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Womo mit Anhänger...


gary32 am 13 Mär 2009 14:54:50

Hallo,

Änderung im französischen " Code de la route " und betrifft Wohnmobile mit Anhänger:

Auf Landstrassen : 80Km/h max.
Auf Autobahnen und "Voies rapides" : 90km/h max.

zur Info,

gary32

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winnis am 19 Mär 2009 12:39:05

Oh,danke für den Tip,Gary32,war mir noch nicht bekannt.Da lohnt es ja kaum noch die teuren Autobahngebühren in Frankreich zu bezahlen. Mit unserem Womo mit Motorradhänger waren wir sonst immer ganz gut unterwegs,vor allem brauchte man nich immer auf die häufigen Radarkontrollen zu achten.
winnis

cruiser 600 am 19 Mär 2009 20:24:03

Hallo,

hier unten ein Beitrag aus einem anderen Forum.
Demnach ist der Article R413-8 geändert worden.
Diese Änderung betrifft Gespanne mit einem Gesamtzuggewicht (WoMo plus Anhänger) ab 3,5 Tonnen.
Der Verfasser ist Franzose, ich denke die Info ist OK, kann den Originaltext aber nicht rechtssicher übersetzen.

Ich werde wohl in Deutschland auf die Waage fahren und messen was WoMo und Moppedtrailer zusammen wiegen. Wird knapp - evtl.sind die schönen Zeiten mit 100KM Reiseschnitt mit Trailer vorbei - aber spart wenigstens Sprit.


Cruiser


Hallo, liebe Frankreich-Touristen !

Es gibt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich, die über 3.5 Tonnen ("poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes (das sind wir nicht, sondern schon LKW….) ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, (das sind praktisch alle 4x4 deren erlaubtes Gesamtzuggewicht locker über3.5 t geht) ") gehen :



Tempo 90 auf Autobahnen !



Hier der gesamte Text :

Article R413-8 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006

La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :

1° 90 km/h sur les autoroutes ;

2° 80 km/h sur les routes à caractère prioritaire et signalées comme telles. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 90 km/h pour les véhicules dont le poids total est inférieur ou égal à 12 tonnes sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;

3° 80 km/h sur les autres routes. Toutefois, cette vitesse maximale est abaissée à 60 km/h pour les véhicules articulés ou avec remorque dont le poids total est supérieur à 12 tonnes.

4° 50 km/h en agglomération. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 80 km/h sur le boulevard périphérique de Paris.

Article R413-8-1 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2008-754 du 30 juillet 2008 - art. 17

Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3, 5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes*** est limitée à :

1° 110 km / h sur les autoroutes ;

2° 100 km / h sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central lorsqu'elles sont à caractère prioritaire et signalées comme telles ;

3° 80 km / h sur les autres routes.



Die Passage die Ende 2008 geändert wurde, befindet sich im "article R413-8-1", denn da wurde der Teil des Textes (***ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes) der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.



Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern. Wir versuchen was mit unserer Association zu machen, da wir glauben dass das ein grosser Fehler ist. Aber auch französische Mühlen mahlen langsam. Also, Vorsicht... das kann teuer werden.



A bon entendeur salut… & aus Frankreich

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Veloman am 19 Mär 2009 22:23:17

Salut,

es gibt noch eine Zusatzregelung im Art. R412-25: Wenn das Gespann länger als 7 m ist, darf die dritte Spur nicht befahren werden.

Aber bei den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten kommt das wohl ohnehin kaum in Frage.

A+

cruiser 600 am 20 Mär 2009 10:53:43

Hallo,

das Verbot für die dritte Spur ist ja eine Hammer - ist das neu oder schon länger in Kraft? Habe ggf. in den letzten Jahren dann viel Glück gehabt.

Fragen an Veloman:
- Ist es gem Art. R 413-8 richtig, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge (also auch Gespanne) ab 3,5 Tonnen gilt? Wenn das so ist, wären auch alle WoMos ohne Anhänger mit 3,5 Tonnen und mehr betroffen.
- Wird direkt ab 3,5 Tonnen bestraft oder gibt es einen "Fehleraufschlag" auf das ermittelte Gesamtgewicht von einigen Prozent (d.h. werde ich erst ab z.B. 3,6 Tonnen bestraft) oder muß ich ab 3,5 Tonnen mit Strafe rechnen?
- Wie hoch könnte ggf eine Strafe ausfallen?



Cruiser

fuchsroere am 22 Mär 2009 14:53:49

Das mit den 7m auf der dritten Spur gilt auch in D Land hab schon ne Knolle bekommen incl.Pünktchen. :twisted:

Veloman am 23 Mär 2009 00:37:32

Salut,
cruiser 600 hat geschrieben:Fragen an Veloman:
- Ist es gem Art. R 413-8 richtig, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge (also auch Gespanne) ab 3,5 Tonnen gilt? Wenn das so ist, wären auch alle WoMos ohne Anhänger mit 3,5 Tonnen und mehr betroffen.
- Wird direkt ab 3,5 Tonnen bestraft oder gibt es einen "Fehleraufschlag" auf das ermittelte Gesamtgewicht von einigen Prozent (d.h. werde ich erst ab z.B. 3,6 Tonnen bestraft) oder muß ich ab 3,5 Tonnen mit Strafe rechnen?
- Wie hoch könnte ggf eine Strafe ausfallen?


Das hast du richtig gelesen. Die Regelung gilt für Einzelfahrzeuge wie für Gespanne.
"En principe", sagt der Franzose, wird ohne Toleranzgrenze bestraft, im konkreten Fall kommt es aber immer darauf an, mit wem man es zu tun hat. Die Gendarmerie ist aber generell nicht für ihre Nachsicht bekannt.

Die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sehen in Frankreich so aus:

1) Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 km/h
a) bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h:
90 - 135 - 375 € (ein Punkt)
b) bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h:
45 - 68 - 180 € (ein Punkt)

2) Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 bis weniger als 30 km/h
wie bei 1a, aber zwei Punkte

3) Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 bis weniger als 40 km/h
wie 1a und 2, aber drei Punkte.

Die Preise sind so zu verstehen:
Der mittlere Preis ist Standard. Bei Zahlung innerhalb einer Woche gilt der mindere, bei Zahlung nach 45 Tage der erhöhte.

A+

gary32 am 23 Mär 2009 11:12:52

Hallo,

bisher wurden die Wohnmobile in F. kaum auf Gewicht kontrolliert, aber laut Berichte von französischen Wohnmobilfahrer geschieht dies immer öfters.
Fernmessungen werden bereits installiert, hatte darüber berichtet, wo die Achsen " fliegend " gewogen werden und das Fahrzeug fotografiert.
In F. gibt es keine Toleranz: bis 5% gibt es einen Strafzettel der vierten Catégorie ( vor Jahre waren es 135 € ) und das Übergewicht muss an Ort und Stelle entladen werden.
Ab 5 % und mehr kann das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden ( Mise en fourrière... ) aber hier ist es eine Ermessungsfrage.

zur Info,

gary32

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