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Rechtschutzversicherung abschließen, welche Details beachten


inselhuepfer08 am 12 Feb 2009 18:43:14

Hallo,

wir haben unsere alte Rechtschutzversicherung gekündigt. Nun wollen wir wieder eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen.
Auf welche Details sollen wir achten? Im Falle eines Falles wird ja immer einiges ausgeschlossen.
Hat jemand Erfahrung mit dem ADAC-Verkehrsrechtsschutz?

Andrea

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Gast am 12 Feb 2009 19:11:29

Bitte darauf achten, dass auch aussergerichtlich "technische Gutachten" bezahlt werden. Wartezeit??? Das kann heftig werden, wenn man gerade vor einem neuen Vertragsabschluss steht. Maßgeblich ist meistens der Vertragsabschluss und nicht, wenn ein Problem daraus entstanden ist.

Sind alle Nutzer des Fahrzeuges und/oder alle Familienautos mit versichert oder bezieht sich die Prämie nur auf ein einziges Fahrzeug? Das sind so Fragen, die man stellen sollte.

Beim ADAC kann man den ganzen privaten Fuhrpark versichern.

Eine kleine Selbstbeteiligung spart Prämien und ist für die interessant, die eine RSV nur für den Notfall brauchen und sich im übrigen ordentlich durchs Leben schlagen und kaum Busgeldsachen haben.

dramme73 am 12 Feb 2009 19:27:46

Hallo,
Kann man denn Baurechtsstreitigkeiten wirklich überhaupt nicht versichern ??

von Olli

Anzeige vom Forum


UdoR am 12 Feb 2009 20:35:29

Hallo,

na dann will ich auch einmal meinen Senf dazu geben.

Wichtige Einzelheiten wurden von rantanplan schon genannt.

Zur Wartezeit wäre zu sagen, dass diese 3 Monate beträgt, jedoch bei lückenlosem Übergang von der Alten auf die Neue Versicherung erlassen werden kann.

Als wichtige Kriterien sehe ich noch, das es im Schadenersatz-Rechtsschutz reicht, wenn der Vertrag abgeschlossen war, als ein Schaden sichtbar wurde (Folgeereignistheorie)

Desweiteren sollte eine Prüfung der Erfolgsaussicht durch den EIGENEN Rechtsanwalt ausreichend sein (Stichentscheid)

Leider sind diese Punkte nicht bei allen Versicherer gegeben!
Und da ist dann Geiz bestimmt nicht Geil!

@Olli, Baurechtsstreitigkeiten kann man Leider nicht versichern.

UdoR
Versicherungsmakler

Lauterberger am 13 Feb 2009 10:54:59

Hallo,

es sollte das Paket versichert werden, Verkehrsrecht ist nur ein Baustein !

Hier ist dann aber kein Vertragsrecht wie z. Bs. Streitigkeiten mit dem Hersteller/Werkstatt versichert !

Im Internet gibt es reichlich Auswahl an preisgünstigen Versicherungen.

Eine höhere SB reduziert den Gesamtbeitrag oft immens !

Entscheidend für die Qualität des Rechts ist letztlich der eigene Anwalt und das Gericht !

Dietmar
ehem. Versicherungsmakler :wink:

Gast am 13 Feb 2009 12:43:48

Lauterberger hat geschrieben:Hallo,

es sollte das Paket versichert werden, Verkehrsrecht ist nur ein Baustein !

Hier ist dann aber kein Vertragsrecht wie z. Bs. Streitigkeiten mit dem Hersteller/Werkstatt versichert !

Im Internet gibt es reichlich Auswahl an preisgünstigen Versicherungen.

Eine höhere SB reduziert den Gesamtbeitrag oft immens !

Entscheidend für die Qualität des Rechts ist letztlich der eigene Anwalt und das Gericht !

Dietmar
ehem. Versicherungsmakler :wink:


Das stimmt so nicht!! Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind die Kaufverträge für Fahrzeuge mit umfasst. In einer mir vorliegenden Fassung, die so oder so ähnlich wohl von vielen RSVs benutzt werden dürfte heisst es:

"Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen."

Findet jemand irgendow in den AGB´s etwas anderes? Dann lasst es mich wissen.

Hat Euer Versicherungsmakler Euch eine Familien- und Vertragsrechtsschutz verkauft, damit die Autokaufverträge mit umfasst sein sollen, hat er Euch über den Tisch gezogen.

UdoR am 13 Feb 2009 15:54:22

? Recht.

Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit KFZ, ist normal im Verkehrsrechtschutz mitversichert.

UdoR

Gast am 13 Feb 2009 16:02:47

Vielleicht ist die Frage ja dumm, aber für welchen Fall würde ich dringend eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen?

Ich habe bisher keine, und ich lese überall von Ausschlüssen, die die Versicherung nicht abdeckt. Für was ist sie dann wirklich notwendig?

wernardo am 14 Feb 2009 00:00:46

Also ich hatte mal ne Rechtsschutzversicherung und nie zahlte sie irgendwas. Also meiner Meinung nach kann man die vergessen.

migula am 14 Feb 2009 07:09:18

Vor zwei Jahren wurde mir eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen. Ein Polizist ist mit seinem Privatfahrzeug auf ein vor im anhaltendes Fahrzeug aufgefahren. Ich hätte einen, auf der anderen Straßenseite parkenden Lkw trotz Gegenverkehr überholt. Dadurch sei der entgegenkommende Fahrer zu einer Vollbremsung gezwungen worden und der Polizist diesem aufgefahren. Bei meiner Vernehmung von der Polizei an meinem Wohnort wurde mir die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfohlen nur dieser erhält Akteneinsicht. Mir wurde vom Beamten noch mitgeteilt, dass zwei Zeugen mein Kfz.-Kennzeichen genannt hätten. Einer habe allerdings von einem hellen, der Andere von einem dunklen Fahrzeug gesprochen! Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt nach dessen Akteneinsicht habe ich hierauf hingewiesen. Er hat mir dann mitgeteilt, dass in den Akten immer nur von einem hellen Auto die Rede sei.
Das war mein "Freispruch" mein Auto ist seit "Geburt" dunkelgrün!!!

Aber .......
Meine Kfz.-Haftpflichtversicherung wollte der Versicherung des Schädigers (der Polizist) 40 % des Schadens ersetzen. Dem habe ich widersprochen! Meine Versicherung hat mir dann mitgeteilt sie hätten sich mit der gegnerischen Versicherung auf 25 % ca. 600 EUR geeinigt. Auch dem habe ich widersprochen, weil ich ja trotzdem in der Kfz.Haftpflicht höher gestuft worden wäre!
Meine Versicherung hat sich dann bereit erklärt nicht zu bezahlen, wenn ich im Falle eines Rechtsstreites alle zusätzlichen Kosten übernehme, weil diese durch meine Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt seien!
Ich habe die Übernahme der Kosten zugesichert, es wurde aber keine Klage eingereicht.

migula am 14 Feb 2009 07:12:59

migula hat geschrieben:Vor zwei Jahren wurde mir eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen. Ein Polizist ist mit seinem Privatfahrzeug auf ein vor im anhaltendes Fahrzeug aufgefahren. Ich hätte einen, auf der anderen Straßenseite parkenden Lkw trotz Gegenverkehr überholt. Dadurch sei der entgegenkommende Fahrer zu einer Vollbremsung gezwungen worden und der Polizist diesem aufgefahren. Bei meiner Vernehmung von der Polizei an meinem Wohnort wurde mir die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfohlen nur dieser erhält Akteneinsicht. Mir wurde vom Beamten noch mitgeteilt, dass zwei Zeugen mein Kfz.-Kennzeichen genannt hätten. Einer habe allerdings von einem hellen, der Andere von einem dunklen Fahrzeug gesprochen! Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt nach dessen Akteneinsicht habe ich hierauf hingewiesen. Er hat mir dann mitgeteilt, dass in den Akten immer nur von einem hellen Auto die Rede sei.
Das war mein "Freispruch" mein Auto ist seit "Geburt" dunkelgrün!!!

Die Rechtsanwaltskosten wurden von der Versicherung übernommen.

Aber .......
Meine Kfz.-Haftpflichtversicherung wollte der Versicherung des Schädigers (der Polizist) 40 % des Schadens ersetzen. Dem habe ich widersprochen! Meine Versicherung hat mir dann mitgeteilt sie hätten sich mit der gegnerischen Versicherung auf 25 % ca. 600 EUR geeinigt. Auch dem habe ich widersprochen, weil ich ja trotzdem in der Kfz.Haftpflicht höher gestuft worden wäre!
Meine Versicherung hat sich dann bereit erklärt nicht zu bezahlen, wenn ich im Falle eines Rechtsstreites alle zusätzlichen Kosten übernehme, weil diese durch meine Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt seien!
Ich habe die Übernahme der Kosten zugesichert, es wurde aber keine Klage eingereicht.

Gast am 14 Feb 2009 09:03:41

aldebaran hat geschrieben:Vielleicht ist die Frage ja dumm, aber für welchen Fall würde ich dringend eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen?

Ich habe bisher keine, und ich lese überall von Ausschlüssen, die die Versicherung nicht abdeckt. Für was ist sie dann wirklich notwendig?



Verkehrs - Rechtschutzversicherung ist zu empfehlen

weil man ein wenig mehr Chancengleichheit erreicht. Für ca. 6 EUR im Monat ist das zu haben.

Einen umfassenden Familienrechtsschutz benötigen die meisten nicht, weil viel zu viele Ausschlussklauseln enthalten sind und die üblichen Kosten zwischen ca. EUR 200,00 und 250,- EUR jährlich liegen. Da kommen in ein paar Jahren ordentliche Beträge zusammen. Wenn man mal um den defekten Toaster streiten muss, zahlt man das aus der Portokasse. Hat man Ärger beim Hausbau, was teuer wäre, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen....

Warum aber eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (RSV):

Diejenigen, die ein höherpreisiges Fahrzeug fahren, laufen Gefahr, bei Schwierigkeiten mit dem Kaufvertrag, Gewährleistungsansprüchen und auch Unfallschäden erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten auslösen zu müssen, um ihr Recht zu bekommen. Für einen recht geringen Betrag, ca. EUR 70,00 bis EUR 100,00 jährlich erhält man üblicherweise eine Verkehrsrechts-RSV.

Diese Verkehrs-RSV deckt ab:

• Ordnungswidrigkeiten (also rote Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung, Überladung, zu geringer Sicherheitsabstand, TÜV vergessen usw.)

• fahrlässige Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Trunkenheitsfahrten (ab 0,3 o/oo, siehe Beitrag Promillegrenzen), fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und

• schützt bei Schwierigkeiten, die bei dem Erwerb eines Fahrzeugs auftreten können oder bei späteren Gewährleistungsansprüchen.

Allein die Kosten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens betragen, wenn eine mündliche Verhandlung stattfindet, schnell ca. EUR 500,00; bei Bußgeldern von durchschnittlich vielleicht 75,- EUR. Da verliert man schnell den Mut, sich mit der Staatsmacht anzulegen, wenn man ein solches finanzielles Risiko eingehen müsste.

Ein zivilrechtlicher Streit mit dem Verkäufer oder Hersteller, z. B. auf Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages bei einem Gegenstandswert von z. B. EUR 50.000,00 (Womo-Vertrag), kann schnell in erster Instanz einen Kostenbetrag von EUR 10.000,00 und auch darüber auslösen! Wer kann sich solche Rechtsstreite erlauben und dem finanziell meist stärkeren Hersteller oder Händler Paroli bieten, wenn er keine Rechtsschutzversicherung im Rücken weiß? Man gewinnt den ersten Prozess, dann geht der Händler in die Berufung. Die Berufung ist noch einmal 30 % teurer. Zwei Instanzen können einen also schon fast ruinieren. Da bekommt man also schnell Schweißausbrüche, wenn man das finanzielle Risiko alleine tragen müsste oder man gibt eben gleich klein bei. Dies wissen die Hersteller und Händler natürlich und stellen ihre Strategie im Umgang mit dem Kunden oft darauf ab.

Mit umfasst sind natürlich auch Unfallsachen, wenn man Schadensersatzansprüche bei dem Unfallgegner durchsetzen will und sich die gegnerische Haftpflichtversicherung zunächst quer legt. Beliebt sind im Moment Streitigkeiten mit den Versicherern, die Restwerte bei Totalschäden anzuzweifeln, indem auf Onlinebörsen verwiesen wird. Oder man denke daran, dass man den Unabwendbarkeitsbeweis führen muss, um 100 % Schadensersatz zu bekommen, was oft gar nicht so einfach ist.

Aus dem Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich für mich fast zwingend, dass man die Verkehrs-RSV im Paket haben muss. Dies ist eine vernünftige Vorsorge für den Fall der Fälle.

LowCostDriver am 14 Feb 2009 16:56:53

Vielen Dank für dieses interessante Thema.
"Aufgewacht" durch die Beiträge hier habe ich meine Verträge überprüft und einen bedenklichen Mangel festgestellt.

Ich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung von unserem PKW- Versicherer.
Dort in den Konditionen steht aber drin, dass ich nur dann versichert bin, wenn ich auch mit dem bei denen versicherten Fahrzeug unterwegs bin.
Also bezieht sich die Rechtsschutzversicherung irgendwie aufs Auto :gruebel:

Bin ich mit dem Womo unterwegs, habe ich einen anderen Haftpflicht/Kasko- Versicherer, daher bin ich im Wohnmobil momentan ohne Rechtsschutz (denke ich) :?

Wer kann mir denn (gern auch per PN) einen günstigen Verkehrsversicherer empfehlen, der diese kleine aber gemeine Lücke schließt...
Vielleicht bietet sich auch ein Kombiversicherer an, der alle Fahrten abdeckt, egal, ob Privat- PKW, Firmenwagen, Wohnmobil oder Mietfahrzeug im Urlaub???

Danke!

Björn

Gast am 14 Feb 2009 20:10:41

Hallo,Lowcostdiver,
probiere es doch mal bei der HUK-Allgemeine etc.
Hoffe das ist keine unzulässige Werbung.
Fahre recht gut damit für 67,70 pro Jahr.
,
Konni

dieter2 am 14 Feb 2009 21:20:33

Da ich im ADAC bin habe ich auch die RSV bei dehnen.
Da ist so ziemlich alles abgedeckt,auch Verträge mit Werkstätten und Autokäufe.

Dieter

Gast am 16 Feb 2009 00:42:31

@ rantanplan

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich werde mich darum jetzt kümmern.

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