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motorradtraeger
hallo
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Mindesachslast auf der Vorderachse


heiinjoy am 16 Sep 2008 10:09:09

Hallo Ingemaus,

wir hatten uns auf dem CP Polari (11.09.08) über die Mindesachslast auf der Vorderachse des Transit ( 350) unterhalten. Ich habe diese Frage nun bei der DEKRA in Mainz abgeklärt. Es gibt keine Vorschrift über eine Minimallast. Einem Anbau einer Rollerbühne steht daher nichts mehr im Wege. Zu bedenken gebe ich allerdings, dass eine zu geringe Achsbelastung zu einem instabilen Fahrverhalten führt.

Viele

Heiinjoy

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abo1 am 16 Sep 2008 10:11:21

heiinjoy hat geschrieben:... Ich habe diese Frage nun bei der DEKRA in Mainz abgeklärt. Es gibt keine Vorschrift über eine Minimallast. ...


hallo

LLLLLLOOOOOOLLLLLLL

was sollte die DEKRA an einer auflage des fahrzeug herstellers rum zu kommentieren haben?

lg
g

dieter2 am 16 Sep 2008 10:29:43

Soviel über die Beladung von Fahrzeugen.

Zitat:
... die zulässige Hinterachslast nicht überschritten wird und die Mindestachslast der gelenkten Achse nicht unter 20 % des Fahrzeugmomentangewichtes liegt (gilt ... ... Sofern die Fahrgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt, darf die Mindestachslast der gelenkten Achse bis auf 10 % des Fahrzeugmomentangewichtes....
Zitat ende

Fiat soll angeblich was anderes vorschreiben,hält es aber vorm Kunden und
Fahrzeugführer geheim :roll:

(Habe in den Betriebsbüchern nichts finden können.)

Dieter

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abo1 am 16 Sep 2008 10:34:24

dieter2 hat geschrieben:....
Zitat:
... die zulässige Hinterachslast nicht überschritten wird und die Mindestachslast der gelenkten Achse nicht unter 20 % des Fahrzeugmomentangewichtes liegt...



hallo

soweit ich gelesen habe liefert fiat diese mindestlast bestimmungen sehr wohl mit den rolling chassis an die aufbauhersteller aus.

der jeweilige aufbauhersteller könnte das also in seine bordbücher mit aufzunehmen, aber genau genommen muss er nicht, solange ER sich bei der konstruktion des aufbaus daran hält.

das sowas aber fürs nachträgliche anbauen von zubehör trotzdem interessant wäre daran denkt wohl wieder mal keiner ...

aber nix genaues weis man nicht ....

lg
g

heiinjoy am 17 Sep 2008 17:27:45

Hier nochmal eine Ergänzung:
Die Mindesachslast der gelenkten Achse ist eine Empfehlung der Hersteller die im Rahmen der Fahreugerstabnahme (Bauartmusterprüfung) gegeben wird. Sie wird nicht veröffentlicht und ist so ohne weiteres auch nicht zugänglich und von Fahrzeughersteller und Fahrzeugtyp unterschiedlich. Bei Verkehrskontrollen ist sie auch nicht bekannt und Bußgeldmäßig nicht im Bußgeld- Verwarnungsgeldkatalog hinterlegt. Bitte unterscheidet zwischen Empfehlung der Hersteller (Fahrsicherheit) und Kontrollen durch Kontrollorgane (Polizei).

Heiinjoy

abo1 am 17 Sep 2008 18:03:30

heiinjoy hat geschrieben:Hier nochmal eine Ergänzung:
Die Mindesachslast der gelenkten Achse ist eine Empfehlung der Hersteller die im Rahmen der Fahreugerstabnahme (Bauartmusterprüfung) gegeben wird. Sie wird nicht veröffentlicht und ist so ohne weiteres auch nicht zugänglich und von Fahrzeughersteller und Fahrzeugtyp unterschiedlich. Bei Verkehrskontrollen ist sie auch nicht bekannt und Bußgeldmäßig nicht im Bußgeld- Verwarnungsgeldkatalog hinterlegt. Bitte unterscheidet zwischen Empfehlung der Hersteller (Fahrsicherheit) und Kontrollen durch Kontrollorgane (Polizei).

Heiinjoy



hallo

und ich kann mir sehr gut vorstellen dass dir ein kundiger sachverständiger bei einem unfall den nachträglichen anbau einer (und sei sie auch vom TÜV abgenommenen) motorradbühne die zu einer geringeren VA last führt als vom hersteller empfohlen in irgendeiner form "anhängt"

lg
g

dieter2 am 17 Sep 2008 20:04:35

und ich kann mir sehr gut vorstellen dass dir ein kundiger sachverständiger bei einem unfall den nachträglichen anbau einer (und sei sie auch vom TÜV abgenommenen) motorradbühne die zu einer geringeren VA last führt als vom hersteller empfohlen in irgendeiner form "anhängt"

lg
g


Kann ich mir nicht vorstellen wenn Du die vom Gesetzgeber geforderten 20% eingehalten hast.

Alles andere ist halt nur eine Empfehlung,die Du als Endanwender noch nicht mal vom Hersteller zur Kenntnis bekommst.
Und eine Empfehlung kann man,muß man aber nicht befolgen.

Und wenn die gewerblichen Bühnenbauer das noch nicht mal berücksichtigen,wie sollte ich als Privatmensch,
der sich seine Bühne selber baut und vom TÜV abnehmen läßt, das wissen.

Dieter

abo1 am 17 Sep 2008 20:06:40

dieter2 hat geschrieben:..
Kann ich mir nicht vorstellen wenn Du die vom Gesetzgeber geforderten 20% eingehalten hast. Alles andere ist halt nur eine Empfehlung,die Du als Endanwender noch nicht mal vom Hersteller zur Kenntnis bekommst.
...



hallo

kann sein

bei kraftfahrzeugen gilt allerdings laut abgb die verschuldensunabhängige haftung ...

muss wohl jeder machen wie er glaubt

lg
g

heiinjoy am 18 Sep 2008 06:21:35

Hallo Dieter,
Dein Zitat stammt aus der Vorschrift der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (§ 37, Ansprechpartner dort ist Herr Michael Garz, habe ihn am 17.09. auf einem Symposium für Ladungssicherung in Wiesbaden getroffen). Diese Vorschrift kann man nicht auf die StVZO übertragen.

Heiinjoy

abo1 am 18 Sep 2008 09:27:52

dieter2 hat geschrieben:...
Fiat soll angeblich was anderes vorschreiben,hält es aber vorm Kunden und
Fahrzeugführer geheim :roll:
(Habe in den Betriebsbüchern nichts finden können.)
..



hallo

fiat hat damit nix ztu tun glaube ich

die haben ein fahrzeug mit (sehr vermutlich) ALLEN DAZUGEHÖRIGEN TECHNISCHEN RICHTLINIEN an den aufbauhersteller VERKAUFT.

was der damnit nun tut und ob er diese richtlinien weitergibt ist die sache des aufbauherstellers.

da geht es ja nicht nur um die achslasten, wenn ich die kumpels aus dem selbstbauerforum richtig verstanden habe (die schaffens immer wieder mal sich diese richtlinien zu beschaffen) sind das mehrere hundert seiten starke definitionen beginnend bei der einbindung in die elektrischen leistungssysteme und endet bei schweissnormen und schweissrichtlinien für die rahmenteile ....

WENN wer diese infos weitergeben muesste, dann der aufbauhersteller, denn hat die ja erhalten

glaube ich

lg
g

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