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Zum Tanken in die Umweltzone ?


Richard_Kimble am 16 Jan 2009 13:48:55

Moin,

was passiert, wenn mir der Sprit aufgrund eines Staus ausgeht auf meinem Weg durch das Ruhrgebiet (immerhin fast 100km von Duisburg bis Dortmund) , und ich mit meinem Womo ohne Plakete eigentlich nicht die Autobahn verlassen darf, da dort alles Zone ist:

1. Ich bekomme eine Knolle wegen ohne Plakete in Umweltzone
2. Ich bekomme eine Knolle wegen zu wenig Sprit und Liegenbleiben auf A-Bahn

Da müsste ja jeder ohne Plakette sicher sein, daß er für mindestens 200km Sprit im Tank hat, bevor er diese Passage befährt :-)

Muss man da nicht ein Schild anbringen, ACHTUNG, nächste Tanke für Stinker in 80 Staukilometern :-)...

Meiner persönlichen Meinung nach ist das absoluter Unsinn, ich fahre seit 20 Jahren durchs Ruhrgebiet, meiner Meinung nach sind nicht die Autos das Problem, aber es macht sich gut in den Medien :-)

Christian

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friedhelm28 am 16 Jan 2009 13:57:51

Hallo Christian

Wenn Dir dann noch ein Starfighter auf das Mobil fällt, haste einen Totalschaden. :D :kuller: :D

Lauterberger am 16 Jan 2009 16:48:00

Hallo,
wenn ich jeden Tag die vielen Telefonierer am Steuer (40€) sehe und wie wenig erwischt werden ????

Da würde ich mir bei einem Besuch in die Umweltzone keine großen Gedanken machen. Wenn man sich nicht darin laufend tummelt, ist doch ein Erwischtwerden unwahrscheinlich.

Billiger ist es, mehrmals die Strafe zu kalkulieren, als teure untaugliche Nachrüstung oder Verschrottung !

Dietmar

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Richard_Kimble am 16 Jan 2009 16:51:36

ne, habe dafür extra den neuen siemens-luftharken-überrollbügel mit eingebautem teflon - reflektor eingebaut, aber mal im ernst....

wer den verkehr auf den autobahnen im ruhrgebiet kennt, weiß, daß hier sehr viele ausländische lkws unterwegs sind,

1. habe die wohl alle keine plakette
2. so ein LKW braucht schon mal locker 40l auf 100km
3. da hier ja industrie satt ist, möchte ich gern den mitarbiter vom ordnungsamt gelsenkirch-mitte sehen, der einem litauischen lkw-fahrer den sinn der plaketen erklärt :-)

daß ist was für versteckte kamera !

christian

Leser am 16 Jan 2009 19:29:40

Richard_Kimble hat geschrieben:Meiner persönlichen Meinung nach ist das absoluter Unsinn, ich fahre seit 20 Jahren durchs Ruhrgebiet,


Hallo,
und wie oft bist´e in dieser Zeit wegen Spritmangel von der Autobahn abgefahren?

Leser

friedhelm28 am 16 Jan 2009 19:31:05

Hallo Christian

Du hast vollkommen recht. Wenn man überlegt wie viele nicht durchdachte Reglungen es dabei gibt, da kann man nur mit dem :vogel: schütteln.
Ich hoffe ja noch, das es mal genau so in Vergessenheit gerät wie damals mit den Smog-Plaketten.

Richard_Kimble am 16 Jan 2009 21:01:28

@all

richtig, ich hoffe einfach, daß diese umweltplakettengeschichte genauso endet wie die smog-plaketten-geschichte....

schade für die gewerbetreibenden in den "zonen", die innenstädte werde noch unattraktiver, die grossen ketten auf der grünen wiese freut es...

christian

camperfrank am 16 Jan 2009 22:59:28

Dann mache ich jetzt meine dunkele Plakette wieder ab und baue einen Schalter ein, womit ich die Reservelampe anmachen kann wenn ich in der Zone in eine Kontroooole komme.
:razz:
Und tanke natürlich blasen und staubfrei. :wink:

mcdudel am 17 Jan 2009 19:45:25

Spritmangel wird nicht bestraft, zählt als Panne also Pannenhilfsdienst anrufen und du bekommst deinen Sprit auf der Autobahn.

GRuß Harry

camperfrank am 17 Jan 2009 21:14:41

Ähm, ist das nicht so das Spritmangel auf der Autobahn ein Knöllchen gibt???

mcdudel am 18 Jan 2009 00:22:20

nö, nicht mehr!!

mcdudel am 18 Jan 2009 01:11:15

siehe hier, ohme Benzin auf der Autobahn


--> Link

Harry

jonathan am 18 Jan 2009 10:28:00

Danke!
Wieder mal was durchs Forum dazugelernt :)
Werner

spleiss53 am 18 Jan 2009 10:36:16

@mcdudel: Danke für die Info - (war anders informiert): wie gut daß wir ein Forum haben.

camperfrank am 19 Jan 2009 00:17:47

Beim googeln habe ich Widersprüche gefunden:

Ganz so einfach ist die Sache nun wieder nicht. Die rechtliche Situation hängt ganz entscheidend davon ab, was konkret abgelaufen ist. Hat der Pechvogel den Polizeibeamten vor Ort erklärt, dass er einen technischen Defekt hat, so muss die Polizei ihm erst das Gegenteil, den Benzinmangel vor Ort nachweisen.

Im konkreten Fall ist aber tatsächlich anzunehmen, dass der Pechvogel den Polizeibeamten den Benzinmangel gestanden hat. (Woher sonst die Anzeige?) Damit hat er eine Beweisgrundlage gegenüber den Polizeibeamten für eine Pflichtverletzung als Fahrzeugführer zugegeben, da er ein Fahrzeug in Betrieb genommen hat ohne sich über die genügende Treibstoffmenge überzeugt zu haben. Geschieht das Liegenbleiben dann auf der Autobahn, gilt dies als fahrlässige Verkehrsgefährdung und wird grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet.

Aus dieser Nummer kommt man so schnell und einfach nicht mehr heraus. Ein Widerspruch führt automatisch vor Gericht und geht in den seltensten Fällen für den Widersprechenden positiv aus. Da den aufnehmenden Polizeibeamten berufliche Sachkenntnis zugebilligt wird, sollte man zudem sehr vorsichtig sein, etwas nachträglich auszusagen, da dies als Gefälligkeitsaussage und somit als Falschaussage geahndet werden kann. Nicht die Aussage zählt vor dem Gericht sondern der objektive Beweis. Lediglich der Nachweis einer Reparatur durch eine Fachwerkstatt, aus der eindeutig erkennbar ist, dass der Treibstoffmangel technische und nicht vom Fahrer zu verantwortende Gründe hat, hilft da weiter. Ansonsten wird das sehr teurer.

Aber ist auch egal.

camperfrank am 19 Jan 2009 00:22:55

Oder dies:

Wer der Polizei treuherzig verrät, daß Benzinmangel der Grund für sein Liegenbleiben war, braucht sich freilich nicht über ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu wundern, hat er doch die Beweisgrundlagen selbst geschaffen.

piccolino am 19 Jan 2009 10:01:42

Ich hab in Köln festgestellt; bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrt wird drauf geachtet.. wie auch Tüvtermine usw... beim fliessenden Verkehr nur bei direkter Kontrolle.. und da bei mir auch einmal nicht...
Hintergrund.. ich hab noch so ne kleine Fiat Barchetta. Die hat letztes Jahr im Frühjahr ne neue Scheibe bekommen... und somit war die Plakette weg, bzw. ich hatte nur noch Reste im Auto liegen... die hab ich dann auf das Amaturenbrett gelegt....und keine Zeit ne neue zu kaufen.
Bei einer allg. Verkehrskontrolle nachts um 01.00 hats niemanden interessiert. Vom Ordnungsamt erhielt ich nen Bussgeldbescheid.. der aber nach Darstellung der Sachlage eingestellt wurde.. es blieb bei einer Verwarnung...
Also meine Erfahrung: wer nur "durchfährt" hat gut Chancen nicht erwischt zu werden..

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