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Verkauf des Restwerts vor Versicherungsleistung?


dreamflight am 25 Mai 2008 18:13:08

Liebe WoMo Gemeinde,
nachdem unser WoMo nun als wirtsch. Totalschsaden eingestuft ist, beschäftigt uns folgende Frage: Können wir das Schrottfahrzeug gemäß Restwert verkaufen und somit komplett aus der Hand geben, bevor irgendeine Versicherungsleistung geflossen ist? Die Versicherung hat noch bis 04.06. Zeit, ihren Haftungseintritt zu erklären. Oder sollen wir auf alle Fälle warten, bis erste Gelder und sei es nur ein Abschlag geflossen sind, bevor wir das Fahrzeug aus der Hand geben.
Was meint Ihr?? Danke für eure Meinungen

dreamflight ( erst einmal ohne WoMo)

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Tipsel am 25 Mai 2008 18:30:12

Ich würde sicherheitshalber das Womo stehen lassen, bis die Versicherungsangelegenheit geklärt ist.
Ggf. vorher nochmal bei der Versicherung anfragen.

s-liner am 26 Mai 2008 17:10:33

Hallo dramflight,
wer hat denn den Restwert ermittelt? Stammt er von der gegnerischen Versicherung, oder von Deinem Gutachter?

aus Korschenbroich
Uwe

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Gast am 26 Mai 2008 18:09:23

Nur in enger Absprache mit der leistenden Versicherung und nach deren Zustimmung!

Sollte es nach dem Verkauf nochmals zu Unstimmigkeiten über den Restwert kommen seid Ihr nur so abgesichert. Nichts überstürzen.

guter_Junge am 26 Mai 2008 18:28:08

Würde ich auch sagen "Nichts überstürzen"
Neue Masche der Versicherung: Mit Zahlung der Gelder kommt gleichzeitig ein Brief, dass der Betrag um 20% unwiderruflich gekürzt wurde.
Ja dann gehts nur noch übers Gericht mit zusätzlichen Kosten. Womo ist weg? Da geht nichts mehr!
Wahrscheinlich rechnen Versicherungen immer damit, dass Unfallfahrzeuge schnell bzw. vor Schadensregelung verkauft werden.
Es nützt auch nichts, wenn schon ein Gutachten vorliegt. Die Versicherung ist wie Du berechtigt ein weiteres Gutachten einzuholen.
Meistens hast Du dann schlechte Karten, auch wenn dies ohne das geschädigte Womo erstellt wird.
Nennt man "Überprüfung" vom ersten Gutachten. Da sind locker 20% weniger drin, denn Du kannst das Gegenteil nicht mehr beweisen.

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