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Hallo
Wie jedes Jahr im Herbst fahre ich auch dieses mal wieder auf die Insel Elba. Nur plane ich dieses mal mein Moped auf dem Träger mitzunehmen. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, daß es in Italien gar nicht erlaubt sei, auf einem Moped mit 50ccm mit zwei Personen zu fahren. Wer kann mir da weiterhelfen bzw. kennt sich mit der Italienischen StvO aus??? Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. LG Silvio Was in Deutschland gilt, müßte doch für Dich eigentlich auch im Ausland gelten. Gibt es für das Moped keine ABE oder KFz.Schein? hallo
angeblich NEIN das ist grundsätzlich verboten in italien nach EU recht muessten die italiener die bestimmungen des herkunftslandes zwar akzeptieren, nach auskunft der autofahrerclubs tun sie es aber hartnäckig nicht. 50ccm in italien zu zweit gefahren -> absteigen zahlen einer geht zu fuss weiter lg g Hei Abo und Verratníx,
@verratnix, guter Artikel, aber vielleicht hat man ja 2004 etwas geändert, wie aus ´Deinem Artikel hervorgeht. Mal sehen, ob das immer noch gilt. silvio Anscheinend doch erlaubt:
Ein Sozius darf auf Krafträdern bis 50 ccm mitgenommen werden, wenn er volljährig ist und das Kraftrad für zwei Personen zugelassen ist Siehe hier: --> Link Vielen Dank Labrador für Deine Mühe. Super wenn einem geholfen wird.
LG Silvio Hallo Silvio
bei solchen schwammigen Auslegungen der Rechtslage würde ich Dir empfehlen, daß Du dich an die entsprechenden Stellen wendest, um keine Überraschungen zu erleben. Schreibe einfach mal das italiänische Konsulat oder das Tourismusbüro an. Die möchten Dir doch bitte ein entsprechnedes Schriftstück zukommen lassen, welches Du dann auch den Carabinieries vorlegen kannst, also auch in Landessprache. Ich denke mal, besser kann man sich nicht vorbereiten. hallo
der link liest sich interessant betreffend österreich ist er aber nicht ganz richtig das vorbeifahren (besser vorbeirollen) an angehaltenen fahrzeugkollonen vor kreuzungen etc ist einspurigen fahrzeugen immer gestattet wenn platz dafür vorhanden ist, ein besonderer sicherheitsabstand muss dabei nicht eingehalten werden. genau genommen reicht also fahrzeugbreite + 5cm links und rechts .... hat zumindestens diese woche ein verkehrsjurist im radio gesagt ... lg g Hi, wir sind nach der Änderung dreimal je ca. 400 km in Italien mit zwei Personen auf einer 50er DAX gefahren und auch mehrfach von der Polizei gesehen....und einmal angehalten worden.
Zwei Personen zwei Helme= kein Problem. Zwei Personen mit einem Helm = einer geht zu Fuß!
hallo auch wenn es hier off topic ist: sollten wir evt die IVDF (InteressensVertretungDaxFahrer ?) hier im forum gruenden? scheint ja einige hier zu geben ... ;-) lg g Hallo
ich glaube ich wende mich mal an den ACAC, sollen die mal etwas tun für mein Geld und dieses mir schriftlich geben. @abo: leider habe ich nicht so ein Teill, ich habe eine Malagutti !!! LG Silvio
Hallo Silvio, es gibt vom ADAC einen Vordruck in vier Sprachen, dass der alte graue und der neuere rosa Lappen (Führerschein :D ) nach EG-Recht in allen Ländern der EG auch seine Gültigkeit hat. Vielleicht gibt es so einen Vordruck, bzgl. der Nutzung eines Rollers mit Versicherungskennzeichen für die Zwei-Personen-Nutzung. Muss ja nicht gleich in vier Sprachen sein, aber italienisch wäre schon ratsam. Denn bei einer Diskusion mit der Policia wirst Du bestimmt zweiter Sieger. Ich kann mich auch noch erinnern, dass das Thema schon mal in der pm oder RMI erörtert wurde. Dort schrieb man seinerzeit auch, dass nach der neuesten Gesetzeslage erlaubt sei mit 2 Personen auf dem kleinen Roller zufahren. Leider weiß ich aber nicht in welchem Heft dies stand und es war auch nur ein redaktioneller Hinweis ohne weitere Gesetzeshinweise.
Jepp, ich habe schon zwei....eine blaue 70er für die Jungs und eine rote 50er für die Mädels :D Und für den Winter: ATC 200 :D
hallo na schwarze 125iger hier .... replica allerdings lg g Moin
Mercy für Eure Beiträge, es gibt sehr unterschiedliche Meinungen darüber, komme nicht drum herum mir Rat vom 'ADAC zu holen, vielleicht frage ich auch einfach mal in unserem Dorfpolizeirevier nach, dann haben die mal etwas zu tun .. Notfalls muß meine Frau eben zurück laufen auf Elba, Abo wollte Sie ja auch schon mal hinterher fahren lassen nach Griechenland mit dem Moped. LG Silvio Leider habe ich noch keine wirklich sichere Auskunft, mein örtlicher Dorfsheriff wollte sich kümmern, hat es aber vergessen.
Vielleicht habt Ihr ja sichere Angaben, ob es nun erlaubt ist oder nicht!!! LG Silvio hallo!
Italien: hat die EU-Führerscheinklasse A1 eingeführt (ab 16 Jahre); Soziusbetrieb aber erst ab 18 Jahren; Inhaber von Klasse B Führerscheinen dürfen in Italien Leichtkrafträder fahren link dazu --> Link meines wissens nach ist das fahren erlaubt wenn das mofa dafür zugelassen ist und (jetzt kommts) ein italienischer mofa führerschein vorhanden ist. andere werden angeblich nicht anerkannt. soll allerding rel. problemlos zu bekommen sein. wie immer in italien alles ein bißchen caotisch lg sahli[/code] Hallo sahli
Danke für deine Antwort, aber ich habe keine Mofa sondern einen 50er Roller mit Soziusbank. sílvio
hallo den feinen kleinen unterschied kennt man(n) nur in deutschland hier in AT mofa = moped = kleinmotorrad gibt es alles 1 und 2 sitzig einzige bedingung: max 50ccm mindestalter: 16jahre (mit mopedausweis ab 15jahre ? weiss ich jetzt nicht genau ....) lg g hallo!
ich habs ja auch nur umgangssprachlich gemeint (mofa=moped=50 ccm) in dem artikel werden alle arten behandelt. lg sahli Joh vielen Dank, ich nehme mein Frauchen einfach mit und wenn es Probleme gibt muß Sie zurücklaufen !!!! :wink:
Silvio
oder Du . :D Hallo achimHH
als Moderator hätte ich mehr Verständnis für die Männerwelt erwartet !!!! :( Silvio Hallo
Da ich trotz der vielen Antworten nicht wirklich sicher war, habe ich mich wegen diesem Thema beim ADAC erkundigt und folgende Antwort bekommen: 2. I t a l i e n • Fahren mit Sozius Die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Kleinkraftrad (ciclomotore; zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und ei-ner Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h) ist seit dem 1.7.2004 unter der Voraussetzung erlaubt, dass dieses laut Fahrzeugschein für den Sozius-betrieb zugelassen und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist (Art.170 Abs.2 Codice della Strada). Da diese Vorschrift noch relativ neu ist, kann es im Ein-zelfall gelegentlich noch zu Beanstandungen kommen. Auf Motorrädern (motocicli; alle zweirädrigen Fahrzeuge, deren Hubraum bzw. Höchstgeschwindigkeit über die Maximalwerte der Kleinkrafträder hinausgeht) darf ein Sozius mitgenommen werden, sofern das Motorrad für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgele-genheit für den Beifahrer; Art.170 Abs.3 Codice della Strada). Silvio |
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