aldebaran hat geschrieben:Vielleicht ist die Frage ja dumm, aber für welchen Fall würde ich dringend eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen?
Ich habe bisher keine, und ich lese überall von Ausschlüssen, die die Versicherung nicht abdeckt. Für was ist sie dann wirklich notwendig?
Verkehrs - Rechtschutzversicherung ist zu empfehlen
weil man ein wenig mehr Chancengleichheit erreicht. Für ca. 6 EUR im Monat ist das zu haben.
Einen umfassenden Familienrechtsschutz benötigen die meisten nicht, weil viel zu viele Ausschlussklauseln enthalten sind und die üblichen Kosten zwischen ca. EUR 200,00 und 250,- EUR jährlich liegen. Da kommen in ein paar Jahren ordentliche Beträge zusammen. Wenn man mal um den defekten Toaster streiten muss, zahlt man das aus der Portokasse. Hat man Ärger beim Hausbau, was teuer wäre, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen....
Warum aber eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (RSV):
Diejenigen, die ein höherpreisiges Fahrzeug fahren, laufen Gefahr, bei Schwierigkeiten mit dem Kaufvertrag, Gewährleistungsansprüchen und auch Unfallschäden erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten auslösen zu müssen, um ihr Recht zu bekommen. Für einen recht geringen Betrag, ca. EUR 70,00 bis EUR 100,00 jährlich erhält man üblicherweise eine Verkehrsrechts-RSV.
Diese Verkehrs-RSV deckt ab:
• Ordnungswidrigkeiten (also rote Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung, Überladung, zu geringer Sicherheitsabstand, TÜV vergessen usw.)
• fahrlässige Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Trunkenheitsfahrten (ab 0,3 o/oo, siehe Beitrag Promillegrenzen), fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und
• schützt bei Schwierigkeiten, die bei dem Erwerb eines Fahrzeugs auftreten können oder bei späteren Gewährleistungsansprüchen.
Allein die Kosten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens betragen, wenn eine mündliche Verhandlung stattfindet, schnell ca. EUR 500,00; bei Bußgeldern von durchschnittlich vielleicht 75,- EUR. Da verliert man schnell den Mut, sich mit der Staatsmacht anzulegen, wenn man ein solches finanzielles Risiko eingehen müsste.
Ein zivilrechtlicher Streit mit dem Verkäufer oder Hersteller, z. B. auf Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages bei einem Gegenstandswert von z. B. EUR 50.000,00 (Womo-Vertrag), kann schnell in erster Instanz einen Kostenbetrag von EUR 10.000,00 und auch darüber auslösen! Wer kann sich solche Rechtsstreite erlauben und dem finanziell meist stärkeren Hersteller oder Händler Paroli bieten, wenn er keine Rechtsschutzversicherung im Rücken weiß? Man gewinnt den ersten Prozess, dann geht der Händler in die Berufung. Die Berufung ist noch einmal 30 % teurer. Zwei Instanzen können einen also schon fast ruinieren. Da bekommt man also schnell Schweißausbrüche, wenn man das finanzielle Risiko alleine tragen müsste oder man gibt eben gleich klein bei. Dies wissen die Hersteller und Händler natürlich und stellen ihre Strategie im Umgang mit dem Kunden oft darauf ab.
Mit umfasst sind natürlich auch Unfallsachen, wenn man Schadensersatzansprüche bei dem Unfallgegner durchsetzen will und sich die gegnerische Haftpflichtversicherung zunächst quer legt. Beliebt sind im Moment Streitigkeiten mit den Versicherern, die Restwerte bei Totalschäden anzuzweifeln, indem auf Onlinebörsen verwiesen wird. Oder man denke daran, dass man den Unabwendbarkeitsbeweis führen muss, um 100 % Schadensersatz zu bekommen, was oft gar nicht so einfach ist.
Aus dem Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich für mich fast zwingend, dass man die Verkehrs-RSV im Paket haben muss. Dies ist eine vernünftige Vorsorge für den Fall der Fälle.