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Ü 50 - Führerschein der alten Klasse 3 1, 2


dieter2 am 05 Mär 2009 00:45:05

Hallo jakeomat

Hast Recht.

Dieter

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Gast am 05 Mär 2009 07:30:40

Bild Bild Bild

schaetzelein am 07 Mär 2009 16:00:01

Hallo Fori`s,
mir ist grad so eine grundsätzliche Frage eingefallen.
Wir haben beide noch unsren grauen alten schönen Lappen, irgendwie aus melancholischen Gründen. "Muß" man den irgendwann einmal umschreiben lassen? Bei mir steht sogar noch der Mädchenname drin :D
Wir sind noch nie kontrolliert worden....

Antje :nixweiss:

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Tipsel am 07 Mär 2009 16:08:54

Ich hab den auch noch. Ich weiß nur, dass vor paar Jahren mal irgendein Land den grauen nicht mehr akzeptieren wollte, aber damals wurde veröffentlich, dass der graue weiterhin gültig ist.

Ich lass ihn nicht umschreiben, ich mag die Plastikkärtchen nicht.

Tipsel am 07 Mär 2009 16:11:30

Hab da was gefunden

--> Link

Polarwolf am 07 Mär 2009 16:44:06

laggelin hat geschrieben:Wir haben beide noch unsren grauen alten schönen Lappen, irgendwie aus melancholischen Gründen. "Muß" man den irgendwann einmal umschreiben lassen?


Ja - spätestens 2033. :D

--> Link

Gast am 07 Mär 2009 18:57:47

Hallo,
ich habe auch noch meinen alten Grauen und der feiert am 6 Juni 2009 seinen 40 Geburtstag. Ich hänge einfach an dem Lappen.


enmld

schaetzelein am 07 Mär 2009 21:18:00

Polarwolf hat geschrieben:
laggelin hat geschrieben:Wir haben beide noch unsren grauen alten schönen Lappen, irgendwie aus melancholischen Gründen. "Muß" man den irgendwann einmal umschreiben lassen?


Ja - spätestens 2033. :D

--> Link


Ahhhh sooo lange noch gültig. Wer weiß ob ich da noch lebe und vor allem
welche Regierung wir da haben....inzwischen wird ja eh alles nochmal mind.
5 X über den Haufen geworfen, oder ?:dance2:

Grüßle Antje

larsentt am 04 Apr 2009 23:33:15

jetzt auch mein senf dazu:
wenn du keine untersuchung und keinen sehtest machen willst, dann darfst du nur bis 3,5 t fahren, da fuer ein fahrzeug ueber 3,5 t der fuehrerschein C1 notwendig ist. faehrst du ein fahrzeug ueber 3,5 t ohne diese untersuchung und den sehtest faehrst du ohne fuehrerschein fuer dieses fahrzeug !!!!!!!!!!!!!!!!!

Der ehemalige Klasse 3 fuehrerschein erlaubt das fuehren von Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)

dieser Klasse 3 Fuehrerschein beinhaltet nach Umschreibung:

B:

Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten


BE:

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt


C1:

Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg


C1E:

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten

+++++++++
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben sich einer Untersuchung ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird jeweils längstens für folgende Zeiträume erteilt:
Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre
Klassen C, CE: für fünf Jahre
Klassen D, D1, DE, D1E: für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre


im kartext heisst das aber, das man ab dem 50. Lebensjahr eine aerztliche untersuchung und einen sehtest machen muss wenn man ein KFZ ueber 3,5 t ( C1 ) fuehren will. nur das fuehren von kfz bis 3,5 t ist unbefristet ohne untersuchung und sehtest erlaubt, (den sehtest hat man ja schon vor der fuehrerscheinpruefung gemacht)

Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L und T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Eine ärztliche Untersuchung wird nur angeordnet, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird unbefristet erteilt.

also, ueber 50 ohne untersuchung und sehtest nur bis 3,5 t fuehren. sonst fahren ohne faherlaubnis.
sehe ich doch richtig oder
aus hamburg

migula am 05 Apr 2009 00:05:46

siehe den allerersten link unter NR. 9. Altinhaber der Klasse 3 erhalten C1E ohne Befristung

dieter2 am 05 Apr 2009 00:06:20

larsentt hat geschrieben: also, ueber 50 ohne untersuchung und sehtest nur bis 3,5 t fuehren. sonst fahren ohne faherlaubnis.
sehe ich doch richtig oder
aus hamburg


Siehst Du nicht ganz richtig.

Alle die den 3er haben und schon bis 7,5 to fahren durften dürfen das auch mit den Neuen B

Der beinhaltet automatisch den C1 u.C1E. Unbegrenzt :)

Ist wegen der Besitzstandsregelung.
Hier nachzulesen
--> Link
Dieter

larsentt am 05 Apr 2009 08:51:29

du meinst diesen absatz, oder?

Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

okay, danke!
dann ist fuer mich alles klar
aus hammburg und einen tollen sonntag

Schotti am 05 Apr 2009 10:56:04

larsentt hat geschrieben: Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

okay, danke!
dann ist fuer mich alles klar
aus hammburg und einen tollen sonntag


um die Verwirung komplett zu machen

ich war letzte Woche auf dem Rathaus um meinen alten Grauen umschreiben zu lassen.
Ergebniss war, dass ich entweder auf die Klasse über 3,5t verzichte oder ein Ärztliches Attest bringe welches alle 5 Jahre erneuert werden muß.
Also auf das Plastiktkärtchen verzichtet und meinen alten Grauen behalten laut aussage der Dame besteht keine umtauschpflicht

dieter2 am 05 Apr 2009 11:18:12

Schotti hat geschrieben:
larsentt hat geschrieben:
ich war letzte Woche auf dem Rathaus um meinen alten Grauen umschreiben zu lassen.
Ergebniss war, dass ich entweder auf die Klasse über 3,5t verzichte oder ein Ärztliches Attest bringe welches alle 5 Jahre erneuert werden muß.


Macht bei Euch das Rathaus die Führerscheinverordnung :roll:

Beantrage den Neuen,beim abholen siehst Du ja was alles drinn steht.
Wenn der C1,C1E nicht drinn ist sollen die den behalten und Du legst Einspruch ein.
Den Grauen gibst Du erst garnicht aus der Hand.

Dieter

migula am 05 Apr 2009 12:50:19

Wenn ein Klasse 3 Inhaber auch die Klasse T haben möchte, muss er beim Umtausch den Nachweis erbringen dass er in einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb als Aushilfe tätig ist.

dieter2 am 05 Apr 2009 13:38:12

migula hat geschrieben:Wenn ein Klasse 3 Inhaber auch die Klasse T haben möchte, muss er beim Umtausch den Nachweis erbringen dass er in einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb als Aushilfe tätig ist.


Währe mir neu :roll:
Habe auch den T in meinen drinn stehen,habe aber mit der Land u. Forstwirtschaft nichts am Hut.

Dieter

Gogolo am 05 Apr 2009 14:14:28

dieter2 hat geschrieben:
Habe auch den T in meinen drinn stehen,habe aber mit der Land u. Forstwirtschaft nichts am Hut.

Dieter



Bei mir genau so!


Habe die Ehre

Gogolo

dieter2 am 05 Apr 2009 14:42:36

Gogolo hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:
Habe auch den T in meinen drinn stehen,habe aber mit der Land u. Forstwirtschaft nichts am Hut.

Dieter



Bei mir genau so!


Habe die Ehre

Gogolo


Eben.
Wüßte auch nicht was eine Führerscheinklasse mit den Arbeitsplatz oder Beruf zu tun hätte.

Dieter

Polarwolf am 05 Apr 2009 15:05:46

Schotti hat geschrieben:...ich war letzte Woche auf dem Rathaus um meinen alten Grauen umschreiben zu lassen.
Ergebniss war, dass ich entweder auf die Klasse über 3,5t verzichte oder ein Ärztliches Attest bringe welches alle 5 Jahre erneuert werden muß...


Das ist so nicht richtig. Die Beamten blicken da wohl selbst nicht mehr durch.

migula hat geschrieben:Wenn ein Klasse 3 Inhaber auch die Klasse T haben möchte, muss er beim Umtausch den Nachweis erbringen dass er in einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb als Aushilfe tätig ist.


Stimmt. Nur Inhabern der Klasse 2 wird die Klasse T ohne Beantragung überschrieben.

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