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hallo
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Mängelbeseitigung


Haase am 16 Mär 2009 19:02:43

Hallo,

war 2 mal beim Händler ohne Erfolg nun ist die Gewährleistung abgelaufen
verlängert sich die Gewährleistung bei weiteren Reparaturversuchen.

Mfg
Werner

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Labrador am 16 Mär 2009 19:34:49

Hallo Werner,

hast Du nicht etwas ausführlichere Informationen ?
Z.B. ob. du von deinen Reparaturaufträgen auch schriftlich was mitbekommen hast etc. etc.

jakeomat am 16 Mär 2009 22:02:58

Hi Werner,

wär auch spannend zu erfahren, was für Mängel beseitigt werden sollen und wie das versucht wurde... Prinzipiell verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht, allerdings gehts meines Wissens darum, wann ein Mangel angezeigt wurde und zur Beseitigung aufgefordert wird. Wenn der Mangel nicht beseitigt wurde, wurde dein Auftrag ja nicht ordnungsgemäß erfüllt, also muss der Händler nachbessern... Und zwar so lange, bis er den Mangel beseitigt hat, unabhängig, ob du jetzt noch Gewährleistung hast. Nur, wenn ein Mangel abgestellt wurde und ein neuer Mangel aufgetreten ist, hast du nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Pech gehabt



Jake

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Gast am 16 Mär 2009 22:04:28

Grundsätzlich ja, soweit es um denselben Mangel geht. War erst die Frontscheibe rausgefallen und jetzt die Achse gebrochen, ist der Achsbruch verjährt, usw...

Haase am 17 Mär 2009 19:23:17

Hallo,

danke für Eure Antworten.
Es klappert und rappelt der Händler hat 2 mal versucht es abzustellen
ohne Erfolg. Da ich im April zum Gardasee fahre werde ich auf der
Rückfahrt bei Hymer in Bad Waldsee vorbeifahren. Der Händler besorgt mir einen Termin. Bin mal gespannt ob die was finden.

MFG
Werner

Gast am 17 Mär 2009 19:53:13

rantanplan hat geschrieben:Grundsätzlich ja, soweit es um denselben Mangel geht. War erst die Frontscheibe rausgefallen und jetzt die Achse gebrochen, ist der Achsbruch verjährt, usw...




hallo Rantanplan,

Danke,wie immer kurz,klar und bündig.
lg
peter

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