Gast am 17 Jun 2008 17:32:26 Hallöle,
mein linker Scheinwerfer (Streuscheibe) hat einen Steinschlagschaden und muss demnach vor dem nächsten TÜV-Termin getauscht werden.
Nun bin ich über Link zum eBay Artikel gestolpert, die mir mit 29,90 recht günstig erscheinen.
Meine LWR ist bisher noch hydraulisch, oder besser "war", denn sie ist defekt.
Die angebotenen Scheinwerfer sind allerdings scheinbar nicht für eine LWR ausgelegt.
Meine Frage: Wenn ich die kompletten Scheinwerfer tausche und die neuen eben nicht für eine LWR ausgelegt sind, muss ich dann dennoch eine LWR haben???
Oder kann ich so die Reparatur der LWR bzw. den Austausch gegen die elektrische umgehen?
LowCostDriver am 17 Jun 2008 17:40:19 Hi Teddy,
hatte mal einen E-Kadett mit LWR.
Ein Scheinwerfer defekt (ist ne Taube rein geflogen), getauscht gegen ein anderes gebrauchtes Modell ohne LWR.
Ist bei der HU beanstandet worden, allerdings nur als geringer Mangel, Plakette trotzdem erteilt (beide Scheinwerfer waren im Lichttest natürlich korrekt ausgerichtet).
Vorschlag: Wenn deine HU jetzt ansteht, dann ruf beim Sachverständigen deines Vertrauens vorher kurz an und frag nach, wie die das lokal handhaben.
Als ich meinen Kadett noch auf sportlich getrimmt hatte, habe ich das dauernd gemacht, hab immer ne freundliche Auskunft bekommen.
Björn
Gast am 17 Jun 2008 17:41:41 Ob die Du brauchst hängt einzig und alleine vom Datum der Erstzulassung ab, oder einer in der Zulassung eingetragenen Befreiung davon, gab es sehr häufig noch nach dem Stichtag. Der müsste Anfang 91 gewesen sein wenn ich mich noch recht erinnere.
Das war jetzt mal die Theorie.
Ich habe bei mir das kompl. Geraffel auch den Stellgeber im Amaturenbrett entsorgt, und dem Prüfer hat es nicht gestört.
Das war jetzt mal die Praxis.
Gast am 17 Jun 2008 17:51:23 LowCostDriver hat geschrieben:Ist bei der HU beanstandet worden, allerdings nur als geringer Mangel, ....
Seit letztem Jahr ist eine defekte LWR ein "erheblicher Mangel"! :?
Erstzulassung war 9/92.
LowCostDriver am 17 Jun 2008 18:15:10 fs hat geschrieben:Seit letztem Jahr ist eine defekte LWR ein "erheblicher Mangel"! :?
Echt? Toll! :roll:
Nun wird´s interessant ob bei der HU bei EZ 92 eine LWR grundsätzlich erwartet wird oder ob es überhaupt auffällt, wie Mario beschrieben hat.
Berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist...
Gast am 17 Jun 2008 18:17:42 Teddy, bau beide scheinwerfer um. Leuchtweitenregulierungsschalter (oder wie das Ding auch heisst) raus..gut is das. :D Wo nix is...kann nix bemängelt werden :D
Gast am 17 Jun 2008 18:18:41 LowCostDriver hat geschrieben:Berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist...
Erst mal gehts in gut 4 Wochen in den ersten richtigen Urlaub. TÜV und die dafür fälligen Dinge (LWR) kommen sicher erst danach :wink:
Bevor jetzt dazu Sprüche kommen: Sicherheit geht natürlich vor, aber die LWR ist in meinen Augen vernachlässigbar, sofern die Scheinwerfer richtig eingestellt sind.
Jagstcamp-Widdern am 18 Jun 2008 08:45:31 is es nicht so, dasz die lwr vom eigentlichen scheinwerferkörper unabhängig ist?
ohne jetzt nochmal nachzugucken glaube ich, dasz bei meinem 280er die lwr über den einbaurahmen funktioniert....
ich habe das ding übrigens schon vor jahren mit ein paar tropfen heisskleber festgesetzt - hat bei den grau/grün-kitteln nie interessiert.
grusz hartmut
rippelep am 18 Jun 2008 14:09:09 Hallo fs,
ich habe für meinen 280er auch mal bei ebay so einen neuen Billigscheinwerfer ersteigert, der hatte allerdings so eine schlechte Qualität, dass ich den nach kurzer Zeit durch einen gebrauchten Originalscheinwerfer ersetzt habe. Der Reflektor war aus Kunststoff und so dünn beschichtet, dass der Motorraum hell erleuchtet war. Die Lampenhalterung war auch etwas anders als beim Original. Aber vielleicht ist dein Angebot ja besser. P.S. bei meinem letzten DEKRA Termin wurde die LWR genauestens überprüft, hatte einen Wackler in meiner (nachgerüsteten) elektrischen Verstellung, hätte ich das nicht vor Ort repariert, hätte ich noch mal wiederkommen müssen.
Klaus
Leif am 18 Jun 2008 14:56:51 teddy, ohne lwr kein tüv. und dein auto hat EZ nach 1991 - ab dann ist ne lwr pflicht, ausser, du hast ne ausnahmegenehmigung eingetragen ab tag der EZ.- (ich mein die änderung gilt ab juli 1991...)
//edit: § 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich
tipp: umbauen auf elektrisch. dauert mit motoren von golf oder astra o.ä. keine 2 stunden.
funktioniert die eine hydraulische noch ein bisschen? dann kann es mit tüv noch klappen... aber ich würd das nicht riskieren.
btw. umbaukosten für 2 motoren mit schalter & steckern und neuen kabeln unter 20 euro. (gebraucht aus nem schlachtgolf)
zumindest beim 230er passt das plug&play. sollte aber beim 280/290 ähnlich sein.
Leif
LowCostDriver am 18 Jun 2008 14:59:55 So ich habe nachgeschaut...
Ein Fahrzeug in unserer Familie (ich schreib mal nicht welches :D ) mit EZ deutlich nach 1992 hat trotz defekter LWR die HU schon 2x bestanden.
Die Lampen sind korrekt ausgerichtet, beide Male wurde die defekte LWR im HU- Bericht als geringer Mangel eingetragen.
Leif am 18 Jun 2008 15:05:45 björn, das hatten wir doch auch schon mehrfach hier. mit nicht funktionierender lwr heisst es heute beim tüv "wiederkommen", da nicht bestanden :)
seit januar 07 ist das so.
LowCostDriver am 18 Jun 2008 15:20:39 Leif hat geschrieben: seit januar 07 ist das so.
Die Qualität und der Erfahrungsschatz des Prüfers spielt hier sicherlich auch eine gewisse Rolle, denn der letzte Prüfbericht mit einem geringen Mangel und bestandener HU ist von Herbst 2007...
Also ist halt die Frage, ob man das Risiko eingeht oder ob es lieber von vorne rein so behebt, dass man keinerlei Konflikt mit der Vorschrift befürchten muss.
Hilfreich für Teddy ist die Auslegung einer Vorschrift wohl eher weniger, denn die erhoffte Sicherheit ob es so oder so geht, die bekommt er wohl dadurch nicht :roll:
Bleibt uns nur abzuwarten was passiert...
topolino666 am 18 Jun 2008 15:38:32 ... die Meinungen gehen hier stark auseinander!!
Ich habe erst am Samstag eine HU mit komplett defekter LWR bestanden!!
Bei unserer LWR an einem unserer PKW ist seit ca. 4 Jahren irgendein Endschalter kaputt und der Stellmotor hat ewig gedreht (er hat auch irgendeine Stellmutter kaputtgedreht).
Die LWR wurde in der Werkstatt stillgelegt wir haben einen grossen Christophorus-Aufkleber über die Bedieneinheit geklebt => hilft auch!! :D
Da in der TÜV-Niederlassung nur 3 Plätze waren, aber 4 Prüfer am Werk ist unser Prüfer in die Knie gegangen hat in das Licht geschaut und gesagt "Passt scho´" !! 8)
topolino
Matthias
Leif am 18 Jun 2008 15:55:44 topolino666 hat geschrieben:Ich habe erst am Samstag eine HU mit komplett defekter LWR bestanden!!
ich würde sagen, glück gehabt!
einem bekannten von mir ist es vor kurzem anders ergangen. ein lwr-motor ging, der zweite nicht. also keine plakette.-
wie dem auch sei, die regelung besagt in etwa, dass die lwr funktionieren muss, um eine plakette zu erlangen, ansonsten bitte nochmal vorfahren.
und alles diskutieren nützt eigentlich recht wenig, da es im einzelfall ausschliesslich auf den prüfer ankommt. da würd ich kein risiko eingehen wollen. ;)
nachtrag: björn -> *zustimm*
audiquattro20v am 18 Jun 2008 17:49:00 nun muss ich auch mal was sagen
Auch ich bin auch hier in Hamburg mit def. LWR durchgefallen. Neben mir ein fast neuer ( 3 Jahre ) alter Ducato ist nur deshalb ebenfalls durchgefallen.
Ok bei mir gab es noch ein paar weitere probl. der Auspuff war recht durch und die Rücklampen waren verblichen.
Umbau auf Elektrisch war erst kompliziert aber danach noch 3 mal den Stromlaufplan gelesen und dann war es sogar super einfach.
Leider ist mit dabei einer der kleinen Kunstoff Nippel gebrochen. Für den Tüv Termin hat er noch gehalten, aber dann. knack das war es.
Hier in Hamburg bei FIAT konnten die mir nicht weiterhelfen, vieleicht hat jemand von Euch noch so etwas rumliegen. Siehe Bild
Danke im voraus.
Holger
Gast am 19 Nov 2010 09:02:53 Meinst du diese Nippel ?
LG Frank
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