mikel am 25 Okt 2004 09:36:23
Hallo Heinz.
Erste Frage: Ist das Fahrzeug bereits in Deutschland? Wenn ja, gut, wenn Nein mußt Du den Transport zahlen (ca 3000,-€, wenn Du brauchst, ich habe eine Adresse für den Schifftransfer in USA) dann kommen in Bremerhafe 16% Umsatzsteuer und 10% Einfuhrsteuer auf den Kaufpreis des Womo, also versuch den Kaufvertrag so günstig wie möglich schreiben zu lassen,.
Bei welchen Fahrzeugen muss ein Vollgutachten durchgeführt werden?
Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist, d.h. das Fahrzeug war länger als 18 Monate abgemeldet.
Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Wer kann ein Vollgutachten durchführen?
Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.
Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?
Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.
Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.
Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von Datenblatt-Service des TÜV.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.
Etwa-Wirkung
Was bedeutet der Begriff "Etwa-Wirkung"?
Bestimmten Bauteilen kann der Sachverständige bedingt durch seine technischen und verkehrsrechtlichen Kenntnisse durch Begutachtung eine Etwa-Wirkung bescheinigen.
Zwei einfache Beispiele:
Eine amerikanische Bremsleuchte strahlt rotes Licht ab, wie man es bei europäischen Bremsleuchten gewohnt ist. Sie hat also in etwa die gleiche Wirkung und muss deshalb nicht umgebaut werden, obwohl im Gesetzestext die Ausrüstung mit einer bauartgeprüften (mit EG/ECE-Kennzeichnung) Bremsleuchte grundsätzlich verlangt wird.
Die Verglasung entspricht nicht den EG-Vorschriften, weist aber die Aufschrift "DOT" auf. Sie entspricht damit den US-Standards, die ausreichen um durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Etwa-Wirkung zu bescheinigen.
Für welche Bauteile darf der Sachverständige eine Etwa-Wirkung bescheinigen und für welche nicht?
Ausnahmegenehmigungen
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs- Zulassungsordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 01.01.1990. Eine aufwendige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.
In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden/Zulassungsstellen delegiert. Dies gilt jedoch nur für "gängige", immer wiederkehrende Ausnahmetatbestände. Für alle anderen Ausnahmen muss der Halter beim Regierungspräsidium die Ausnahmen beantragen. Dieser Verwaltungsvorgang passiert im Zuge der Zulassung des Fahrzeuges und ist natürlich nicht gebührenfrei.
Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahme-Tatbeständen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.
In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Z.B.:
pro Ausnahmetatbestand: 50 €
bis 3 Ausnahmetatbestände: 100 €
über 3 Ausnahmetatbestände: 150 €
Zur genauen Gebührenermittlung empfiehlt es sich, bei der Zulassungsstelle einfach nachzufragen.
Die Importfahrzeug-Richtlinie
Diese Richtlinie wurde im Dezember 1998 im Verkehrsblatt bekannt gemacht und ist seither bundesweit anzuwenden. Sie ist mit maßgeblich für die Vorgehensweise des Sachverständigen bei der Begutachtung Deines Importfahrzeuges! In vielen wichtigen Punkten galten jedoch schon vorher entsprechende Vorschriften.
Wenn der Sachverständige des TÜV eine Begutachtung eines importierten Fahrzeugs nach § 21 (Vollgutachten) vornimmt, stellt er nicht nur die technischen Mängel, sofern vorhanden, fest, sondern überprüft auch die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften in Deutschland.
Welche Vorschriften sind das, in welchen Fällen kann ein Fahrzeugteil oder ein technischer Tatbestand durch Etwa-Wirkung oder die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung "abgesegnet" werden?
Die Importfahrzeug-Richtlinlie macht dazu genaue Vorgaben. In der folgenden, etwas verkürzten und vereinfachten Zusammenfassung ersiehst Du, nach welchen Kriterien Dein Fahrzeug überprüft wird und welche Umbaumaßnahmen und Prüfungen wirklich erforderlich sind. Länderspezifisch sind vereinzelte Abweichungen möglich, die jedoch mit der Zeit immer mehr verschwinden werden.
Fahrzeugteil Umrüstung/Etwa-Wirkung/Ausnahmegenehmigunghnweise/Bemerkungen
Scheiben Etwa-Wirkung möglich "DOT"-Kennzeichnung genügt
Anhängekupplung US-Version unzulässig Kugeldurchmesser falsch
Scheinwerfer (Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer nur mit europ. Prüfzeichen Lichttechn. Gutachten möglich für einzelnen Scheinwerfer, aber teuer
Begrenzungsleuchten/ Standlicht Etwa-Wirkung möglich Farbe muss weiß sein!
Rückfahrscheinwerfer Etwa-Wirkung möglich ab Erstzulassung 01.01.1987 erforderlich
Schlussleuchten Etwa-Wirkung möglich getrennt absichern
Bremsleuchten Etwa-Wirkung möglich nicht kombiniert mit rotem Blinker
Rückstrahler umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten nur Farbe rot möglich
Nebelschlussleuchte Etwa-Wirkung möglich oder nachrüsten ab Erstzulassung 01.01.1991 erforderlich
Blinker Etwa-Wirkung möglich Farbe muss gelb sein!
Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original
Glühlampen Etwa-Wirkung möglich, wenn mit US-Prüfzeichen versehen Auflage: 2 Ersatzlampen mitführen
Kennzeichenbeleuchtung Etwa-Wirkung möglich
Sicherheitsgurte Etwa-Wirkung möglich US-Standard erfüllt
Reserverad außen doppelte Absicherung vorsehen
Bremsanlage Ausnahmegeneh- migung erforderlich ab Erstzulassung 01.01.1991 ab Erstzulassung 01.01.1991 muss zusätzlich eine Bremsprüfung nach VdTÜV-Merkblatt durchgeführt werden
Abschlepphaken vorne nachrüsten, hinten nur bei angegebener
Anhängelast ab Erstzulassung 01.01.1974
Abgasverhalten nach StVZO bzw. EG nachzuweisen Ausnahmegeneh- migung nur bei Umzugsgut möglich
Leuchtweiten- regulierung Ausnahmegeneh- migung möglich, ab Erstzulassung 01.01.1990 keine Nachrüstung nötig
Warnblinkanlage muss immer vorhanden sein
Tachometer Skalierung in km/h bis VMAX erforderlich umrüsten oder dauerhafte Markierungen, z.B. 30/50/80/100/130...
Wegstreckenzähler Ausnahmegeneh- migung erforderlich, falls in Meilen angezeigt keine Umrüstung erforderlich
Fabrikschild/ Typschild erforderlich Anbringung vo. re. a. Rahmen
Fahrzeug- Identifikations- Nummer nachträglich vo. re. a. Rahmen einschlagen, falls nicht ab Werk eingeprägt nach Absprache
mit dem Sachverständigen des TÜV
NUN DENN VIEL VERGNÜGEN!!!!