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Behinderung durch überhängende Äste und Sträucher


Cirotzky am 23 Jun 2008 14:03:12

Hallo,
ich wohne in einer kleinen Straße, die nur einspurig befahrbar ist. Von einem Grundstück, dessen Eigentümer ich nicht kenne, wächst eine Dornenhecke wild in die Straße hinein, so dass ich beim Vorbeifahren mit meinem WoMo (3m hoch) davon ausgehen muss, Lackschäden am Aufbau zu bekommen. Die Situation habe ich der zuständigen Stelle der Stadt gemeldet und das schon mehrmalig. Die lässt sich einen "Doofen" angehen und reagiert nicht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, wer für evtl. Schäden, die beim Passieren entstehen, verantwortlich ist? Darf ich selbst Hand anlegen, und die Äste beseitigen?

aus Ennepetal
Cirotzky

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JEFF und GITTE am 23 Jun 2008 14:15:49

Hallo,

genau wie bei uns nur, der Weg ist auch noch Privatweg und so hat die
Gemeinde keinen Einfluss.
Ersteinmal ein freundliches Gespräch zu führen versuchen.
Falls das nicht fruchtet:

Auskunft von meinem Anwalt!
Grundstückseigentümer mit Frist zur Beseitigung anmahnen.
Danach eine Nachfrist von einer Woche und dann selber ran mit der Heckenscheere, oder, eine Firma beauftragen und Kosten vom
Verursacher fordern.
Aber auch auf seine Grundstückssicherungspflichten aufmerksam machen
und Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Jeff

Cirotzky am 23 Jun 2008 14:27:17

Hallo Jeff,
ich hatte mich an die Stadt gewandt, mit der Bitte, den Eigentümer ausfindig zu machen. Bei den ersten beiden Telefonaten war ich auch noch höflich und verständnisvoll (man gab da noch zu, die Sache aus dem Blick verloren zu haben). Danach folgte der 4. und 5. Anruf und Mail. Seit dem 1. Anruf sind 4 Wochen vergangen. Ich glaube, dass ich gar keine andere Möglichkeit habe, den Grundstückseigentümer ausfindig zu machen, ohne die Stadt zu kontaktieren.

Cirotzky

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eugendoc am 23 Jun 2008 14:57:58

Hallo Cirotzky!

Einfach abschneiden und warten. Der Eigentümer gibt sich dann zu erkennen. Es gibt dann 2 Möglichkeiten: 1. Er bedankt sich bei dir für deine "Gartenarbeit" o d e r 2. Er regt sich auf, dann kannst du im immer noch "drohen" ihm die Kosten in Rechnung zu stellen, denn lt Gesetz ist er zur Beseitigung dieses Hinternisses verpflichtet.

canter am 23 Jun 2008 15:17:55

Mach es dir doch möglichst einfach. Will heißen am besten erst einmal
einfach bei dem Haus klingeln und freundlich erklären was und warum. Hier macht sehr deutlich der Ton die Musik. Falls das nicht hilft ein Einwurfeinschreiben an die zuständige Stadt/Gemeinde.
Darin die Situation beschreiben, erfolgte Anrufe am besten mit Gesprächspartner und Zeit auflisten und mit Frsitsetzung von zwei Wochen auf Beseitigung bestehen. Hierbei auf StVo, Gemeindesatzung und das Rettungswegegesetz verweisen. Wenn du mit einem Womo nicht durchkommst, dann auch keine Feuerwehr oder ein RTW. In der Stvo ist soweit ich mich aus meinen Zivi RTW Zeiten erinnere vorgegeben das jede Straße für Rettungsfahrzeuge frei befahrbar sein muss. Dazu ist eine Mindestbreite der Fahrbahn von 305cm vorgeschrieben. Die Durchfahrtshöhe entsprechend der zulässigen LKW Zulassung auf 400cm plus freizuhalten. Höhenbeschränkungen dürfen nur nach Prüfung der anderweitigen Befahrbarkeit für Rettungskräfte durch die Gemeinde erfolgen.
Am besten im Schreiben an die Gemeinde gleich eine Haftbarhaltung der Gemeinde formulieren, das diese für Schäden durch Brand,.. bei verspäteter Ankunft des Rettungskräfte haftbar gehalten wird.
Dann steht sicher sofort das Ordnungsamt bei dem Haus vor der Tür.

Aber wie gesagt, probiers erst mal mit freundlichem Klingeln.

Cirotzky am 23 Jun 2008 15:36:33

Hallo Jens,
leider ist das Grundstück unbebaut und in der Nachbarschaft kennt den Eigentümer auch keiner. Das ist ja mein Problem. Die Rathäuser bemühen sich ja angeblich, bürgernah und vor allen Dingen den Bürger als Kunden zu sehen. Na ja, in der freien Wirtschaft wäre die Stadt Ennepetal wohl schon insolvent.

Gast am 23 Jun 2008 15:38:04

Das Katasteramt kennt den Eingentümer. Frag doch dort mal höflich nach, ich habe mit denen gute Erfahrungen gemacht.

canter am 23 Jun 2008 15:58:11

Dann schick den Brief an die Gemeinde einfach los. Falls es die einzige Zufahrt zu eurem Haus ist, bitte auch gleich um die Aschrift des EIgentümers, da du ja ggf. die Straße gar nicht verlassen kannst ohne dein Womo zu beschädigen und somit zu prüfen wäre ob dir nicht sogar ein Nutzungsausfall für das Womo zusteht. Zur SIcherheit Bilder machen!

Re_tep am 23 Jun 2008 16:08:37

Cirotzky hat geschrieben:leider ist das Grundstück unbebaut und in der Nachbarschaft kennt den Eigentümer auch keiner. Das ist ja mein Problem.


Ja, wo ist denn dann Dein Problem? Hast Du keine Heckenschere? Ab mit dem Wildwuchs und fertig. Freie Fahrt!
Mir ging es ähnlich, nur daß mein fauler Nachbar dort in seinem Haus wohnt, seinen Pflichten aber dennoch nicht nachkommt. Ich habe eine Leiter, ich habe eine Schere, fertig. Kommt er dann auf mich zu kann man immer noch ein freundliches Gespräch führen.
Faul/Bequem ist ja nicht gleich dumm, daher wird sich auch wohl Dein Nachbar hüten, hier einen Lauten zu machen.

Gast am 23 Jun 2008 16:12:20

Hallo Cirotzky

also für mich wäre die Sache schnell erledigt. Da du keine Hilfe von Seiten der Gemeinde oder des Eigentümers bekommst, dann Heckenschere und Kettensäge besorgen, alles freischneiden und dem Nachbarn aufs Grundstück werfen. Und vorher noch Fotos machen, falls es Diskussionen geben sollte.

Fertig ist die Laube. Reden ist Silber, handeln ist Gold.

canter am 23 Jun 2008 16:48:55

Beim Thema einfach abschneiden wär ich allerdings vorsichtig. Bei Freunden von uns hat der Vermieter untersagt die Bäume zu schneiden, hat allerdings selber trotz Aufforderung von Mieter und Gemeinde nicht geschnitten. Irgendwann kam dann die Stadtgärtnerei, hat geschnitten und wohl eine Rechnung geschickt. Leider ist der Baum einige Monate später eingegangen. Und da war der Vermieter sehr schnell und hat die Gemeinde verklagt, da lt. seinem Gärtner der Baum durch Pilze die durch die Schnittstellen eindrangen eingegangen ist. Es ging wohl lange hin und her aber am ende musste die Gemeinde den Baum ersetzen ( sehr teuer da schon 50 Jahre alt ) und der Vermieter ein Ordnungsgeld zahlen, weil er nicht geschnitten hat. War wohl ein gutes Geschäft für ihn.

Gast am 23 Jun 2008 17:21:02

Kennst Du jemanden in der Feuerwehr? Oder beim Roten Kreuz? Lade doch mal zu einer Übung bei Dir ein. Wenn die Feuerwehr oder den Rettungsdienst das behindert, ist das vom Amts wegen sehr schnell erledigt. :D

Gast am 23 Jun 2008 17:35:22

@ Canter

bitte alles lesen - es handelt sich um eine dumme Dornenhecke- sonst nichts.

Also ab damit und Ruhe ist .

Gast am 23 Jun 2008 17:38:24

1. nicht anrufen sondern scheiben!
2. selbst Hand anlegen kann Forderungen mit sich bringen und Rückschnitt
muß man selbst entsorgen.

Beste Lösung Amtsstelle / Starßenbauamt anschreiben und mitteilen das Gefährdung / Unfallgefahr besteht.
Amt muß handeln an einer öffentlichen Straße!

Julia10 am 23 Jun 2008 19:22:58

Grundsätzlich gilt, das Sträucher, Bäume usw. nicht in die Straße oder über den Bürgersteig wachsen dürfen, wenn sie Verkehrsteilnehmer behindern Fußgänger Radfahrer oder Autofahrer. völlig egal.

Ich denke auch, das der schriftliche Weg der Beste ist, denn darauf muss die Gemeinde reagieren.

In jeder Gemeinde gibt es einen Beschwerdeausschuss. Den kann man kontaktieren. Die Parteien haben ihre Vertreter in den Ausschüssen und fühlen sich oft gebauchpinselt, wenn man sie anspricht und um Unterstützung gegenüber der Verwaltung bittet.

Die Presse ist auch ein beliebter Ansprechpartner, von dem Verwaltung sich nicht gerne vorführen lässt. Lade doch einfach einen Redakteur ein. Erzähle ihm, wie gefährlich die Hecke für Kinder und Erwachsene, die mit dem Rad dort vorbeifahren und das sich schon einige daran verletzt haben.

Ein gefundenen Fressen für die Presse und Du wirst sehen. Die Hecke ist schneller geschnitten, als man schauen kann.


Viel Erfolg

Julia

Julia10 am 23 Jun 2008 19:26:06

Julia10 hat geschrieben:Grundsätzlich gilt, das Sträucher, Bäume usw. nicht in die Straße oder über den Bürgersteig wachsen dürfen, wenn sie Verkehrsteilnehmer behindern Fußgänger Radfahrer oder Autofahrer. völlig egal.

Ich denke auch, das der schriftliche Weg der Beste ist, denn darauf muss die Gemeinde reagieren.

In jeder Gemeinde gibt es einen Beschwerdeausschuss. Den kann man kontaktieren. Die Parteien haben ihre Vertreter in den Ausschüssen und fühlen sich oft gebauchpinselt, wenn man sie anspricht und um Unterstützung gegenüber der Verwaltung bittet.

Viel Die Presse ist auch ein beliebter Ansprechpartner, von dem Verwaltung sich nicht gerne vorführen lässt. Lade doch einfach einen Redakteur ein. Erzähle ihm, wie gefährlich die Hecke für Kinder und Erwachsene, die mit dem Rad dort vorbeifahren und das sich schon einige daran verletzt haben.

Ein gefundenen Fressen für die Presse und Du wirst sehen. Die Hecke ist schneller geschnitten, als man schauen kann.

Vielleicht ist es ja ein städtisches Grundstück

Viel Erfolg

Julia
:!:

BernhardK am 23 Jun 2008 19:50:01

Hallo Cirotzky !

So ein ähnliches Problem hatte ich auch, ich wohne auch in Ennepetal.
Bei mir war die Nachbarhecke so hoch, dass sie allmählich die Sicht aus unserem Fenster versperrte und die Sonne nicht mehr zu sehen war.
Die Hecke befand sich in städtischem Besitz. Ich bin dann persönlich zur Stadt gefahren, denn Telefongespräche brachten nichts. Die Hecke ist mittlerweile ganz verschwunden.




aus Ennepetal

BernhardK am 23 Jun 2008 19:53:31

Fahr zu dem Leiter des Betriebshofes in der Rahlenbecke und trage die Sache vor.

silberbaer am 25 Jun 2008 22:10:44

Hallo Cirotzky,

der gesetzliche Begriff für Dein Problem heißt "LICHTRAUMPROFILE" freischneiden.
Kannst Dich ja mal in Google schlau machen.
Aus meim Arbeitbereit weiß ich:
Für die Einhaltung ist das städtische Ordnungsamt zuständig.
Für die Ausführung das Straßenverkehrsamt bzw. städtischer Bauhof oder wie der Arbeitgeber der Gemeindearbeiter bei Euch heißt.

Eine schriftliche Eingabe (keine Anzeige) beim Ordnungsamt mit Schilderung der Gefährdungspotentiale (nicht nur die Kratzer) z. B. Gegenverkehr, Radfahrer, Fußgänger, Kinder usw. und das Ordnungsamt muß reagieren.
Regelmäßig, schriftlich (wöchentlich) beim Ordnungsamt und beim Bauhof nachfragen.
Wenn nach 4 Wochen nichts passiert ist, mußt Du Dir viel Zeit nehmen um einen zeitraubenden, ausführlichen Beratungstermin auf der Polizeiwache abzusitzen. Sichtbar Notizen machen, immer wieder den Namen des freundlichen Polizisten und seines Vorgesetzten erfragen und notieren. Immer wieder nachbohren §, Einhaltung Fristen usw.

Nach 2 Std blöd fragen ob eine Anzeige Sinn macht.
Aber Erst Morgen (drüber schlafen und so).
Ich denke am nächsten Tag sind die Gemeindearbeiter vor Ort.


Reiner :wink:

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