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Unwetterschaden während einer Reparatur


HaPeS am 05 Aug 2008 11:15:40

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine ( Gott-sei-Dank ) theoretische Frage:
Wenn ich mein WoMo zur Reparatur zum Händler gebe, die Reparatur 2 Tage dauert - mein WoMo also dort stehen bleiben muß - und es kommt ein Unwetter mit Hagel :cry: , greift meine TK-Versicherung oder die Haftpflicht-Versicherung des Händlers?
Danke für die Antwort(en)!

HaPe

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Gast am 05 Aug 2008 11:26:23

Haftpflicht greift nur, wenn der Händler was schuldhaft falsch gemacht hat. Wenn er den Hagel also nicht verursacht hat, schuldet er auch keinen Ersatz.

Lösung: Teilkaskoschaden.

Gerhard-Heinz am 05 Aug 2008 13:57:15

rantanplan hat geschrieben:Haftpflicht greift nur, wenn der Händler was schuldhaft falsch gemacht hat. Wenn er den Hagel also nicht verursacht hat, schuldet er auch keinen Ersatz.

Lösung: Teilkaskoschaden.



Einspruch Euer Ehren. :D

Das kann man auch anders sehen.

Der Händler habt das FZG in Obhut und dann greift aus der Handel- und Handwerks-Krafthaftpflicht mit einer Kaskoversicherung der TK-Bestandteil dieser Händler-Versicherung.
Diese hat/sollte jeder Händler haben. Das ist der KFZ-Vertrag mit der roten Nummer, diese beinhaltet die Haftpflicht (klar, die kommt nicht für den Hagelschaden auf, kein Verschulden) die VK mit der TK im VK und TK-Bereicht hat der Händler meist eine %tuale SB mit Minimierung und Maximierung.

Also, Hagelschaden des Kunden-FZG beim Händler kommt die Händler-Versicherung für den Schaden auf, falls er eine Kasko und nicht nur die Haftpflicht, eingeschlossen hat.
Letztendlich bzw. wenn der Händler keine Kasko hat, kommt natürlich auch die eigene TK des Kunden auf.

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Gast am 05 Aug 2008 15:58:52

Gerhard-Heinz hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:Haftpflicht greift nur, wenn der Händler was schuldhaft falsch gemacht hat. Wenn er den Hagel also nicht verursacht hat, schuldet er auch keinen Ersatz.

Lösung: Teilkaskoschaden.



Einspruch Euer Ehren. :D

Das kann man auch anders sehen.

Der Händler habt das FZG in Obhut und dann greift aus der Handel- und Handwerks-Krafthaftpflicht mit einer Kaskoversicherung der TK-Bestandteil dieser Händler-Versicherung.
Diese hat/sollte jeder Händler haben. Das ist der KFZ-Vertrag mit der roten Nummer, diese beinhaltet die Haftpflicht (klar, die kommt nicht für den Hagelschaden auf, kein Verschulden) die VK mit der TK im VK und TK-Bereicht hat der Händler meist eine %tuale SB mit Minimierung und Maximierung.

Also, Hagelschaden des Kunden-FZG beim Händler kommt die Händler-Versicherung für den Schaden auf, falls er eine Kasko und nicht nur die Haftpflicht, eingeschlossen hat.
Letztendlich bzw. wenn der Händler keine Kasko hat, kommt natürlich auch die eigene TK des Kunden auf.


Wenn der Händler eine Kasko für die bei ihm untergestellten Fahrzeuge hat, haben wir einen anderen Fall, als den, der oben abgefragt wurde. Da wurde gefragt, ob die Haftpflicht des Händlers zahlt. Da kann ich nur bei meiner Antwort bleiben. Die bleibt vollkommen korrekt.

Trotzdem bringt uns Dein Hinweis weiter, indem man bei der Unterstellung eines Fahrzeuges fragen könnte, ob eine Kasko beim Händler existiert, so man denn keine eigene TK hat.

[/u]

Gerhard-Heinz am 05 Aug 2008 18:57:14

Hallo rantanplan,

ich wollte nicht behaupten, dass Deine o.g. Antwort falsch ist.

Natürlich trifft den Händler am Hagelschauer kein Verschulden (ist doch nicht der liebe Gott, auch wenn sich vielleicht der Ein oder Andere so aufführt) und somit braucht seine Haftpflicht nicht aufkommen.

Ich wollte mit (meinen Einspruch Euer Ehren :D ) nur den Hinweis geben, dass man ggf. nicht unbedingt seine eigene TK in Anspruch nehmen muss.

heinzelmo am 06 Aug 2008 06:37:11

Kommt auf die Selbstbeteiligung an. Die meisten Händler haben eine sehr hohe Selbstbeteiligung, welche natürlich abgezogen wird. Ich würde meine TK beanspruchen, da ich nur 150,- € SB habe.
Heinz

HaPeS am 06 Aug 2008 12:49:20

Danke an alle die was zu sagen hatten. HaPe

HandyCleo am 06 Aug 2008 17:48:53

heinzelmo:
Selbst wenn der Händler eine Selbstbeteilung hat, kann Dir das egal sein, du kriegst trotzdem die volle Summe, denn Dein Schaden ist zu ersetzen und nicht die Vertragssumme, die der Händler abgeschlossen hat.
Eine eventuelle Differenz dürfte der Händler dann aus eigener Tasche zahlen.

Ich gebe rantanplan vollkommen recht, der Händler haftet nur, wenn ihm ein verschulden nachgewiesen werden könnte (das gleiche gilt übrigens auch bei diebstahl des Fahrzeuges vom Gelände des Händlers)

nis-puk am 06 Aug 2008 17:56:09

ich seh das so:
der händler hat mein FZ in obhut genommen. ich möchte es so wieder haben, wie ich es hingestellt habe. soll er es doch reinstellen!
ob er versichert ist oder nicht ist auch egal, solange er genug vermögen hat die schäden selber zu regulieren.

Gast am 06 Aug 2008 18:04:35

nis-puk hat geschrieben:ich seh das so:
der händler hat mein FZ in obhut genommen. ich möchte es so wieder haben, wie ich es hingestellt habe. soll er es doch reinstellen!
ob er versichert ist oder nicht ist auch egal, solange er genug vermögen hat die schäden selber zu regulieren.


Wunsch und Wirklichkeit liegen oft auseinander. Wenn Du solche Forderungen stellst, musst Du Dir schriftlich geben lassen, dass das Fahrzeug beim Händler nur unter Dach stehen darf, zumindest wenns stürmt und kracht. Wieso sollte sonst der Händler alle Fahrzeuge in die Halle stellen müssen. So eine Pflicht gibt es nicht.

Macht Euch frei von dem Gedanken, dass dauernd irgendwelche anderen Leute für Euren Kram haften, nur weil sich ein Lebensrisiko verwirklicht.

elinor am 08 Aug 2008 15:01:03

Ich hab mal vor langer Zeit gelernt, dass (Soweit kein Fremdverschulden oder Vorsatz vorliegt) Eigenversicherung vor Femdversicherung geht.
Also müßte, da bei Hagelschaden kein Fremdverschulen vorliegt, die
eigene Kasko bluten. Gegebenenfalls kann ja die Kasko auch versuchen, Regress zu nehmen.



oTTo

Bogner am 09 Aug 2008 17:51:36

rantanplan hat geschrieben:
Wunsch und Wirklichkeit liegen oft auseinander.
Macht Euch frei von dem Gedanken, dass dauernd irgendwelche anderen Leute für Euren Kram haften, nur weil sich ein Lebensrisiko verwirklicht.



Hier kann ich rantanplan nur zustimmen!

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