Gast am 19 Mai 2008 14:02:01 Hallo,
unser Womo ist endlich beim Händler eingetroffen. Ende nächster Woche werden wir es wohl holen können.
Bei unseren Autokäufen ist es bisher so gelaufen:
Erst bekamen wir den Fahrzeugbrief, dann der Händler das Geld und dann wir das Auto.
Nun will der Womo-Händler erst das Geld und dann erst den Brief zur Anmeldung.
Nicht, dass ich glaube, dass er uns über's Ohr hauen will. Trotzdem behagt mir der Gedanke,
über 60 000€ ohne Sicherheit zu überweisen gar nicht.
Wie ist das allgemein üblich und wie war das bei Euch??
Gast am 19 Mai 2008 14:09:07 Hallo!
kimbi hat geschrieben:Bei unseren Autokäufen ist es bisher so gelaufen: Erst bekamen wir den Fahrzeugbrief, dann der Händler das Geld und dann wir das Auto.
So war das bei mir auch immer. Nun will der Womo-Händler erst das Geld und dann erst den Brief zur Anmeldung.
Wollen kann er das schon. Hat mich mein Händler auch gefragt ob ich das so mache. Antwort: Nein, Geld gibt es bei Abholung in bar.
Ihr könnt natürlich vereinbaren einen kleinen Teil anzuzahlen damit er vorab den Brief rausrückt, das macht das Handling einfacher. Wenn du ihm halbwegs vertraust ist das ja ok.
Aber auf die von ihm vorgesehene Abwicklung hat er imho keinerlei Anspruch, das würde ich auch niemals machen.
Gast
Gast am 19 Mai 2008 14:10:53 Gast hat geschrieben:Antwort: Nein, Geld gibt es bei Abholung in bar.
Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber mit soviel Geld in bar durch
die Gegend zu reisen, ist auch nicht gerade beruhigend. :roll:
Gast am 19 Mai 2008 14:12:09 Hallo,
Anzahlung bei Kaufvertrag 5000 bar, Rest Überweisung, im Gegenzug Zusendung des Kfz.-Briefes (lief gleichzeitig), Brief traf bei mir einen Tag früher ein als der Betrag auf dem Konto des Händlers.
Fand ich jetzt nichts dabei, man kann zur Not doch auch die Überweisung zurückbuchen lassen binnen einer bestimmten Frist?
Pfotentier am 19 Mai 2008 14:12:21 Als wir im vergangenen Jahr unser WoMo abgeholt haben, hatte ich den vollen Kaufpreis in bar dabei. Nach der Geldübergabe erhielt ich dann den Fahrzeugbrief und alle weiteren Unterlagen. Das hieß für uns, dass wir die ersten fünf Tage mit einem Kurzzeitkennzeichen unterwegs waren.
Gast am 19 Mai 2008 14:18:22 Hallo!
lira hat geschrieben:Anzahlung bei Kaufvertrag 5000 bar, Rest Überweisung, im Gegenzug Zusendung des Kfz.-Briefes (lief gleichzeitig), Brief traf bei mir einen Tag früher ein als der Betrag auf dem Konto des Händlers. Fand ich jetzt nichts dabei, man kann zur Not doch auch die Überweisung zurückbuchen lassen binnen einer bestimmten Frist?
Das wird zwar immer wieder behauptet, ist aber keinesfalls wahr. Überwiesen ist weg, einziger Ansprechpartner ist der Empfänger der Überweisung.
Du wärst nicht die erste die bei einer Insolvenz des Zahlungsempfängers plötzlich mit leeren Händen dasteht.
Gast
Gast am 19 Mai 2008 14:23:23 lira hat geschrieben:Fand ich jetzt nichts dabei, man kann zur Not doch auch die Überweisung zurückbuchen lassen binnen einer bestimmten Frist?
Hallo Lira,
das trifft nur für Lastschriftermächtigungen zu, nicht für Überweisungen.
Überwiesen heißt: Geld ist weg.
michaelhillje am 19 Mai 2008 14:26:16 Hallo zusammen,
wenn ich ein Womo oder Auto kaufe, lasse ich mir immer einer beglaubigten Verrechnungsscheck von meiner Bank geben. So muss ich nicht mit ner Menge Bargeld rumlaufen
gruß
Michael
psbu am 19 Mai 2008 14:28:50 Hallo,
bei uns war es erst auch so.
Erst Geld überweisen, dann der Brief, dann anmelden, dann abholen.
Dann telefoniert:
Erst kam der Brief, dann haben wir angemeldet,
dann 500 km zum Händler, Übergabe mit durchsicht des
Fahrzeugs, dann wurde HU, AU und Gasabnahme gemacht und noch
einige kleine Mängel beseitigt, dann erst im Büro den Vertrag
unterzeichnet, dann gabs Bargeld.
So sollte es sein.
psbu
fuzzy am 19 Mai 2008 14:31:39 ich will ja hier keine pferde scheu machen, aber hatten wir das nicht neulich !
zwar kein forumsmitglied............
Kaufpreis bezahlt, dann abholungstermin vereinbart und vor verschlossen Türen gestanden, er konnte sich dann in der reihe der gläubiger hinten anstellen..... Fahrzeug war natürlich weg.
allerdings ich würde auch keinen brief ohne Geld rausgeben.
so dreht man sich halt im Kreis.
denn ich würde auch keinem mein geld ohne brief und fahrzeug geben,
Gast am 19 Mai 2008 14:33:25 Hallo Kimbi,
laß Dich auf keine "Annehmlichkeiten" ein !!
Nimm das Geld mit, oder die Scheckkarte, nimm einen emotional unbeeinflußten Freund mit und mach mit dem Händler eine anständige Abnahme und Übergabe. Wenn was nicht in Ordnung ist, soll er das richten und Ihr macht einen neuen Termin aus.
Geld bekommt er erst wenn das Womo 100% funktioniert und alle Zusagen eingehalten sind, glaub mir, das motiviert ihn gewaltig da er für Dein Womo eigenes Geld hingelegt hat.
das Werk rückt das Womo an den Händler im allg. nur gegen Cash raus. Der Händler müßte das vorfinanzieren, und umgeht das dadurch daß er das Geld vorher von Euch haben möchte.
Du hast zwar Garantie & Gewährleistung, aber wenn der Händler das Geld hat sinkt seine Motivation gewaltig was für die Banane zu tun, die jetzt so langsam bei Dir als Kunden reift, die Beitrage hier im Forum beweisen das reihenweise, und da machen auch die Premium-Marken keine Ausnahme.
Also, fahr lieber vor dem Bezahlen 2 x hin, als danach 10 x und das voller Frust weil Du für Deine sauer verdienten Mäuse nur Käse bekommen hast.
Es soll auch gute Händler geben, ob er dazu gehört weißt Du leider erst hinterher
Viel Freude am Womo, bleib cool und laß Dich nicht über den Tisch ziehen
(Ich hab da leider meine Erfahrungen machen müssen, denn nach 10 Monaten Lieferfrist setzte vor lauter Jibbrigkeit das klare Denken aus)
grüße klaus
Gast am 19 Mai 2008 14:37:50 Wir standen vor Kurzem vor der gleichen Frage.
Ergebnis : NIEMALS vorher überweisen !
Unser Händler hat uns - was wir fair fanden - offen gelassen, ob wir bei Abholung bar oder per bestätigtem Bankscheck zahlen wollen oder einen Teil bei abholbereitem Auto vorab, damit wir nicht so viel Bargeld mit rumschleppen müssen. Er hat uns seinerseits von sich aus ohne Aufpreis ein Überführungskennzeichen besorgt.
Nachdem wir uns dann aber ausführlich über Alter, Seriösität und Bonität der Firma erkundigt hatten (mit positivem Ergebnis), haben wir dann doch den Großteil 2 Tage vor der Abholung überwiesen. Wir haben so die 50 Euro Kosten für den bankbestätigten LZB-Scheck gespart (fand ich unverhältnismäßig teuer) und mussten nicht so viel Bargeld rumschleppen.
Mit dem Rest in Bar haben wir dann das Fahrzeug abgeholt.
Ging alles problemlos.
Aber bedenkt: Wenn ihr eine Anzahlung leistet und der Händler meldet Konkurs an ist euer Geld erstmal FUTSCH !
Für diese Sorge hat ein guter Händler Verständnis. Aber Ihr müsst auch Verständnis haben, wenn er den Brief nicht ohne (An)zahlung rausrücken will. Wenn ihr nämlich dann das Fahrzeug zulasst und nicht bezahlt, ist es aus zweiter Hand ;)
Auf der anderen Seite nicht alles bezahlen, bevor Ihr das Fahrzeug ausführlich bei der Übernahme gecheckt habt. Sucht im Forum dazu mal nach dem Stichwort ´Güteprüfung´.
Viel Erfolg und Spass mit dem Neuen !
Gast am 19 Mai 2008 14:44:12 Hi kimbi,
würde ich auf keinen Fall machen,
bei mir war das so
erst nach Unterschrift der Bestellung 100 EUR, dann kam der KFZ Brief
dann anmelden, dann abholen und Restzahlung.
auf andere Methoden würde ich mich mit den Händler sogleich anlegen und nicht mitmachen.
LG Marry
Gast am 19 Mai 2008 14:46:22 fuzzy hat geschrieben: allerdings ich würde auch keinen brief ohne Geld rausgeben.
Na ja, der Händler hätte ja als Sicherheit das Fahrzeug noch.
Wir hätten es, so wie er es möchte, nix. :eek:
Gast am 19 Mai 2008 14:48:22 Wie war das? War nicht mal der Kunde König :?:
Seekater am 19 Mai 2008 15:54:55 Marry hat geschrieben:Wie war das? War nicht mal der Kunde König :?:
Yes und drum würde ich auch nicht bares anzahlen gegen den Kfz-Brief, sondern vorher erstmal das WoMo auf dem Hof des Händlers besichtigen. Das muß keine Güteprüfung sein und auch nicht vollständig, jedoch Sicherheit geben, daß man daß WoMo wenn ........ auch abnehmen könnte. Ist soweit alles o.k., dann anzahlen und den Brief mitnehmen.
Der Händler hat dann noch ein paar Tage Zeit alles zu komplettieren, dann das WoMo als abholbereit zu melden. Dann escheint man mit den Kennzeichen, führt die Güteprüfung durch und entscheidet: Fehlt noch einiges, einigt man sich auf einen Sicherheitseinbehalt, ist alles paletti zahlt man den Rest komplett und fährt mit dem WoMo vom Hof (was bei Zahlung mit Sicherheitseinbehalt auch so geht).
Sind die Mängel zu groß bleibt das WoMo auf dem Hof, gezahlt wird nichts mehr und der Händler erhält postwendend einen eingeschriebenen Brief, mit der Mängelliste und einer Fristsetzung (was man natürlich vorher schon mit ihm vereinbart haben sollte). Danach beginnt das Spiel von vorne.
Seekater
Gast am 19 Mai 2008 16:03:34 Seekater hat geschrieben:Yes und drum würde ich auch nicht bares anzahlen gegen den Kfz-Brief, sondern vorher erstmal das WoMo auf dem Hof des Händlers besichtigen. Das muß keine Güteprüfung sein und auch nicht vollständig, jedoch Sicherheit geben, daß man daß WoMo wenn ........ auch abnehmen könnte. Ist soweit alles o.k., dann anzahlen und den Brief mitnehmen.
Hallo,
so ähnlich war das auch geplant.
Wir wollen am Freitag hin, das Womo schon sichten und soweit möglich auf irgendwelche Mängel kontrollieren.
Den Fahrzeugbrief wollen wir dann mitnehmen, als Sicherheit und um das Fahrzeug anmelden zu können.
Als Gegenleistung bekommt der Händler keine Anzahlung in Form von Geld, sondern unseren Knaus Eurostar mit Brief.
Den will er haben, aber den Brief für das Neufahrzeug will er nicht rausrücken.
Morgen wird mein Mann noch mal mit ihm telefonieren und ihm klar machen, dass das so nicht läuft.
Wir haben uns inzwischen entschieden, den die Hauptsumme erst bei Abholung zu bezahlen.
Evtl. noch eine Anzahlung im Vorraus und den Rest zur Not auch in bar. Mal sehen, wie der Händler reagiert.
Dakota am 19 Mai 2008 19:04:59 Kimbi hat geschrieben:Nun will der Womo-Händler erst das Geld und dann erst den Brief zur Anmeldung. Nicht, dass ich glaube, dass er uns über's Ohr hauen will. Trotzdem behagt mir der Gedanke, über 60 000€ ohne Sicherheit zu überweisen gar nicht.
Moin,
auf keinen Fall die gesammte Summe überweisen, und wenn: über die überwiesene Summe eine Bankbürgschaft verlangen! (geht problemslos...)
Ich bin in der Branche und kenne da die tollsten Geschichten.... ;-)
Normalerweise: Ware gegen Kohle :idea:
Als Händler hat er sicher Überführungskennzeichen, wenn nicht dann irgendwo eines besorgen.....
Erst wenn du das Mobil zu 110 % gecheckt hast bekommt er die (Rest-) Kohle! Alles schriftlich festhalten und nicht mit der Geldübergabe / Papiere anfangen -> immer erst das Mobil!
WomoRadler am 19 Mai 2008 22:58:55 Hallo,
Ihr könntet dieses Geschäft auch über ein Notaranderkonto laufen lassen. Der Preis des Womos liegt ja immerhin in der Größenordnung einer ordentlichen ETW, um das mal in Bezug zu anderen Kaufgeschäften zu setzen.
Die Mehrkosten? Überschaubar.
Wählt einen Notar mit RA-Kanzlei, wirkt gleichzeitig dämpfend auf des Verkäufers (evtl. vorhandenen) Übermut.
"Als Gegenleistung bekommt der Händler keine Anzahlung in Form von Geld, sondern unseren Knaus Eurostar mit Brief."
Dann achtet im KV auch darauf, daß dort der richtige Kaufpreis steht und nciht der Differenzbetrag aus: Regulärer Kaufpreis minus Wert Altfahrzeug. Ist mir selbst mal so ergangen.
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