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alter Hagelschaden, welcher nicht abgerechnet wurde


OliverB am 14 Jan 2009 14:26:22

Hallo zusammen,

der Vorbesitzer von unserem Wohnwagen hat seinerzeit einen Hagelschaden bei der Versicherung geltend gemacht. Die Schadenssumme ließ sich der Vorbesitzer auszahlen (3,5k€) und hat den Wowa nicht repariert.
Ist alles kein Problem, da mich der Vorbesitzer darüber informiert hat und es somit Bestandteil des Vertrages wurde.
Der „Hagelschaden“ ist kaum zu sehen und man muss sich wirklich Mühe geben, die kleinste Delle oder Unebenheit zu entdecken. Wenn man sie denn überhaupt sieht. Große Dellen gibt es eh keine, es sind eher zwei oder drei knitzekleine Mini-Dellen.

Jetzt kommen wir so langsam zu meiner Frage:
Wie verhält es sich, wenn es jetzt Straußeneiner regnen würde und die Fahrzeugoberfläche hätte mehr Ähnlichkeit mit einem Golfball als mit einer glatten Oberfläche ?
Kann ich von der Versicherung (DEVK) ein Gutachten über den aktuellen optischen Zustand des Fahrzeuges machen lassen, damit ich im Schadensfall etwas in der Hand habe ?

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Gast am 14 Jan 2009 14:30:48

Oliver,
zuerst eine Gegenfrage, Du bist bei der DEVK versichert ?
oder RMV ?

Gast am 14 Jan 2009 14:32:13

Im allgemeinen werden nach Schadenseinreichung, die Vorschäden berücksichtigt und der Wert vom Vorschaden abgezogen, wenn keine Reparatur erfolgte.

Da würde ich mich direkt bei Deiner VS vorher absichern und dort nachfragen, die haben ja alle andere Bedingungen.

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Gast am 14 Jan 2009 14:53:30

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich die Frage nicht hier, sondern SCHRIFTLICH an die Versicherung stellen.

Nasenbär am 14 Jan 2009 15:12:05

Hallo,
ich meine auch, du musst das mit deiner Versicherung schriftlich/Gutachterlich klären.

Der Vorschaden wird aber sicher angerechnet. Man muss ja davon ausgehen, dass du das Fahrzeug auch dementsprechend billiger bekommen hast.

Gast am 14 Jan 2009 16:03:55

lass den Schaden reparieren, wenn er denn so klein ist und Gutachterlich feststellen das er nun beseitigt ist. Das dann der Versicherung mit Gutachten mitteilen. Danach erst unter die Straußeneier stellen :D

Wenn du ganz sicher sein willst mit einem von deiner Versicherung vorher sprechen.

Matthias

suelzlaber am 15 Jan 2009 14:08:55

Hallo,
ich hatte an meinem Wohnwagen einen alten Hagelschaden der nicht abgerechnet wurde weil ich den Hagel gar nicht mitbekommen habe.
Ein halbes Jahr später hat der Bauer an meinem Winterstellplatz ein Loch ins Dach gehauen. Von seiner Versicherung wurde der "Vorschaden" abgezogen und ich bekam nur noch 500€ statt der 2700€. Ich war also der gelackmeierte.... :twisted:
Ich habe auch keine Ahnung wann der Schaden passiert ist weil der Wowa an der Nordsee stand und ich nur am Wochenende da war

mittelmeertaucher am 16 Jan 2009 13:21:31

suelzlaber hat geschrieben:Hallo,
ich hatte an meinem Wohnwagen einen alten Hagelschaden der nicht abgerechnet wurde weil ich den Hagel gar nicht mitbekommen habe.
Ein halbes Jahr .....Ich habe auch keine Ahnung wann der Schaden passiert ist weil der Wowa an der Nordsee stand und ich nur am Wochenende da war


Hallo Suelzelaber,
Wenn du den Hagel nicht mitbekommen hast, warum weißt du dann das der Bauer"Ein halbes Jahr später......"
Ich frag nur deshalb weil ich meine, das du einen Hagelschaden auch noch ein halbes Jahr (oder sogar noch später :?: ) später nachmelden kannst. Frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach, oder erst mal beim Wetteramt (Kachelmann :razz: ) in der Stadt, wo dein Wohnwagen stand, wann den ein Hagel war.

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