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Hallo Ihr Wohnmobilisten,
Wir haben da ein Problem: Wir kriegen keine Feinstaubplakette für unseren Karmann Missouri auf VW-LT 35 TDI. Ich war schon beim TÜV, bei VW, habe schon mit Karman telefoniert, mit VW in WOB und mit Oettinger Tuning (haben Chiptuning). Keiner kann uns helfen. :cry: Meine Frage nun an Euch: Hat irgendjemand auch so ein Fahrzeug mit einer Plakette ? Achso, habe weder in der Zulassungsbescheinigung noch im alten KFZ-Brief eine Emmisionsschlüsselnummer drin stehen. Habe schon einige LT 35 als Transporter rumfahren sehen, die mit einer gelben Plakette verziert sind. Verstehe irgendwie die Welt nicht mehr, da kriegt so ein Paketfahrer, der vielleicht 20000 KM im Jahr in der Umweltzone rumgurkt eine Plakette. Wir, die vielleicht einmal im Jahr in so eine Umweltzone reinfahren kriegen keine, obwohl wir den selben Motor haben. ? ? ? Hoffe auf einen guten Tipp von Euch. Thomas Jo..spar dir die Kohle, den Ärger und das Gerenne nach so ner blöden Plakette. Die Chance das Du erwischt wirst ist sowas von gering...und wenn schon. Ich zeige zivilen Ungehorsam und fahre ohne Plakette.
Das waren vermutlich Fahrzeuge mit maximal 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Das waren vermutlich Fahrzeuge mit maximal 2,8 Tonnen Gesamtgewicht.
Mag sein, aber es geht hier doch um den Feinstaub, den der Motor ausspukt. Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden? Das Problem ist, daß Fahrzeuge über 2,8t automatisch eine Emissionsklasse schlechter gestellt werden, obwohl der selbe Motor drin ist wie im 2,8t... Muß man nicht verstehen, ist halt so :? @missouripilot
hihi nun mach Dir mal nicht den Kopf, ich halte es auch so und habe keine Plakette drann, obwohl ich eine bekommen habe ... ich mache sie bewußt nicht ran, eben weil ich es Schwachsinnig finde. Hallo Ihr, ich bin die ganze Zeit schon am "ermitteln". Habe auch einen LT 35 Karman Missouri (Baujahr 1998)! Es gäbe wahrscheinlich die Möglichkeit einer Einzelabnahme, die kostet zwischen 3000-5000 Euro. Angenommen, es gibt mehrere Menschen, die Interesse haben, könnte dieser Betrag durch die Anzahl geteilt werden. Ich bin auch völlig verzweifelt, denn es gibt für den identischen Motor (Bus) einen Rußpartikelfilter zugelassen, jedoch nicht für das Modell mit Womoaufbau. (Da angenommen wurde, dass das Interesse zu gering ist. Eine Zulassung kostet den Hersteller auch viel Geld). Falls Ihr Interesse habt und noch andere kennt, mit dem gleichen Problem, meldet Euch bitte schnell!! Übereinstimmen müssen allerdings: Schlüsselnummer, Hersteller, 2.1:00603 Schlüsselnummer Typ, 2.2: 02400000 Hubraum: 2459ccm 75kw Motortyp (steht nicht im KFZschein, sondern im Fahrzeug, siehe Service-Heft): AHD Ich hoffe, da geht was...!
Dann hast du ja eine übrig ,gib sie doch Thomas :lol:
der Link tutet nicht :eek: Danke :zustimm: Ist doch alles unverständlicher Blödsin. Von meinem Citroen fahren auch viele Transporter mit Plakette. Meine, als Triebkopf, bekommt keine. Weil durch geringe Stückzahl hat der Hersteller das Geld für die Homologation gespart. Und ohne diese keine Nummer im Fahrzeugschein (nur 000), und ohne diese keine Plakette. Ist doch ganz einfach, oder ? ? :idea: Habe auch nur die "Schwarze" und es juckt mich nicht im geringsten... So sehe ich das auch und fahre wo hin ich will,Zone hin oder her! Arno Wir könnten eine rote Plakette bekommen, das Geld haben wir uns gespart. Umweltzonen werden einfach umfahren, das klappt bisher ganz gut :) Das kostet zwar gelegentlich ein wenig Sprit und Zeit, aber es schont die Nerven weil man sich keine Gedanken um die mittlerweile 80 Euro Strafe machen muss :) Rot und gelb bringt doch eh nix mehr... Hallo zusammen Wurde überhaupt schonmal jemand wegen der Feinstaubplakette angehalten, oder bekam ein Knöllchen und oder Punkte? Ich hab nich schon durch den gesamten Bekannten und Freundeskreis gefragt, ergebnis: Keiner wurde je verknackt, angehalten oder sonst irgendwie auf das ding angesprochen. Scheint also nicht wirklich jemanden zu interessieren. (Ich hab auch keine, juckt mich aber auch nicht!) Timo Das wird sich dieses Jahr mit der neuen Straßenverkehrsordnung in gebeutelten Kommunen ändern, weil die Anweisung raus ist, auch den ruhenden Verkehr abzukassieren. Ein Fahrzeug, was für unseren Straßenverkehr zugelassen ist, muss an der Stelle, wo es im öffentlichen Raum parkt, die Voraussetzung erfüllen. Heißt TÜV und die dort geltende Umweltplakette. Das einzig gute, was ich der sinnlosen Umweltplakette abgewinnen kann, ist die Gültigkeit auch für ausländisch zugelassene Fahrzeuge. wenn ich mich recht erinnere, brauchen Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit 50% keine Plakette. Folgende Ausnahmen gibt es und darüber hinaus kann mann bei den Kommunen Sonderausnahmen beantragen. Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen,Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, Fahrzeuge ausländischer Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Hab ich sinngemäß aus der Infoschrift unseres Straßenverkehramtes wiedergegeben.
Vertseh ich so auf Anhieb net so ganz. Nachm Motto: ist zwar Quatsch - aber wenns andre auch trifft ist wieder gut oder wie... :roll:
Kann man diese angebliche Änderung irgendwo nachlesen? Auch nach intensiver Suche habe ich dazu noch nichts gefunden. Peter
Und selbst wenn, dafür gibts doch keine Halterhaftung, also was solls.
Danke :)
Halterhaftung nicht, dafür winkt ein Fahrtenbuch. ich fahre das gleiche Fahrzeug und habe das gleiche Problem!! Bei uns werden auch schon kräftig Ordnungswidrigkeitsverfahren verteilt (auch bei geparkten Fahrzeugen!)! ich verweise auf meinen Beitrag, der hier im Forum bei "Technik" erscheint, unter "Nachrüsten, grüne Plakette, LT 35 Wohnmobil". Bitte lest mal nach und meldet euch bei Interesse!
wer soll denn das Fahrtenbuch kontorllieren, die Polizei?????? Die haben schon nicht genug Personal um die Meldeauflagen von Schwerverbrechern zu kontrollieren. Die Politessen dürfen kein Verwarnungsgeld schreiben, wenn das Fahrzeug parkt und im fließenden Verkehr keins anhalten. Da muss schon die Polizei ran mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle und ich bin in den letzten 25 Jahren genau in eine gekommen. Angst und Panikmache und sonst mal gleich gar nix. Matthias Ps ich suche auch schon seit Jahren einen, der regulär bezahlt hat und einen Punkt bekommen hat. Der ganze Blödsinn gilt doch nur in Kommunen die in diesen Umweltzonen liegen. In Wiesbaden wurde letzte Woche kontrolliert,das Ergebnis ken ne ich allerdings nicht. Arno Mal ne ganz blöde Idee... Kann man die Dinger ohne Plakette nicht Zulassungstechnisch zum "Ackerschlepper" umschüsseln? Zulassungsart LoF. Ausser einer Anhängerkupplung (wenn keine dran ist) bräuchte man eigendlich nix umbauen. Man braucht nicht mal ne ASU machen. Grüne Plaketten braucht man eh nicht. Jeder der ein Trike hat oder ein Quad/ATV mit offener Leistung fährt macht das so (das hat aber andere Gründe und ist erheblich aufwendiger als ein normales KfZ umzuschüsseln) Das wird mit §21 Einzelabnahme laufen. Ist garantiert nicht kostenneutral aber vermutlich noch weitaus günstiger als jede technische Lösung.
Hi, weiß denn auch jemand, wo das im Gesetz, also in der StVO steht? Alle Links, die ich bisher gefunden habe, sagen mir, DASS es nun geregelt sein. Aber §, Absatz, Satz aus der entsprechenden Novelle der StVO? Schließlich will man doch wissen, wofür man evtl. belangt wird und ob das rechtens ist. Viele Andreas Ich fahr ohne das blöde Ding.........wo ich nicht reindarf will ich auch nicht hin. In die Innenstadt fahr ich lieber mit U und S Bahn als mit nem 7m Womo. Interessant ist in dem Gesetzestext der Verweis auf die Militärischen Fahrzeuge................ohne grüne Plakette kein Krieg oder was ??? :lol: :lol: :lol: :lol: Feinde die keine Feinstaubplakette haben dürfen auch nicht über die Grenze........da tun sich völlig neue Möglichkeiten der Friedenssicherung auf..........ich hau mich weg :lach: :lach: |
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