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50 er Roller -- Fahren zu zweit in Italien erlaubt?


weissekuh704 am 13 Aug 2008 23:42:01

Hallo
Wie jedes Jahr im Herbst fahre ich auch dieses mal wieder auf die Insel Elba. Nur plane ich dieses mal mein Moped auf dem Träger mitzunehmen.
Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, daß es in Italien gar nicht erlaubt sei, auf einem Moped mit 50ccm mit zwei Personen zu fahren.
Wer kann mir da weiterhelfen bzw. kennt sich mit der Italienischen StvO aus???

Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
LG Silvio

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Gast am 13 Aug 2008 23:49:38

Was in Deutschland gilt, müßte doch für Dich eigentlich auch im Ausland gelten. Gibt es für das Moped keine ABE oder KFz.Schein?

abo1 am 13 Aug 2008 23:57:51

hallo

angeblich NEIN
das ist grundsätzlich verboten in italien

nach EU recht muessten die italiener die bestimmungen des herkunftslandes zwar akzeptieren, nach auskunft der autofahrerclubs tun sie es aber hartnäckig nicht.

50ccm in italien zu zweit gefahren ->
absteigen
zahlen
einer geht zu fuss weiter

lg
g

Anzeige vom Forum


Verratnix am 14 Aug 2008 00:20:02

--> Link

Ob's noch aktuell ist? Keine Ahnung !

weissekuh704 am 14 Aug 2008 01:58:40

Hei Abo und Verratníx,
@verratnix, guter Artikel, aber vielleicht hat man ja 2004 etwas geändert, wie aus ´Deinem Artikel hervorgeht. Mal sehen, ob das immer noch gilt.
silvio

Labrador am 14 Aug 2008 07:51:46

Anscheinend doch erlaubt:
Ein Sozius darf auf Krafträdern bis 50 ccm mitgenommen werden, wenn er volljährig ist und das Kraftrad für zwei Personen zugelassen ist

Siehe hier:
--> Link

weissekuh704 am 14 Aug 2008 07:58:34

Vielen Dank Labrador für Deine Mühe. Super wenn einem geholfen wird.
LG Silvio

Gast am 14 Aug 2008 09:50:01

Hallo Silvio

bei solchen schwammigen Auslegungen der Rechtslage würde ich Dir empfehlen, daß Du dich an die entsprechenden Stellen wendest, um keine Überraschungen zu erleben. Schreibe einfach mal das italiänische Konsulat oder das Tourismusbüro an.
Die möchten Dir doch bitte ein entsprechnedes Schriftstück zukommen lassen, welches Du dann auch den Carabinieries vorlegen kannst, also auch in Landessprache. Ich denke mal, besser kann man sich nicht vorbereiten.

abo1 am 14 Aug 2008 18:48:34

hallo

der link liest sich interessant

betreffend österreich ist er aber nicht ganz richtig

das vorbeifahren (besser vorbeirollen) an angehaltenen fahrzeugkollonen vor kreuzungen etc ist einspurigen fahrzeugen immer gestattet wenn platz dafür vorhanden ist, ein besonderer sicherheitsabstand muss dabei nicht eingehalten werden. genau genommen reicht also fahrzeugbreite + 5cm links und rechts ....

hat zumindestens diese woche ein verkehrsjurist im radio gesagt ...

lg
g

Nille am 14 Aug 2008 19:32:43

Hi, wir sind nach der Änderung dreimal je ca. 400 km in Italien mit zwei Personen auf einer 50er DAX gefahren und auch mehrfach von der Polizei gesehen....und einmal angehalten worden.

Zwei Personen zwei Helme= kein Problem.
Zwei Personen mit einem Helm = einer geht zu Fuß!

abo1 am 14 Aug 2008 19:44:09

Nille hat geschrieben:.auf einer 50er DAX gefahren....


hallo

auch wenn es hier off topic ist:
sollten wir evt die IVDF (InteressensVertretungDaxFahrer ?) hier im forum gruenden?

scheint ja einige hier zu geben ...
;-)

lg
g

weissekuh704 am 14 Aug 2008 21:05:31

Hallo

ich glaube ich wende mich mal an den ACAC, sollen die mal etwas tun für mein Geld und dieses mir schriftlich geben.

@abo: leider habe ich nicht so ein Teill, ich habe eine Malagutti !!!

LG Silvio

Gerhard-Heinz am 14 Aug 2008 22:29:10

weissekuh704 hat geschrieben:Hallo
ich glaube ich wende mich mal an den ACAC, sollen die mal etwas tun für mein Geld und dieses mir schriftlich geben.
LG Silvio


Hallo Silvio,

es gibt vom ADAC einen Vordruck in vier Sprachen, dass der alte graue und der neuere rosa Lappen (Führerschein :D ) nach EG-Recht in allen Ländern der EG auch seine Gültigkeit hat.

Vielleicht gibt es so einen Vordruck, bzgl. der Nutzung eines Rollers mit Versicherungskennzeichen für die Zwei-Personen-Nutzung. Muss ja nicht gleich in vier Sprachen sein, aber italienisch wäre schon ratsam. Denn bei einer Diskusion mit der Policia wirst Du bestimmt zweiter Sieger.

Ich kann mich auch noch erinnern, dass das Thema schon mal in der pm oder RMI erörtert wurde. Dort schrieb man seinerzeit auch, dass nach der neuesten Gesetzeslage erlaubt sei mit 2 Personen auf dem kleinen Roller zufahren. Leider weiß ich aber nicht in welchem Heft dies stand und es war auch nur ein redaktioneller Hinweis ohne weitere Gesetzeshinweise.

Nille am 15 Aug 2008 00:02:18

abo1 hat geschrieben:
Nille hat geschrieben:.auf einer 50er DAX gefahren....


hallo

auch wenn es hier off topic ist:
sollten wir evt die IVDF (InteressensVertretungDaxFahrer ?) hier im forum gruenden?

scheint ja einige hier zu geben ...
;-)

lg
g


Jepp, ich habe schon zwei....eine blaue 70er für die Jungs und eine rote 50er für die Mädels :D

Und für den Winter: ATC 200 :D

abo1 am 15 Aug 2008 00:31:39

Nille hat geschrieben:
Jepp, ich habe schon zwei....eine blaue 70er für die Jungs und eine rote 50er für die Mädels :D

Und für den Winter: ATC 200 :D


hallo

na schwarze 125iger hier ....
replica allerdings

lg
g

weissekuh704 am 15 Aug 2008 07:56:31

Moin
Mercy für Eure Beiträge,
es gibt sehr unterschiedliche Meinungen darüber, komme nicht drum herum mir Rat vom 'ADAC zu holen, vielleicht frage ich auch einfach mal in unserem Dorfpolizeirevier nach, dann haben die mal etwas zu tun ..
Notfalls muß meine Frau eben zurück laufen auf Elba, Abo wollte Sie ja auch schon mal hinterher fahren lassen nach Griechenland mit dem Moped.
LG Silvio

weissekuh704 am 20 Aug 2008 15:16:31

Leider habe ich noch keine wirklich sichere Auskunft, mein örtlicher Dorfsheriff wollte sich kümmern, hat es aber vergessen.
Vielleicht habt Ihr ja sichere Angaben, ob es nun erlaubt ist oder nicht!!!
LG
Silvio

Sahli am 20 Aug 2008 15:53:12

hallo!
Italien:
hat die EU-Führerscheinklasse A1 eingeführt (ab 16 Jahre); Soziusbetrieb aber erst ab 18 Jahren;
Inhaber von Klasse B Führerscheinen dürfen in Italien Leichtkrafträder fahren


link dazu --> Link

meines wissens nach ist das fahren erlaubt wenn das mofa dafür zugelassen ist und (jetzt kommts) ein italienischer mofa führerschein vorhanden ist. andere werden angeblich nicht anerkannt. soll allerding rel. problemlos zu bekommen sein.
wie immer in italien alles ein bißchen caotisch

lg sahli[/code]

weissekuh704 am 20 Aug 2008 17:04:08

Hallo sahli
Danke für deine Antwort, aber ich habe keine Mofa sondern einen 50er Roller mit Soziusbank.

sílvio

abo1 am 20 Aug 2008 17:29:17

weissekuh704 hat geschrieben:Danke für deine Antwort, aber ich habe keine Mofa sondern einen 50er Roller mit Soziusbank.



hallo

den feinen kleinen unterschied kennt man(n) nur in deutschland

hier in AT
mofa = moped = kleinmotorrad
gibt es alles 1 und 2 sitzig
einzige bedingung: max 50ccm
mindestalter: 16jahre (mit mopedausweis ab 15jahre ? weiss ich jetzt nicht genau ....)

lg
g

Sahli am 20 Aug 2008 17:29:26

hallo!
ich habs ja auch nur umgangssprachlich gemeint (mofa=moped=50 ccm)
in dem artikel werden alle arten behandelt.
lg sahli

weissekuh704 am 20 Aug 2008 21:31:22

Joh vielen Dank, ich nehme mein Frauchen einfach mit und wenn es Probleme gibt muß Sie zurücklaufen !!!! :wink:
Silvio

achimHH am 20 Aug 2008 21:45:57

weissekuh704 hat geschrieben:Joh vielen Dank, ich nehme mein Frauchen einfach mit und wenn es Probleme gibt muß Sie zurücklaufen !!!! :wink:
Silvio


oder Du . :D

weissekuh704 am 22 Aug 2008 00:55:32

Hallo achimHH
als Moderator hätte ich mehr Verständnis für die Männerwelt erwartet !!!! :(
Silvio

weissekuh704 am 28 Aug 2008 17:33:32

Hallo
Da ich trotz der vielen Antworten nicht wirklich sicher war, habe ich mich wegen diesem Thema beim ADAC erkundigt und folgende Antwort bekommen:
2. I t a l i e n
• Fahren mit Sozius
Die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Kleinkraftrad (ciclomotore; zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und ei-ner Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h) ist seit dem 1.7.2004 unter der Voraussetzung erlaubt, dass dieses laut Fahrzeugschein für den Sozius-betrieb zugelassen und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist (Art.170 Abs.2 Codice della Strada). Da diese Vorschrift noch relativ neu ist, kann es im Ein-zelfall gelegentlich noch zu Beanstandungen kommen.
Auf Motorrädern (motocicli; alle zweirädrigen Fahrzeuge, deren Hubraum bzw. Höchstgeschwindigkeit über die Maximalwerte der Kleinkrafträder hinausgeht) darf ein Sozius mitgenommen werden, sofern das Motorrad für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgele-genheit für den Beifahrer; Art.170 Abs.3 Codice della Strada).
Silvio

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