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TÜV seit über 2 Jahren abgelaufen beim Anhänger


jonathan am 04 Dez 2008 18:26:44

Hallo Experten!
Habe hier einen alten, aber bestens in Schuss befindlichen Pferdetransportanhänger stehen, der jedoch schon seit mehr als 2 Jahren Tüv abgelaufen ist. Alles funktioniert bestens-auch Bremsen usw. Was steht mir bevor, wenn ich diesen wieder in Verkehr bringen möchte?
Danke für eure Bemühungen schonmal vorab!
Werner

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Gast am 04 Dez 2008 18:38:49

Hallo
Werner

Hatte auch einen Pferdeanhänger der sogar noch länger stand ... da ich den Sport aufgegeben habe .Der Anhänger war ständig angemeldet ... dh. immer Versicherung bezahlt ( Steuern nicht ,da grüne Kennzeichen) .

Bin dann zum TÜV... alles war OK ....
Du bekommst aber nur Tüv für 1 Jahr.. nach dem Jahr ist alles wieder beim alten und du musst dann wieder allle 2 Jahre hin ..


Carsten

jakeomat am 04 Dez 2008 18:42:26

Hi Werner,

das hängt davon ab, ob der Anhänger auch stillgelegt (außer Betrieb gesetzt) wurde oder ob er die ganze Zeit zugelassen & versichert war.

Im ersten Fall gehst du mit dem Brief und der Abmeldebescheinigung, Bescheinigung vom letzten TÜV und Versicherungskarte zur Zulassungsstelle und danach zum TÜV.

Im zweiten Fall kann es dir passieren, daß du beim TÜV doppelt zur Kasse gebeten wirst, weil auch ein Fahrzeug, das auf einem Privatgrundstück steht, zum TÜV muß, wenn es zugelassen ist (warum doppelt: du hättest in der Zwischenzeit ja zweimal zum TÜV gemußt, das kriegst du auch abgerippt, obwohl der Knilch im blauen Anzug nur eine Untersuchung macht). Im blödesten Fall kriegst du sogar noch ne Strafe aufs Auge, wenn dich auf dem Weg zum TÜV ein grünes Männchen anhält :(

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bertiboa am 04 Dez 2008 18:46:19

Hallo,
war bei mir auch der Fall :-)
Eigentlich hätte es so ablaufen müssen dass ich zur HU fahre, die Prüfung für die vergangenen 2 Jahre absolviere und bezahle, vom Hof fahre und mich gleich wieder hinten anstelle um die Prüfung für die kommenden 2 Jahren zu absolvieren und zu bezahlen...
Das hat auch der Prüfer eingesehen, muss nicht sein, also:
HU Prüfung absolviert und bestanden, 2x die HU Gebühr bezahlt, einmal für die vergangenen 2 Jahre und einmal für die kommenden 2 Jahre, vom Hof gefahren und gut war's..
dann mal viel Spass
lg
Berti

Paule2 am 04 Dez 2008 19:06:48

Hallo,

@jakeomat & @bertiboa,

was Ihr bei der TÜV-Prüfung beschreibt, beweist nach meiner Ansicht, dass es hierbei in der Hauptsache nicht um die Sicherheitsüberprüfung sondern um die Einnahmen geht.

Ob diese Praxis rechtlich haltbar ist, wage ich zu bezweifeln. Für eine nicht erbrachte Leistung Geld zu verlangen finde ich schon stark.

MfG Paule2

Bergbewohner1 am 04 Dez 2008 21:58:31

Paule2 hat geschrieben:Hallo,

@jakeomat & @bertiboa,



Ob diese Praxis rechtlich haltbar ist, wage ich zu bezweifeln. Für eine nicht erbrachte Leistung Geld zu verlangen finde ich schon stark.

MfG Paule2

Das hat sich nicht der TÜV einfallen lassen, sondern der Gesetzgeber.

dieter2 am 05 Dez 2008 00:10:05

Waldtroll hat geschrieben:
Paule2 hat geschrieben:Hallo,

@jakeomat & @bertiboa,



Ob diese Praxis rechtlich haltbar ist, wage ich zu bezweifeln. Für eine nicht erbrachte Leistung Geld zu verlangen finde ich schon stark.

MfG Paule2

Das hat sich nicht der TÜV einfallen lassen, sondern der Gesetzgeber.


Der Gesetztgeber wollte nur das die Prüfintervalle nicht verlängert werden durch Überziehen.

Der TÜV schlachtet das gleich so aus wie beschrieben mit zweimal zahlen und einmal prüfen.
Könnte mir vorstellen das ein Urteil anders ausfallen würde.
Wenn man im Rechtsschutz ist sollte man das mal austesten.

Dieter

frankiafred am 05 Dez 2008 00:32:22

Moin
Ich besitze zwei Motorräder.Eines ist ständig angemeldet.Das andere stand 6 Jahre (abgemeldet)in der Garage.Dieses Jahr habe ich es für 3 Monate angemeldet.Natürlich mußte ich zum TÜV.Und selbstverständlich wurde mir nur einmal die Prüfgebühr berechnet.
Fred

Jagstcamp-Widdern am 05 Dez 2008 09:37:15

ich fahre mit meinem kleinen hänger, den ich eigentlich auch nur im dorf bewege, immer nur alle 4 jahre zum tüv, besser gesagt zur dekra (wenn das schlechte gewissen plagt)und ich habe noch nie doppelt bezahlt - das wär ja noch schöner!!

grusz hartmut

jonathan am 05 Dez 2008 09:37:55

Danke Leute!
Da der Anhänger die ganze Zeit über angemeldet war und auch die Versicherung bezahlt wurde, werde ich ihn mal hinten anbommeln und zum TÜV schlorren. Mal sehen, was die so melden. Ich melde mich diesbezüglich hier wieder.
Werner

Falcon am 10 Dez 2008 10:52:16

und, gab es Probleme beim TÜV?

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