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nach 10 monaten boden komplett verfault . Gewährleistung ?


Richard_Kimble am 11 Jun 2008 18:54:01

guten tag. An die rechtsabteilung hier mal eine frage. Ich habe vor 10 monaten ein Womo das 8 jahre ist bei einem händler wie gesehen gekauft. Habe just entdeckt das auf ca 2 qm der boden komplett verfault ist. Ist es verflichtet was zu tun ?

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E2nO am 11 Jun 2008 19:07:22

Also unter der Voraussetzung, dass der Händler der Verkäufer ist (und nicht "im Auftrag" unter Ausschluß der Gewährleistung nur "vermittelt" hat), ist der Händler Gewährleistungspflichtig. Nach 6 Monaten kehrt sich zwar die Beweislast um (also Du musst nachweisen, dass der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden gewesen ist) - aber in diesem Fall sollte das ja wohl das kleinste Problem sein.
Du musst dem Händler wohl oder über (max zwei glaube ich) Nachbesserungsversuche geben und kannst dann, wenn der Schaden nicht richtig (und das könnte ggf. schwierig werden nachzuweisen) repariert wurde, dann auf Rückwandlung bestehen.
Wichtig dabei ist es den Händler schriftlich "in Verzug" zu setzten und realistische(!) Termine zu setzten, bis wann die Schadenbehabung abgeschlossen sein muss.
Ansonsten bemühe doch einfach mal die Suche, insbesondere die Beiträge von Rantanplan (z.B. bzgl. der Zustellung von Schriftstücken) kann ich Dir da ans Herz legen.
LG Enno.

Gerhard-Heinz am 11 Jun 2008 19:20:00

Richard_Kimble hat geschrieben:guten tag. An die rechtsabteilung hier mal eine frage. Ich habe vor 10 monaten ein womo das 8 jahre ist bei einem händler wie gesehen gekauft. Habe just entdeckt das auf ca 2 qm der boden komplett verfault ist. Ist es verflichtet was zu tun ?


Hey Richard_Kimble,

geb' mal unter Suche "Rantanplan" ein und schicke im eine PM. Er wird Dir bestimmt eine präzise Antwort geben.

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abo1 am 12 Jun 2008 00:28:27

hallo

blöd gelaufen
ich würde auch raschest mit einem spezialisten reden

dein problem ist die beweislastumkehr
und evt einwendungen dass der schaden erst nach dem verkauf verursacht wurde

da wird ohne gutachter nix gehen
und um das geld kannst du schon den halben schaden reparieren

lg
g

Richard_Kimble am 12 Jun 2008 08:00:35

Hallo,

der Verkäufer hat selbst schon gesagt, "damit fahren Sie aber schon länger rum", will meinen, Holz (oder Torf) ist trocken aber schwarz.

Das ist wesentlich älter als 10 Monate, daß dürfte kein Problem sein, nachzuweisen, daß das beim Verkauf schon war.

Ausserdem gehe ich davon aus, daß der Verkäufer dies beim Ankauf gar nicht selber gemerkt hat, es ist einer der grösseren Händler, da geht soviel durch...

Und der Boden ist ja von unten noch mit einer Art dicken, dichten Folie bezogen, da erkennt man nicht mal die Verfärbung des Holzes.

Christian

Gast am 12 Jun 2008 08:24:46

Richard_Kimble hat geschrieben:Hallo,

der Verkäufer hat selbst schon gesagt, "damit fahren Sie aber schon länger rum", will meinen, Holz (oder Torf) ist trocken aber schwarz.

Das ist wesentlich älter als 10 Monate, daß dürfte kein Problem sein, nachzuweisen, daß das beim Verkauf schon war.

Ausserdem gehe ich davon aus, daß der Verkäufer dies beim Ankauf gar nicht selber gemerkt hat, es ist einer der grösseren Händler, da geht soviel durch...

Und der Boden ist ja von unten noch mit einer Art dicken, dichten Folie bezogen, da erkennt man nicht mal die Verfärbung des Holzes.

Christian


Es kommt nicht auf die Kenntnis des Händlers an, sondern nur darauf, ob nachweisbar der Schaden schon bei der Übergabe im Fahrzeug war. Dies dürfte wohl hier der Fall sein. Der Händler muss zur Nachbesserung aufgefordert werden. Repariert man sofort woanders, hat man gelitten.

Das Schadensbild deutet darauf hin, dass die Anlagen zum Verfaulen schon älter als 10 Monate sind. Der Beweis müßte also zu führen sein. Bleiben Zweifel, geht das zu Lasten des Käufers, da der Schaden mehr als 6 Monate nach der Übergabe gerügt wurde.

Richard_Kimble am 12 Jun 2008 08:54:53

@rantanplan

Vielen Dank für die kompetente Auskunft !

@all

Zwischenzeitlich habe ich mit dem Händler eine finanzielle Lösung gefunden, mit der wir beide leben können!

Seine Werkstatt behebt den Schaden, ich beteilige mich an den Kosten...

Fall hoffentlich geschlossen ;-)

Christian

migula am 12 Jun 2008 09:41:36

Solche (außergerichtliche) Lösungen sollten immer angestrebt werden. In der Regel kann man mit den Händlern ohne Rechtsanwalt reden.

Gast am 12 Jun 2008 10:25:19

migula hat geschrieben:Solche (außergerichtliche) Lösungen sollten immer angestrebt werden. In der Regel kann man mit den Händlern ohne Rechtsanwalt reden.


... klar, wenn man vorher vom RA über die Rechtslage ausreichend aufgeklärt wurde, verhandelt man wenigstens auf gleicher Augenhöhe ;-))

Richard_Kimble am 12 Jun 2008 10:42:15

@ rantanplan

wahrscheinlich würde sich eine "kostenpflichte" PM- oder email-Adresse für dich in diesem forum lohnen ;-), irgendwie 12.99 € / Mail :razz: , so geht einem daß, wenn man anderen "Nichtfachleuten" helfen will, Undank ist der Welten lohn !


christian

Gast am 12 Jun 2008 10:44:10

Richard_Kimble hat geschrieben:@ rantanplan

wahrscheinlich würde sich eine "kostenpflichte" PM- oder email-Adresse für dich in diesem forum lohnen ;-), irgendwie 12.99 € / Mail :razz: , so geht einem daß, wenn man anderen "Nichtfachleuten" helfen will, Undank ist der Welten lohn !


christian


Solange ich mich nicht ausgenutzt fühle und die Fragen von allgemeinem Interesse sein können, antworte ich gerne. Mich zwingt ja auch niemand....

HHolzwurm am 12 Jun 2008 11:28:18

Hy rantanplan

Einfach mal ein Danke an dich auch wenn ich persönlich noch keinen Gebrauch von Deinen Info's machen mußte.

Find ich echt klasse deine unbürokratische Hilfe.

Seh ich eigentlich richtig daß du Rechtsanwalt bist ?
Bringt es eigentlich was wenn ich gegen mein Blitzerknöllchen irgent etwas mache ??


Georg

Gast am 12 Jun 2008 13:18:26

HHolzwurm hat geschrieben:Bringt es eigentlich was wenn ich gegen mein Blitzerknöllchen irgent etwas mache ??


Georg


Bin RA aber kein Hellseher ;-)) Ohne Aktenkenntnis kann kein Mensch diese Frage seriös beantworten. Wenn´s Bild richtig schlecht ist, reicht schon beharrliches Schweigen.

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