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Ich hab grad im Fernsehen gehört, daß z.B. das gesamte Ruhrgebiet mit so einem Verbot für besonders "staubige" Fahrzeuge belegt werden könnte - und frage mich nun, wie das für so einen Anwohner aussieht.
Im Fall "Stuttgart" ist das ja z.B. für mich, kein Problem. Ich will da eigentlich nicht hin - und wenn ich nicht mehr darf, dann natürlich erst recht nicht. Fahr ich halt drum rum - kein Problem. Aber wie macht das jetzt z.B. ein Gelsenkirchener? Der kann ja nicht drum rum fahren, der sitzt ja mittendrin. Und auch, wenn er mit seinem emissionsstarken Fahrzeug gar nicht in´s Ruhrgebiet fahren will, so muß er trotzdem durchfahren um rein oder raus zu kommen. Darf er das dann auch nicht mehr? Muß ein Gelsenkirchener dann immer das Womo in z.B. Soest stehen lassen und mit dem Bus nach Hause fahren? :gruebel: :nixweiss:
Vieleicht mal den Stauber äähh Stoiber fragen...... oder so :idee: Ich glaube das Thema ist "politisch" noch nicht ausgereift . Warten wir mal ab . Unsere Politiker machen ja öfters mal "unüberlegte Schnellschüsse" :wink: das glaube ich auch.
fragt sich nur wie andere länder damit umgehen, die haben doch das gleiche problem. gruß peter bei diesen ganzen Diskussionen kann einem schon mal der Kragen platzen zumal unserer lokaler Nachrichtensender vor einiger Zeit folgendes ausstrahlte:
das rauchen einer Zigarette verursacht genauso viel Feinstaub wie das laufen lassen eines Dieselmotors von 20 Minuten Moin,
ich persönlich glaube nicht das die Umsetzung dieser EU-Richtlinie lange auf sich warten lässt. Aber es ja wieder einmal so das Deutschland hinterherhinkt, andere Länder setzen sie ja schon seit 2003 konsequent um - man denke nur an die Region Südtirol.... Die Frage die uns beschäftigen wird wird wohl eher die sein: Wer, Wo und Wie wird es Ausnahmegenehmigungen geben :wink: Und es wird wohl nicht alle gleichmäßig treffen Ballungsräume, Großstädte wohl wesendlich häufiger als die Norddeutsche Tiefebene :D Damit nicht nur Dirk bei seiner künftigen Urlaubsplanung auf die Umweltzonen Rücksicht nehmen kann, merkt euch mal --> Link Seite.
Stephan Dirk,
wenn Du die selbe Sendung gesehen hast wie ich, da wurde auch nach den Trabbi-Fahrer in Berlin gefragt. Dem bleibt dann wohl nur schieben. :D wenns weiter nix is - geht ja noch - so ein Trabbi wiegt ja nicht so viel :D Lob und Anerkennung dem ADAC. Er hat es endlich geschafft seine Tabelle auf den richtigen Stand zu bringen (siehe auch Diskussion --> Link und ist damit selbst der einschlägigen Fachpresse (letzte ProMo) um einen Nasenlänge voraus. ... macht aber keinen Unterschied zwischen 471 einerseits sowie 571 u. 671 andererseits. In Deiner in dem anderen Thread aufgeführten Übersicht bekäme 471 nur die rote, 571 und 671 jedoch die gelbe.
Oder habe ich was übersehen? , Bob
Ja, du hast etwas übersehen ! Der ADAC bezieht die Tabelle ausdrücklich auf Wohnmobile > 2,8 to. Somit fällt die 471 nämlich raus oder anders formuliert, man muss 2 Felder seiner Fahrzeugpapiere überprüfen: a) hat mein Fahrzeug ein zGg >2800 kg ? b) wenn JA, wie endet meine Schlüsselnummer ? c) wenn NEIN - Schlüsselnummer unerheblich da Tabelle nicht zutrifft ! Stephan Als ich meinen Beitrag gerade eingestellt hatte, ist mir das auch aufgefallen. Trotzdem danke für die Aufklärung - es lesen ja noch etliche mit.
Schönen Feierabend. , Bob KOmisch wieder nur das die FhZ wo den eigentlichen "FEINSTAUB" produzieren wohl aussen vor sind. Oder seit ihr der Meinung das ein Ducato 2.5 Liter mehr Feinstaub rausblässt als ein CDI Motor?? Der Feinstaub hab ich mich aufklären lassen kommt vom CDi MOtor.
Wenn das nicht wahr ist klärt mich bidde auf.. Und so sieht die Plakette ich echt aus (Schlüsselnummer 210571 bzw. 0671).
du bist doch aufgeklärt, warum sollen wir das tun :D wenn sogar die presse schon darüber schreibt, dann sollte es wohl auch das volk wissen 8) gruß peter Nabend,
heute hat bei uns die Zeitung geschrieben, dass es vor 2008 hier im Ruhrgebiet es nichts wird mit der Durchführung der Verordnung. Kann ich nicht einfach irgendwo eine grüne
Plakette abholen und draufkleben ? Bei der zu erwartenden Kontrolldichte und der Personalnot der Polizei ist eine Kontrolle sehr unwahrscheinlich. Ausserdem ist unklar, bzw. mir nicht bekannt welche Strafe für ein Falschplakettieren zu erwarten wäre. Beutlin
Ich vermute mal, daß die nicht im Supermarkt neben den Zigaretten an der Kasse liegen werden. Du wirst wohl den Kfz-Schein vorlegen müssen (TÜV oder Zulassungsstelle) und spätestens dann hat dein Wunschdenken ein Ende. ;-) So wies aussieht ist die Grundlage für die Farbplakettenregelung so bescheuert und rechtlich angreifbar, daß Kommunen (die die Regelung eigentlich wollten) diese nicht umestzen werden..hoffe ich...ich hof, daß es noch 5 jahre dauert, bis dahin wird sich mein Womo ins Nirwana verabschieden.....oder in ein anderes Land, in dem ein Vorkammerdiesel, der KEINEN Feinstaub (RUß ja, das geb ich zu, aber bestimmt nicht mehr als mein alter TDI, der ist EUro 2 und raucht manchmal wie ein Dampfer, das tut das Womo nie....) noch normal weiterleben darf ohne eine aufgeschreckte beamtenschaft, die voller Aktionismus auf die Schnelle irgendwelche Gesetzesgrundlagen für den papierkorb produzieren.
günter heute habe ich mit dem ADAC telefoniert. Man hat mir abgeraten, jetzt schon eine Plakete anzuschaffen,
weil es noch fraglich ist, ob die Zonen, in denen die Plaketten gelten sollen, überhaupt ausgewiesen werden. Die Geschäfte laufen Sturm, Handwerksbetriebe, Zulieferer usw. alle wollen Ausnahmegenehmigungen. Man soll Ruhe bewahren und abwarten. Eine Plakette bekäme man jederzeit.
Ohne Plakete und-oder mit dem falschen Wagen soll das bei Einstufung "rot" 40€ und einen Punkt geben. :? heute im 'Focus-online veröffentlicht:
Feinstaubregelung Länder für andere Plakettenverordnung Mehrere Bundesländer drängen die Regierung die umstrittene Plakettenverordnung zu modifizieren, weil sie ältere Kat-Autos grundlos aussperrt. Sachsens Umweltminister Stanislaw Tillich (CDU) sagte der in Dresden erscheinenden „Sächsischen Zeitung“: „Es muss dringend eine Lösung für diejenigen Autofahrer gefunden werden, die ohne nachvollziehbaren Grund daran gehindert werden, in die Innenstädte zu fahren“. Die Verantwortung dafür liege beim Bund. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin haben sich nach Informationen der Zeitung in einem Brief an die Bundesregierung gewandt und eine „Lösung des Problems“ angemahnt. Die an diesem Donnerstag in Kraft tretende „Verordnung zur Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge“ schafft die Grundlage für Fahrverbotszonen in deutschen Städten. Allerdings fallen auch mehrere Millionen ältere Pkw mit geregelten Katalysatoren nach US-Norm, die keine Feinstaub emittieren, in die Kategorie, die von Fahrverboten bedroht ist. DIHK warnt vor Nachteilen für Kleinbetriebe Unterdessen warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor Einbußen für kleine und mittlere Betriebe als Folge der neuen Feinstaub-Plakettenverordnung, die an diesem Donnerstag in Kraft tritt. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Ein Flickenteppich lokaler Regelungen muss vermieden werden. Verlierer wären Handel und Gewerbe in den Ortskernen, die ohnehin schon im harten Wettbewerb mit den Gewerbegebieten am Stadtrand stehen.“ Städte und Kommunen sollten keinen Aktionismus betreiben und „solange auf die Einrichtung von Umweltzonen verzichten, bis die Gesetzeslage endgültig geklärt ist“. Mit der neuen Luftqualitätsrichtlinie, die vor der zweiten Lesung im Europäischen Parlament stehe, würden sich „Erleichterungen der Grenzwerte und Fristen abzeichnen“, heißt es in einer DIHK-Analyse, wie die Zeitung berichtet. Ein Vergleich der neuen Maßnahmen in 30 Städten habe ergeben, dass die Aktionspläne unter anderem zur Einrichtung so genannter Umweltzonen sehr unterschiedlich ausfallen, erklärte der DIHK. So würden Unklarheiten darüber bestehen, welche Fahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen seien und welche Nachrüstungsmöglichkeiten bestehe Frage an die Fachleute in der Runde, bezüglich der Plakettenzuteilungstabellen:
Neue Papiere, unter 14.1 steht die 0650. Welche Farbe bekomme ich??? Bzw. bekomme ich überhaupt eine Farbe??? :roll: KEINE
gruß peter Sieh es positiv, so wie ich auch
Wir brauchen keine :? Keine ist gleich rot. So mein letzter Kenntnissstand. Dann geb ich mal dein Tip, so schnell wie möglich mal beim TÜV oder ähnlichem wege einer Plakette vorstellig zu werden. Es herrscht im Moment noch Unwissenheit. Und diese Unwissenheit könnte zu einem anderen Ergebnis führen. ;-)
Mehr kann ich dazu nicht sagen :!: :!: :!: ...und entschuldigt die Tippfehler...bin noch etwas aufgeregt.... :D Und wie sieht es mit der Schl. Nr. 0451 aus? Die ist nirgens zu finden in den KFZ Rechnern ! Hmmm Hallo zusammen,
Feinstaub Plakettenrechner siehe --> Link Schlüsselnummer 0451 = Gelbe Plakette Schlüsselnummer 0650 = leider keine Schönen Abend wünscht Henry
Gibt eine GELBE Plakette.
Kann man so nicht sagen. Es kann auch Umweltzonen geben, in die man zwar mit einer ROTEN Plakette, nicht jedoch ohne Plakette, einfahren darf.
Wenn du eine bessere Plakette bekommen hast als der TÜV (Nord u. Süd) in seinen Veröffentlichungen im www angibt, so haben sich die Mitarbeiter nicht geirrt sondern nur die inzwischen aktualisierten Grundlagen für die Plakettenvergabe berücksichtigt. Richtige Tabellen findet ihr beim ADAC und der GTÜ oder - inkl. weiterer Informationen - auf meiner / über meine hoempage. Stephan Hallo Stephan,
laut meiner neuen Zulassung ( seid einer Woche OXI-KAT) habe ich die Schl.Nr. 0451 und vermerkt EU3. In deiner Tabelle sehe ich nur Euroklasse 1. Ist diese Tabelle aktuell oder habe ich etwas nicht richtig verstanden ? Stephan, habe mal auf deiner HP gelesen. Laut ADAC bekommen Womos über 2,8to und Schlüsselnummer 21 die rote Plakette. (Immerhin :? ) und laut Tüv Nord als M1 keine Plakette.
Mein Womo hat die Schlüsselnummer 21 und S2. Ich blick da nicht durch. :( @ Bulli2001
Geh mal auf meiner hp unter Feistaub/allgemeine Informationen in dem Text auf "DIESEM VERMERK". Den Vermerk habe ich vom Bundesverkehrsministerium erhalten und er nennt auch ausdrücklich deine 0451. @ Nasenbär Auch du schau mal in den oben genannten Vermerk des Bundesverkehrsministeriums. Da hat nämlich jemand mitgedacht und festgestellt, dass Fahrzeuge bis 2,8to und über 2,8to mit den gleichen letzten 2 Ziffern der Schlüsselnummer in völlig unterschiedlichen Schadstoffgruppen eingestuft sind und daher alle 6 (alte Papiere) bzw 4 (neue Papiere) Ziffern der Schlüsselnummer für die Feinstaubeinstufung heranzuziehen sind. Als Folge hiervon ist die Fahrzeugklasse M1 zu unterteilen und WoMo über 2,8 to werden den Nutzfahrzeugen gleichgestellt. Daraus ergibt sich die Tabelle des ADAC bzw. der GTÜ. Stephan Danke Stephan für den Tip auf deiner HP. Bin nun ein wenig schlauer und warte mal ab was ich an Steuern ab 2007 zu zahlen habe. Was mich Rückwirkend erwartet, daran möchte ich garnicht denken. :cry: Stephan, danke für deine Hilfe, :)
Hoffe, dass ich jetzt klar sehe. :oops: hab hier mal einen super artikel zum feinstaub gefunden,
er ist zwar lang aber echt lesenswert. er hilft auf jeden fall überreaktionen zu vermeiden. --> Link gruß peter Hallo
meine Schlüsselnummer ist 0553 welche Feinstaubplakette bekomme ich MFG Werner Haase @Haase
Wohnmobil über 2,8t und **53 -> Rot, immerhin. ( --> Link ) Was ich nicht schlucken will ist, dass niegelnagelneue Ford/Peugeot/Citroen/Peugeot > 2,8t bei Womozulassung trotz vielbeworbener Eur4 Einstufung nur S3 bekommen. Hier sind schon Neuwagenkäufer bestraft... So, es gibt mal wieder "neues" von der Feinstaubfront. Ich habe auf meiner --> Link eine Liste eingestellt mit allen derzeit geplanten Umweltzonen.
Nach derzeitiger Planung beginnen München und Regensburg am 01.10.07. Die meisten Fahrzeuge planen Berlin (ab 01.10.2010) und Hannover (ab 01.01.2012) auszuschließen. Dies sind - derzeit - die einzigen Städte die die gestaffelte Einführung einer Sperrung für Fahrzeuge ohne Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) einführen wollen. Stephan zwar schon vom 24.10
aber hier noch nicht so gelesen München – Der Städtetag verschont die Stinker-Autos von Anwohnern vor einem Fahrverbot Von Matthias Kristlbauer Bewohner der geplanten Umweltzone werden aller Voraussicht nach selbst dann weiter in die Innenstadt fahren dürfen, wenn ihr Auto nicht schadstoffarm ist. Eine entsprechende Richtlinie hat gestern der Deutsche Städtetag beschlossen. Vorgesehen ist, Bewohnern und Gewerbetreibenden mit Firmensitz in der Umweltzone längerfristig Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn ihr Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet werden kann. ................................... --> Link zwar schon vom 24.10
aber hier noch nicht so gelesen München – Der Städtetag verschont die Stinker-Autos von Anwohnern vor einem Fahrverbot Von Matthias Kristlbauer Bewohner der geplanten Umweltzone werden aller Voraussicht nach selbst dann weiter in die Innenstadt fahren dürfen, wenn ihr Auto nicht schadstoffarm ist. Eine entsprechende Richtlinie hat gestern der Deutsche Städtetag beschlossen. Vorgesehen ist, Bewohnern und Gewerbetreibenden mit Firmensitz in der Umweltzone längerfristig Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn ihr Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet werden kann. ................................... --> Link Vergessen wurde wir nicht, zumindest nicht im Länd`le
Stuttgart hat sich überlegt ob Womo´s von dem Fahrverbot ausgenommen werden und gleich tierisch eine auf den Deckeln bekommen. "Es sei ja nur ein Gedankenspiel gewesen" :cry: und noch ein ärgernis :
habe gestern der besten ehefrau von allen ein auto gekauft, gebrauchtwagen mit grüner plakette, da es jetzt anderes Kennzeichen bekommt ist neue plakette fällig. das dient natürlich auch zum schutz der umwelt :roll: Oder wie oder was oder warum :roll: reine Geldmacherei ! ich könnte :ooo: |
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