rieckmann am 04 Aug 2008 19:39:46 Hallo nochmal,
mitlerweile habe ich für die Auflastung meines WoMo`s auf 4,0 t das Gutachten von ALKO gekauft. (120€ ärgerlich).
Nun möchte der nette Herr TÜV-Ing. noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat haben, dass man das WoMo auf 4 t auflasten kann.
Habe mit Fiat telefoniert, dauert ca. 10 Tage, und ob es überhaupt für mein WoMo geht, konnten die auch nicht sagen.
Der nette TÜV-Ing. würde auch Kopien von Vergleichsfahrzeugen reichen.
Also von Fiat Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Duco 244 mit 4,0 Tonnen, oder Kopien von FZ-Scheinen/Briefen mit Duco 244, zGG 4,0t und ALKO-Chassis.
Also Leute, bitte sendet mir alles zu was einigermaßen treffend ist.
Meine E-Mail-Adresse findet ihr auf meiner Homepage.
Es eilt !
Mittwoch habe ich den Termin zum Einbau der verstärkten Federn.
Wäre schade, wenn sie dann nicht gleich eingetragen werden können, bzw. dann kann ich mir die ganze Sache schenken, denn was nützen mir die Federn wenn ich doch nicht mehr laden darf.
Ich danke Euch im voraus.
Fred
HPMZ am 07 Aug 2008 00:05:29 Hallo Fred,
ist finde es alles ziemlich (sorry) "komisch", was der TüV-Mensch so will.
Ich fahre also einen Duc 244 mit Alko Tiefrahmen und habe bei Kuhn an der Mosel andere Drehstabfedern in Verbindung mit einer Auflastung einbauen lassen. Vorab hat Kuhn alle Papiere von mir in Kopie erhalten und hat alles mit Alko geklärt. dannach wurden Drehstabfedern eingebaut, ich erhielt alle Bescheinigungen und bin direkt an der Mosel zum nächsten Tüv gefahren, der hat alles abgenommen (anschliessend noch schnell bei meinem Strassenverkehrsamt alles eintragen lassen). Also über KUHN alles ohne irgendein Problem.
Bin momentan leider nicht zu Hause und kann nicht auf meine Unterlagen zurückgreifen. Solltest Du zum WE etwas benötigen (es sind allerdings ganze Papierberge die ich habe) schreibe bitte eine PN.
aus Aachen, Peter
rieckmann am 07 Aug 2008 12:11:26 Hallo Peter,
Gestern wurden die stärkeren Drehstäbe eingebaut.
Ich habe auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von ALKO für die Auflastung.
Hier steht aber folgendes:
"Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Auflastung vom Basisfahrzeughersteller (Fiat) nicht freigegeben ist. Es kann im Gewährleistungsfall zu Problemen kommen.
Für die ALKO Bauteile wird ALKO die Gewährleistung weiterhin übernehmen. Die Gewährleistung für das Basisfahrzeug ist in Fällen, in welchen die Hersteller des Basisfahrzeuges aufgrund der Gewichtserhöhung auf 4000 Kg die Gewährleistung nicht übernehmen, entweder von Ihnen oder vom Fahrzeughalter zu übernehmen."
Hast du auch so eine Bescheinigung ?
Habe noch einmal mit Fiat telefoniert.
Fiat gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auflastung auf 4,0t .
Das bedeutet doch, dass z.B. bei einen Motorschaden Fiat die Gewährleistung aufgrund dieser Auflastung ablehnen kann.
Mein WoMo ist ja aus der Gewährleisung raus (Ezl. 2005) aber die Kulanzregelung bei Fiat ist ja 5 Jahre !
Mein TÜV-Ing. vor Ort trägt die Auflastung ein.
Aber der TÜV, bei der Wekstatt die die Drehstäbe eingebaut hat, weigerte sich ohne Freigabe von Fiat die Eintragung vorzunehmen. :abgelehnt:
Also die Eintragung ist nun kein Problem mehr für mich, nur wie sieht es im Schadensfall am Basisfahrzeug mit der Gewährleistung/Kulanz aus :?:
Hat da jemand schon Efahrungen gemacht, bzw. hat sich diesbezüglich schon jemand erkundigt :?:
:daumen2:
Fred
HPMZ am 07 Aug 2008 19:39:19 Hi Fred,
stimmt, so steht es in meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung auch beschrieben.
Ob es im Schadensfall wirklich zu einer Garantie oder Kulanzverweigerung kommt, glaube ich nicht.
Persönlich habe ich schon einiges auf Garantie nach Gewichtserhöhung ersetzt bekommen (Turbolader, Antreibsstangen u.m.), alles ohne Probleme.
Wäre trotzdem interessant was ein Recht?perte hierzu sagt.
Insoweit bin ich auch mal gespannt.
Peter
sternleinzähler am 07 Aug 2008 21:31:10 guten Abend miteinander,
erlaubt mir die Frage, ob mit der Auflastung auf 4 to das normale 3,5 t Modell mit Alko-Tiefrahmen oder ein anderes gemeint ist? Bisher habe ich nur Infos zur Auflastung auf 3750 Kg bekommen, 4t wäre richtig interessant und lohnend.
Vielen Dank für eine Antwort
HPMZ am 08 Aug 2008 17:15:52 mein Grundchasis hatte schon 3.850
Bella05 am 09 Aug 2008 14:28:38 Hallo Wolfgang,
mein WoMo hatte ich mit als ALKO MC 35 XA bekommen, also mit 3,5 t zGG.
Dann habe ich es auf 3,85 t ohne zusätzliche Einbauten zum MC 38 XA auflasten lassen. Das war nur eine Formalität.
Nun habe ich an der Hinterachse verstärkte Drehstäbe einbauen lassen.
Das Gutachten, bzw. die unbedenklichkeitsbescheinigung von ALKO FÜR Die Auflastung auf 4,0t und die Bezeichnung MC 40 XA kostet 120 €.
Hallo Peter,
ich hatte noch einen Anruf von Fiat bezüglich Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Grundsätzlich geben die keine über 4,0 t heraus.
Ich erklärte denen, dass Sie ja auch nur eine Bescheinigung herausgeben sollen, die sich nur auf das Basisfahrzeug, und dessen Gewährleistung/Kulanz bezieht.
Alles andere übernehme ja ALKO.
Sie wollten sich noch einmal genau erkundigen, ob man solch eine Erklärung herausgeben könne.
Ich poste hier wieder, wenn ich etwas neues höre.
Die rechtliche Lage würde mich aber auch sehr interessieren.
Fred
sternleinzähler am 09 Aug 2008 23:09:01 @Bella05
Danke für die Info, muss mich nun kundig machen welcher Alko unter meiner Zelle steckt.
rieckmann am 10 Aug 2008 09:00:23 An alle,
sorry, ich hatte über das Notebook meiner Frau gepostet, aber nicht mitbekommen, dass es sich selber mit Ihren Usernamen einlockt (Bella05)
Hallo Wolfgang, schau doch mal unter der Motorhaube, dort müsste ein Typenschild von ALKO sein. Dort steht der Type des Chassis und die Gewichte.
Fred
rieckmann am 11 Aug 2008 16:48:50 Hallo an alle,
es ist vollbracht.
War gerade beim TÜV, und er hat die Auflastung eingetragen.
Danke an alle, die mir mit Rat und Unterlagen geholfen haben.
Fred
HPMZ am 11 Aug 2008 22:00:48 Glückwunsch :-)
rieckmann am 18 Aug 2008 15:01:46 So nun habe ich Post von Fiat bekommen !
Zitat:
Wir können für die von Ihnen gewünschte Auflastung des Gesamtgewichtes auf 4 Tonnen keine Unbedenklichkeit erklären.
Hierüber erfolgten ab Werk keine Prüfungen. Sollten Sie die Auflastung dennoch durchführen, übernehmen wir als Hersteller für etwaige Folgeschäden keine Haftung. :runterdrueck:
Zitat Ende !
Was bedeutet das nun wenn z.B. ein Motorschaden oder ein Getriebeschaden vorliegt, kann dann Fiat nach einer Auflastung auf 4 Tonnen die Garantie/Kulanz verweigern, obwohl der Motor, oder das Getriebe nichts mit dem aufgelasteten Chassis zu tun hat ?
Wäre schön wenn hier jemand mal die rechtliche Seite beschreiben könnte.
Evt. rantanplan ???
:daumen2:
Fred
abo1 am 18 Aug 2008 15:07:31 hallo
garantie gibts wohl nach fünf jahren eh nimmer
und zum thema kulanz wirst du von keinem hersteller was schriftlich bekommen...
lg
g
rieckmann am 18 Aug 2008 15:26:31 Hallo abo1,
das mit der Garantie ist klar.
Ich möchte nur mal wissen ob Fiat sich bei "Folgeschäden" die gar nicht das Chassis betreffen, sich einfach so aus der Affäre ziehen kann.
Es betrifft ja nicht nur mich, wenn du mal weiter oben gelesen hast sind auch noch andere davon betroffen.
Es ist doch nichts anderes, wenn ich gleich bei der Neuwagenbestellung mein WoMo mit ALKO-Chassis mit 4 Tonnen bestelle.
Da gibt Fiat ja auch weiter Garantie auf Motor usw.
Fred
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