ein Fahrzeug mit 490 kg).

mfg

Hotte

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achimHH am 17 Mai 2008 10:00:06

Hallo Hotte.

Um 100 kmh. fahren zu dürfen, gibts diese Vorschrift:

Zugfahrzeug ist ein mehrspuriges Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder ein Pkw erlaubt, mit ABS muss das Zugfahrzeug auf jeden Fall sein.

Bei den Gurten bin ich mir nicht sicher.

Gast am 17 Mai 2008 10:19:52

Wichtig sind die Massenverhältnisse zwischen Zug- ung gezogenem Fahrzeug
Hier mehr dazu.
--> Link

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dieter2 am 17 Mai 2008 10:54:07

Über 3,5 to mit Hänger
BAB 80 kmh,
Bundesstraße,Landstraße 60 kmh.

Dieter

joekel am 17 Mai 2008 11:57:26

Ok , Trauer dann doch 80.......

mfg

Hotte

Pijpop am 17 Mai 2008 12:09:10

Das mit dem verzurren des Pkws auf dem Anhänger ist eine kleine
Wissenschaft für sich. Ich schlepp seit mehr als 20 Jahre PKWs hinter dem
Wohnmobil her und hab schon einiges erlebt.
Nur mal eben mit Handbremse und Winde festmachen - viel Spaß - bei der
ersten richtigen Vollbremsung steht der PKW im Heck des ziehenden Wohnmobils.
Meines Erachtens gibt es nur eine vernünftige Lösung.
Jedes Rad des Pkws wird auf dem Anhänger befestigt.
Bei Abschleppdiensten und deren Lieferanten fürs Zubehör bekommt man das erforderliche - manche Anhängerhersteller führen auch spezielle Gurte
welche sich kpl. über den Reifen ziehen lassen.
Ganz wichtig Zurrösen ( keine Spielzeuglösungen ) am Anhänger anbringen!

Schaut mal die Autotransporter an - so ein 9er Zug wie da die PKWs verzurrt sind.


Die 60iger Regelung für die Landstraße ist schon krass - Deutschland
eben.


Pijpop

flashmot am 17 Mai 2008 12:45:32

Hallo,

ich hatte auch mal meinen Smart mitgenommen. Da hat man mir gesagt das jedes Rad umschlungen werden muß. Somit wird verhindert das der PKW nicht vom Anhänger springen kann. Einfach vorne und hinten an den Abschleppösen verzurren dürfte bei einer Kontrolle Ärger geben.

Klaus

Gast am 17 Mai 2008 12:54:07

Befestigung auf Anhänger
soweit mir bekannt sind mindestens 3 Radgurte vorgeschrieben.
Ich selbst befestige alle vier Räder aus Sicherheitsgründen.

100kmh auf BAB
ich bin der Meinung das wenn man einen Anhänger hat und dieser eine 100kmh Zulassung, darf man auf BAB auch 100 kmh fahren bis 7,5To.

sihe mal hier unter n=
--> Link

achimHH am 17 Mai 2008 13:19:14

logo hat geschrieben:Befestigung auf Anhänger
soweit mir bekannt sind mindestens 3 Radgurte vorgeschrieben.
Ich selbst befestige alle vier Räder aus Sicherheitsgründen.

100kmh auf BAB
ich bin der Meinung das wenn man einen Anhänger hat und dieser eine 100kmh Zulassung, darf man auf BAB auch 100 kmh fahren bis 7,5To.

sihe mal hier unter n=
--> Link


Hallo Logo.

aber auch in dem von Dir genannten Link heißt es:
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.

ich habe es bisher auch nicht gewusst,
und bin mit Hänger auf der BAB mit 100 kmh.
und auf Landstr. mit 80 kmh. gefahren. :?

Zum Gurt. Dann habe ich wohl nicht richtig verzurrt.
Habe nur die hinteren 2 Reifen mit dem Gurt festgezurrt,
und vorn eben mit der Winde.

Aber man lernt ja nie aus .


gefahren

HPMZ am 17 Mai 2008 22:37:17

Hallo Hotte (Joekel),

mein WoMo (normal 3,85 t) habe ich auf über 4 t aufgewichten lassen. Habe ESP/ABS, alles was man so für einen Anhänger mit Tempo 100/h Zulassung braucht. Mein WoMo darf mit derzeitiger Ausnahmegenehmigung (läuft glaube ich bundesweit bis 2009) auch 100 Km/h schnell/langsam fahren. Mein Anhänger ist gebremst und hat 100 km/h Zulassung. Hört sich doch alles super an, oder?
Leider NEIN! Leider leider dürfen wir mit über 3,5t mit Anhänger nur 80 km/h auf der Autobahn fahren. Sch...., ist aber so.
Zum Glück brauche ich den Anhänger hier in Deutschland nur zum Winterurlaub. Falls ich ihn wegen 2-3 Motorroller mit nach Frankreich nehme habe ich ohnehin bis 120 km/h keine Probleme.

Tja, hallo Leidensgenosse, trage es mit Fassung. Ich tue es auch und sehe es nicht ganz so eng (mit der Hoffnung auf Glück und Unwissenheit), aber in dem Rahmen wo es noch keine Punkte gibt (soll aber keine Empfehlung zum Nachmachen sein, muß jeder selbst mit sich klar machen).

LG Peter

joekel am 17 Mai 2008 22:53:54

Hallo, die Fahrweise bestimmt in den jeweiligen Ländern der Bußgeldkatalog.... old Germany ist da bisher ein Schnäppchen....

mfg

Hotte

Gast am 18 Mai 2008 09:17:27

achimHH hat geschrieben:
logo hat geschrieben:Befestigung auf Anhänger
soweit mir bekannt sind mindestens 3 Radgurte vorgeschrieben.
Ich selbst befestige alle vier Räder aus Sicherheitsgründen.

100kmh auf BAB
ich bin der Meinung das wenn man einen Anhänger hat und dieser eine 100kmh Zulassung, darf man auf BAB auch 100 kmh fahren bis 7,5To.

sihe mal hier unter n=
--> Link


Hallo Logo.

aber auch in dem von Dir genannten Link heißt es:
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.

ich habe es bisher auch nicht gewusst,
und bin mit Hänger auf der BAB mit 100 kmh.
und auf Landstr. mit 80 kmh. gefahren. :?

Zum Gurt. Dann habe ich wohl nicht richtig verzurrt.
Habe nur die hinteren 2 Reifen mit dem Gurt festgezurrt,
und vorn eben mit der Winde.

Aber man lernt ja nie aus .


gefahren


@zwischenzeitlich habe ich so allerhand im Netz gefunden - und da heist es doch überall auf BAB 80 und auf Landstraßen sogar nur 60kmh.

Bin bis jetzt auch immer 100 auf BAB gefahren - werde es aber beibehalten.

achimHH am 18 Mai 2008 10:18:36

Jedenfalls ist man dann ein tolles Verkehrshindernis,
wenn man mit Hänger auf der BAB 80 kmh.
oder auf der Landstr. 60kmh. fährt. :?

Gast am 18 Mai 2008 10:21:05

Auf jeden Fall bin ich dann immer am Anfang der Kolonne :D

nager69 am 18 Mai 2008 10:48:33

Stau ist nur vorne am schönsten!

aus Bous

Alex aus SLS

abo1 am 18 Mai 2008 12:54:50

hallo

da gibt es noch viel mehr gemeinheiten

ungarn hat zb 70km/H für solo - womos über 2,5t ausserorts
und italien
für womos bis 3,5t 70km/h ausserorts mit anhänger

in fast der EU gelten bestimmungen 60km/h und 110km/h für Womo bis 3,5 und anhänger

wissen aber zum glück oft auch die damen und herren der trachtengruppe nicht so genau ....

lg
g

spleiss53 am 18 Mai 2008 13:23:48

Ladesicherung: Hierzu gibt es keine Speziellen, nur allgemeine Bestimmungen: Die Teile, welche transportiert werden, dürfen sich, auch im Falle eines Überschlags, nicht vom Anhänger lösen. (gilt übrigens auch im Fahrzeug) Zum verzurren dürfen nur zugelassene, und entsprechend ausgezeichnete, Spanngurte verwendet werde. Also keine Seile oder Stricke.

Und woher weis ich das? Nun: ich wurde vor 2 Wochen auf der A81 bei Sulz von der Polizei kontrolliert. Ich hatte zwar eine Ladesicherung, aber nicht optimal. Ich wurde - freundlich - belehrt und darauf hingewiesen, daß dies normalerweise 3 Punkte und 180.- €uro kostet.

st_mott am 19 Mai 2008 21:06:38

Hallo,

kurz einige Ergänzungen zum Thema Ladungssicherung. Grundlage für die Beurteilung der Ladungssicherung ist die VDI-Richtlinie 2700 ff.. Hier steht alles über Zurrpunkte, Zurrmaterial und Kraftverteilung drin. Sehr gut ist auch ein Handbuch, welche man von der Homepage des TÜV-Nord herunter laden kann.

Wichtig: Nur geprüftes und unbeschädigtes Zurrmaterial (immer mit Typschild) verwenden. Zurrpunkte vorher genau prüfen.

Viele

Stephan

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