jakeomat am 04 Dez 2008 18:42:26
Hi Werner,
das hängt davon ab, ob der Anhänger auch stillgelegt (außer Betrieb gesetzt) wurde oder ob er die ganze Zeit zugelassen & versichert war.
Im ersten Fall gehst du mit dem Brief und der Abmeldebescheinigung, Bescheinigung vom letzten TÜV und Versicherungskarte zur Zulassungsstelle und danach zum TÜV.
Im zweiten Fall kann es dir passieren, daß du beim TÜV doppelt zur Kasse gebeten wirst, weil auch ein Fahrzeug, das auf einem Privatgrundstück steht, zum TÜV muß, wenn es zugelassen ist (warum doppelt: du hättest in der Zwischenzeit ja zweimal zum TÜV gemußt, das kriegst du auch abgerippt, obwohl der Knilch im blauen Anzug nur eine Untersuchung macht). Im blödesten Fall kriegst du sogar noch ne Strafe aufs Auge, wenn dich auf dem Weg zum TÜV ein grünes Männchen anhält :(