rantanplan hat geschrieben:Haftpflicht greift nur, wenn der Händler was schuldhaft falsch gemacht hat. Wenn er den Hagel also nicht verursacht hat, schuldet er auch keinen Ersatz.
Lösung: Teilkaskoschaden.
Einspruch Euer Ehren. :D
Das kann man auch anders sehen.
Der Händler habt das FZG in Obhut und dann greift aus der Handel- und Handwerks-Krafthaftpflicht mit einer Kaskoversicherung der
TK-Bestandteil dieser Händler-Versicherung.
Diese hat/sollte jeder Händler haben. Das ist der KFZ-Vertrag mit der roten Nummer, diese beinhaltet die Haftpflicht (klar, die kommt nicht für den Hagelschaden auf, kein Verschulden) die VK mit der TK im VK und TK-Bereicht hat der Händler meist eine %tuale SB mit Minimierung und Maximierung.
Also, Hagelschaden des Kunden-FZG beim Händler kommt die Händler-Versicherung für den Schaden auf, falls er eine Kasko und nicht nur die Haftpflicht, eingeschlossen hat.
Letztendlich bzw. wenn der Händler keine Kasko hat, kommt natürlich auch die eigene TK des Kunden auf.