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:daumen2: Nur zur Info :daumen2:
Hallo an alle ü50, ich hab von einem Kollegen der bei der freiwilligen Feuerwehr ist und regelmäßig in Sachen Füherschein geschult wird, gehört das man ab 50 eine ärztliche Wiederholungsuntersuchung machen muss wenn man ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 to fahren will. Die 7,5 t Regelung der alten Klasse 3 erlischt mit dem 50. Lebensjahr. Dies war mir fremd. (Laut Fahrlehrer der FW wissen dies die meisten älteren Leute nicht). Wird man zB mit einem WOMO von 4,0t angehalten und kontrolliert zählt es dann als fahren ohne Füherschein. --> Link Helmut Hallo,ich habe mit 50 freiwillig meinen Klasse 2 abgegeben,weil ich die Untersuchungen nicht machen und selbst zahlen wollte.Daraufhin wurde mir der neue Kartenführerschein ausgestellt.Danach darf ich fahren L M C1E BE A1 B C1 . Also bitte nicht die Leute Verrückt machen!l Hallo Helmut,
lese auf deinem LINK den folgenden Passus Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Hast du eine alten Führerschein(oder umgetausch in einen neuen), so kannst du demnach ganz beruhigt weiter fahren. Falls ich irgendwann meinen C /CE nicht mehr verlängern lassen will
bleibt der C1E unbefristet ohne irgendwelche Untersuchungspflichten - Besitzstandsrecht - ist da wohl der richtige Begriff. Klar das FS Recht in D - WAHNSINN. Pijpop Hallo nrw1709,
ich wollte nicht die Leute verrückt machen sondern nur informieren. Deswegen hängt auch ein Link daran, das jeder selbst nachlesen kann. Und wenn ein Fahrleher angeblich solche Aussagen macht, sollten sie auch so rüberkommen das man sie r i c h t i g versteht. Allseits Gute Fahrt Helmut Helmut,
Du verlierstden Lappen nicht. Lediglich die Fahrzeuge die unter CE fallen darfst Du dann nicht mehr fahren. :eek: Danke für die älteren Leute :wink:
:twisted: Ja, der EU-Bürokratismus und die Umsetzung in Deutschland ist kaum zu überbieten..... :!: Andreas
Wegen 150 € gibt man die Klasse 2 weg :roll: Dieter @ dieter2
wie kommst Du auf 150@? Nach GOÄ ist das billiger.
Mit Sehtest. Hab schon hochgegriffen. Aber ein paar Euros mehr oder weniger,sowas behält man,man weis nie was noch alles kommt. Ich werde meinen noch mal verlängern,und eine Fahrerkarte werd ich dann auch gleich beantragen. Dieter Hallo Zusammen.Nur mall so zum Klarstellen. Nicht nur wegen des Geldes hab ich den Klasse 2 Freiwillig abgegeben,ich habe ihn Kostenlos beim Bundesgrenzschutz gemacht und ihn danach fast 30 Jahre nicht mehr gebraucht.(Auch Heute nicht mehr) Mit der NULL Fahrpraxis nach drei Jahrzehnten möchte doch bestimmt keiner von Euch,das ich Ihm mit einem 30-Tonner Sattelschlepper begegne!Mit dem neuen Kartenführerschein darf ich bis 12 Tonnen Fahren.Das reicht vollkommen für mein 4 - Tonnen WOMO und mehr. Da ich in Vorruhestand bin,schliesse ich einen Job wo ich Klasse 2 benötigen würde ,aus. Wofür dann die kostenpflichtigen Untersuchungen? Einmal jährlich gehe ich eh zum Haus-und Augenarzt,aber auf Kosten meiner Krankenkasse.Euch allen einen schönen Sonntag. Hallo
nrw1709 :daumen2: genau... Wenn mein Arbeitgeber mir den Sehtest und die Untersuchung nicht bezahlt werde ich ihn auch nicht verlängern lassen :!: Bis 50 brauche ich ihn nicht umtauschen und die 3 mal die ich dann noch hin müsste sind mir egal ... Ich habe ihn beruflich nach den neuen Regelungen noch nicht gebraucht :!: Und ehrlich Leute ich kann mich hier nur nrw1709 anschliessen... mit 50 auf dem Bock neu einzusteigen .... neeeeeeeeee :!: Carsten Mensch Leute, man soll nie, nie sagen.....
Ich habe vor Jahren mal eine Bescheinigung nicht verlängern lassen ( keinen Führerschein), weil die Zeit nicht da war und ich dachte, brauchste nie wieder... Und... der Teufel ist ein Eichhörnchen.... vor ein paar Wochen hätte ich gerade diese Bescheinigung benötigt.... Die Kosten und der Stress der damit verbunden war, den hätte die Zeit zur Verlängerung der Bescheinigung 3 mal aufgewogen... Andreas Hallo Randyandy 01 Auf Deine Art hast Du ja Irgentwie recht. Was man hat das hat man.Ich bin jetzt 58 jahre und hatte das Glück,mit 52 Jahren gesund und durch die Firma finanzilell gut abgesichert in Vorruhestand zu gehen.Wenn ich nun noch den Klasse 2 benötigen würde ,hab ich alles falsch gemacht. ich will reisen und das Leben geniessen. Das Arbeiten überlasse ich anderen,es ist eh nicht genug für alle da.Aber jeder so wie er mag. ich möchte da keinem meine Meinung aufzwingen.l Na, das freut mich doch für Dich...
Nur Gesezt denn Fall, du bekommst die Möglichkeit ein richtiges Dickschiff über 12 t zu übernehmen oder zu Fahren... dann musst Du passen... Nun und moderne, ich sag mal Lkw´s, sind nicht viel schwieriger zu fahren als große Womo´s oder PKW´s... Halt nur die Abmessungen.... Andreas Hallo,so gut um ein Dickschiff von über 12 Tonnen fahren zu können,bin ich wiederrum auch nicht abgesichert. Wenn dann der SECHSER im Lotto noch mal kommen sollte ,könnte ich mir das Dickschiff samt Führerschein kaufen!!! Na denn, es sei Dir gegönnt :-o
Andreas Hallo
Man hört ja immer öfter das man ab 50 mit der alten Führerscheinklasse 3 ohne Ärztliche Untersuchung nur noch bis 3,5 t Fahren darf.War Gestern in der Nähe einer Polizei Inspektion und hab mal nachgefragt. Bin ü 50,bis wie viel Tonnen darf ich noch Fahren.Der Nette Beamte hat fast 1 Stunde im Internet Recherchiert und dann noch einen Kollegen befragt mit dem Resultat das ich nur noch bis Max. 3,5 T Fahren darf .Oder ich brauche vom Arzt ein Attest und die Einschränkung wird für 5 Jahre Aufgehoben. Da war ich doch Geschockt,kein Womo mehr über 3,5 T ? Hab mich jetzt auf der Führerscheinstelle Schlaugemacht.Für die alte Klasse 3 gilt auch Ü 50 weiterhin bis 7,5 T ohne Einschränkung.Das ganze Erlicht aber wenn der Lappen wegen Alkohol oder anderer Vergehen weg war.Finde es Toll das die Beamten die Dich auf der Strasse Kontrollieren sich damit nicht auskennen ! Jürgen Huiii Jürgen,
wenn unsere Polizeibeamten das alles im Kopf haben sollten, wären sie wandelnde Lexika und damit reichlich unterbezahlt. :roll: Alternativ könnten sie mit einem 30-Tonner (der eine Bibliothek beinhaltet, 30 t würden wahrscheinlich nicht einmal ausreichen :idee: ) auf Streife fahren. Dürfte bei einer Verfolgungsfahrt eher hinderlich sein :D . Lass man sein… Mensch bleiben… Hallo toyota
das was du da anführst ist nur gültig für die Klasse 2. Heute heißt das wohl C + CE Horst Hallo Horst
Ich hab keine Klasse 2.Die Nette Dame auf der Führerscheinstelle müsste es doch Wissen was ich mit meiner Alten Klasse 3 noch Fahren darf.Wenn die das nicht Weiss ,na dann kann ich nur noch Sagen Armes Deutschland. Lasse mich aber gern Beleren Jürgen Also, ich hab extra für euch mal auf meinen Lappen geschaut :D
Ich habe bislang nur einen rosanen Führerschein Klasse 3 (also keinen 2er und keinen 1er) als "Lappen" und diesen vor kurzem gegen den neuen Scheckkarten- FS getauscht. Ich darf fahren: unbefristet: B, C1 (171), BE, C1E, M, L und T/S. Dazu habe ich den CE befristet bis zum 26.12.2026 (dann bin ich 50). Da C1E bis 7,5 Tonnen zulässt, darf ich auch nach dem 50sten Lebensjahr größere Wohnmobile über 3,5 Tonnen fahren. Ich habe auch beim Straßenverkehrsamt nachgefragt, ob der CE auf Basis des alten Dreiers seine Richtigkeit hat, dies wurde bejaht. Allerdings erhält der CE natürlich einige Einschränkungen, wäre ja auch noch schöner, wenn ich mit dem alten 3er einen 40-Tonner fahren dürfte :D : Es ist bei mir im Führerschein im Feld 12 eingetragen: 79(C1E>12000kg, L</=3. Das bedeutet, dass maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen und das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 12.000 kg betragen darf. Sofern ich meinem Führerschein Glauben schenken darf, ist somit die C1E nicht befristet, dies gilt jedoch wohl nur für FS auf Basis des alten 3ers. Für neu erstellte FS (auch nach einem FS- Entzug) gilt wohl ebenfalls die Beschränkung bis zum 50sten Lebensjahr. Soll nochmal einer sagen mit der EU- Bürokratie würde es einfacher :D Bei einer Führerscheinkontrolle kann man aber Dumm ausehen,wenn sich keiner damit auskennt.
Jürgen Ich kann mich nur den Ausführungen von LowCostDriver anschließen.
Welche neuen Fahrerlaubnisklassen besitze ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 und welche Fahrzeuge (Kfz und Anhänger) darf ich damit fahren? Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde. Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen: Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E: Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E: Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen! Umfang der Klasse C1E: Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen: Zugfahrzeug max. 7,5 t Achszahl im Zug maximal drei Achsen max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl] Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE : Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden. Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes: die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden Allzeit gute Fahrt Winni Brauch ich meine Träume vom Ami nicht zu Begraben
Jürgen Ich habe auch hin und her überlegt, aber wer weiß was noch kommt.
Ich zahle 150 € beim Augenarzt und 55 beim algem. Dok. Dann kommen noch mal 78 € für den neuen Führerschein und 5 € für das neue Paßfoto. Mach ich aber die Fleppen neu kommst mir viel teurer, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich die Theorie diesmal gleich beim ersten Mal bestehen würde. Also gehe ich aller knapp 7 Jahre zum Dok. Warum sieben, weil bis jetzt es nach den 5 Jahren noch 2 Jahre Verjährung gibt. Hallo,
jetzt hab ich mich aber dummgelesen. Kann mir das jemand ganz knapp Beantworten ? Ich habe FS Klasse 3 ( rosa Lappen). Verschlechtere ich mich in irgendeiner Weise beim umschreiben auf den Neuen ? Eventuell nochmal für Normalbürger: Welchen Vorteil hab ich dadurch ? Ausser 18 Tonnen bis 50 Jahre und 4 Achsen. Danke mfg Beginner
... nicht dümmer als die Polizisten, die sich damit nicht auskennen ... ... außerdem ist das doch unbegründeter Humbug was du da schreibst ... (siehe die aufklärenden Antworten dazu hier im Strang) ... ... ruf dreimal auf einem Amt oder bei einer Hotline an ... hast jedesmal jemanden anderes dran und bekommst jedesmal 'ne andere Antwort ... Also, was mich erstaunt, sind die Preise, die für die ärztliche Untersuchung genannt werden...
Ich hab im Herbst 2006 den CE gemacht und bin für die ärztliche Untersuchung in eine Praxis, die sich darauf spezialisiert hat... Bin früh um 9 ohne Anmeldung reingestolpert, hab ins Becherla gebrunzt, den Sehtest gemacht und einen kurzen Gesundheitcheck (Blutdruck messen, Fragen zum Allgemeinbefinden beantwortet) und war € 75 und 3 Stunden später mit der Bescheinigung wieder draußen! Wenn man die einzelnen Untersuchungen natürlich von unterschiedlichen Ärzten machen läßt, kost das einen Haufen Zeit und Geld... aber das muß ja nicht sein! Ihr sitzt doch alle andaernd vor der Internet-Schachtel, kommt da keiner auf die Idee, zu solchen Themen mal zu googlen :?: Mit verwunderten n Jake Wer den klasse 3 vor den 01.01.1999 gemacht hat, für den ändert sich nichts.
Er kann alles fahren was er immer fahren durfte. Traurig das die Polizei das nicht weis,aber die wissen scheinbar vieles nicht. Hier ales zu lesen. --> Link Dieter Hi Dieter,
vielen Dank für den Link, der jetzt alles klar machen sollte. Allerdings ist deine Aussage nicht ganz richtig, für Inhaber der alten FS-Klasse 3 vor 1.1.99 ändert sich nach Vollendung des 50. Lebensjahres schon was: der alte 3er erlaubte Zugmaschinen bis 7,5t und einen Hänger (mit nur einer Achse oder Tademachse) bis zur 1,5-fachen zGM des Zugfahrzeugs, also eines 3-achsigen Zuges mit einer zGM von bis zu 18,75t :!: Falls man unter Vorlage eines ärztlichen Attests die Verlängerung des mittlerweilen zur Klasse CE gehörenden Teils ab dem 50. LJ nicht beantragt, darf man danach nur noch LKW und Züge fahren, die der neuen FS-Klasse C1E entsprechen. Kurz gesagt: alten 3er vorausgesetzt gilt: bis zur Vollendung des 50. LJ: LKW bis 7,5t zGM plus Hänger mit max. 1,5-facher zGM des Zugfahrzeugs (d.h. Zug mit max. 18,75t zGM, Achszahl des Zuges egal) ab 50. LJ ohne Antrag: LKW 7,5t zGM plus Hänger (zGM des Hängers kleiner oder gleich Leergewicht Zugmaschine, Zug max. 12t zGM, Achszahl egal) = C1E Mit Antrag + Attest: keine Veränderung zum alten Stand, ärztl. Untersuchung muß alle 5 Jahre neu vorgelegt werden Jake Also grad macht ihr mich meschugge. Bin 50 geboren und hab 68 den 3er
Führerschein gemacht. Ich darf 7,5 t fahren. Also Gesamtgewicht. Da beißt die Maus kein Faden ab. Richtig!
Unterschiede gibts nur beim Anhängerbetrieb, und die Zahl der über 50-jährigen, die sich einen Zug aus Womo und Anhänger zusammenstecken, der über 12t zGM hat, dürfte im kaum messbaren Promillebereich liegen :D Jake
Bei uns verlangen die aber eine augenärtzliche Untersuchung und der macht keinen allgem.Gesundsheitscheck. Der allgem Dok darf keine Augenärtzliche Untersuchung machen, dazu hat er ja auch die Gerätschaften gar nicht. Der einfache Sehtest beim allgem.D reicht für den LKW Schein nicht. Wenn man ständig LKW fährt muß sogar alle 2 Jahre zum Augenarzt, den Wisch wollen die Grünen,Blauen,Schwarzen nähmlich sehen und den mußt du mit führen. Ich war ja auch nicht bei einem Allgemeinarzt, sondern in einer Praxis, die sich auf solche Gesundheitsprüfungen spezialisiert hat und dafür deutschlandweit anerkannt ist. Ich geh mal davon aus, dass die nette Dame, die da den Seh- und Gesichtsfeldtest mit mir gemacht hat, eine Augenärztin ist... Leider hab ich grad den Namen der Praxis grad nicht parat, war in der Nähe von München.
Jake
Das ist mir aber jetzt ganz neu. Ich habe den C,CE und brauch nur alle 5 Jahre zum Augenarzt und Doktor. Und irgend eine Bescheinigung mitführen brauch ich auch nicht. Hab ich da was verpasst :roll: Dieter Hier kann irgendetwas nicht stimmen !! Ich habe übrigens meinen Führerschein ( alte Form 3 und 1 ) seit 1953 und habe diesen nur einmal in Österreich gebraucht , vor ca. 40 Jahren.
Das hat man mir auf der Führerscheinstelle gesagt :stupid: Hallo,
ich habe gehört, das man mit den alten Klasse 2 Privat über 50 weiterhin größere LKW`s fahren darf. Auch ohne Attest. Wenn mal als LKW-Fahrer bei einer Firma fährt, darf man nur bis 12 T. Was ist hier nun wahr und was ist Saga? :twisted: :evil:
Falsch! b.z.w. Latrinengerücht Fahrerlaubnisrecht gilt für alle Fz, egal wem die gehören. Hallo Aldi,
die alten Klassen 3 und 1 sind nicht betroffen, die gelten bis zum St Nimmleinstag, geht nur um die alte Klasse 2 für Lastwagen über 7,5 Tonnen. Privat oder Geschäftlich, um die Klasse 2 zu erhalten braucht es ab 50 einen ärztlichen Attest, sonst ist die futsch Matthias Moin Moin an alle
Auf meine Anfrage bei der Stadtverwaltung wie ich nun meinen Führerschein verlängern lassen kann hat man mir folgendes geschrieben: ....................................................................................................... Sehr geehrter Herr Langner, um ihren Führerschein verlängern zu können, bedarf es eines Antrages, der von Ihnen bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder hier im Rathaus gestellt werden kann. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, sollten Sie dieses vor ihrem 50igsten Geburtstag erledigen, da es sich dann lediglich um eine Umstellung handelt und somit 24,00 € kostet. Sollten Sie allerdings schon einen Kartenführerschein besitzen, handelt es sich um eine Neuerteilung und kostet dann 42,60 € egal ob vor dem 50igsten Geburtstag beantragt oder danach. In jedem Fall benötigen Sie für die Beantragung ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten, ein biometrisches Passfoto und Ihren alten Führerschein müßten Sie ebenfalls mitbringen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen n i. A.................................................................................................... so werde ich es auch machen.....
Um die Verwirrung nicht noch größer zu machen solltest Du aber die Klasse beischreiben. Es kann sich dann bei Dir nur um die Klasse 2 handeln. Dieter Hi Dieter,
leider muss ich sagen, dass du derjenige bíst, der die Verwirrung stiftet... Es geht eben nicht nur um die alte Klasse 2 sondern auch um den Teil der alten Klasse 3, die mittlerweile zur Klasse CE gehört! Ich wiederhole also nochmal:
Jake |
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