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Schreck am Morgen


Oloeschi am 11 Sep 2004 12:31:57

Heute Morgen ist bei uns ungebetener Besuch gewesen.Leider hat er sich nicht vorher angemeldet.Ging trotz verschlossener Aufbautür davon aus,das er willkommen sei.Naja,richtig reingekommen ist er zum Glück nicht,aber die Aufbautür ist dafür total verzogen und krumm.Werde am Montag der Versicherung den Schaden melden und mal sehen was der Gutachter dann sagt.Steht auf jeden Fall unten auf.
Die Polizei fands auch nicht lustig.Der nächtliche Besucher hat sogar eine Flasche "DOM-KÖLSCH"liegen gelassen. Wie sagte doch der Polizist so treffend:Leider leer.
Wenn ich überlege,lasse ich eigendlich alles immer im Wagen drin:Fernseher,Reciever und so.Bin jetzt am überlegen ob ich die Sachen nicht doch besser vor den Touren kurz reinpacken soll. :(

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Pijpop am 11 Sep 2004 15:17:52

@ Oleschi
Sch......
Falls Du Vollkasko hast - okay ein Vandalismusschaden, mit Hochstufung
im Schadensfall und - nicht zu vergessen - die Selbstbeteiligung.
Falls der Bursche aber was entwendet hat - Diebstahlfolgeschaden - dafür
kommt die Teilkasko auf. Schau noch mal genau nach - u. U. wurde am
Aufbau irgendwas abmontiert - Antennenstab o. ä.
Bezüglich Gutachter bestellen: Egal Voll- oder Teilkasko, Deine Versicherung wird ihren eigenen Gutachter schicken. Falls Du einen
bestellst übernehmen die nicht unbedingt die Kosten für den.

Pijpop

Oloeschi am 11 Sep 2004 15:39:54

Hallo Pijpop,
habe zum Glück Vollkasko + Teilkasko mit 150SB bei der RMV(KRAVAG).
Werde am Montag den Schaden melden und dann ja erfahren was die bezüglich Gutachter sagen.Hoffe nur das die Reparatur nicht all zu lange dauern wird.Wollen in den Herbstferien nochmal weg.

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Gast am 11 Sep 2004 17:27:53

versuchter Einbruch ist auf jeden Fall ein Teilkaskoschaden!!

Pijpop am 12 Sep 2004 12:27:32

@ Cruiser
auch wenn nichts entwendet wurde??? Glaub ich nicht.

Pijpop

Gast am 13 Sep 2004 08:40:08

Hallo Cruiser,

die normale Teilkasko zahlt schon dann nicht, wenn der Vandalismusschaden wesentlich höher als der Diebsdtahlschaden ist.

Meine damalige Versicherung ( in 2001)hat nämlich nicht gezahlt.

Begründung: Die Haupttat ist Vandalismus. Das dabei etwas weg gekommen ist, ist Nebensache.

Dumm gelaufen!!


hartifisch

Oloeschi am 14 Sep 2004 13:32:04

Habe wohl Glück im Unglück gehabt.Der Gutachter war grade da und hat sich alles notiert:der Schaden zählt als versuchter Einbruchschaden,also Teilkaskoschaden.Die beiden Türhälften,das Schloß und wahrscheinlich der Türrahmen müssen ausgetauscht werden.Den Rahmen soll die Bürstnervertretung in Augenschein nehmen,da die Befestigungen der Tür auch in Mittleidenschaft gezogen wurden.Dann soll vor Ort entschieden werden obs noch reparabel oder ausgetauscht wird.

Das ungute Gefühl allerdings bleibt nach so einer Sache aber,das meine Frau sich jetzt Abends,wenn ich verhindert bin, bei der Abendrunde mit dem Hund "schwer bewaffnet". :versteck: :fight: :robinhood:

mikel am 14 Sep 2004 13:41:17

Hallo Olaf.

Trotz der schlechten Erfahrungen hat es jetzt doch eine relativ gute Wendung genommen.

Dazu herzlichen Glückwunsch!!

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