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Verkehrsbestimmungen für Pkw, Wohnmobile, Anhänger und Gespa


Ingo.L am 31 Mär 2009 15:28:48

Hab ich eben per Zufall gefunden.

Hier ist übersichtlich zusammengefasst, was man wo mit dem Womo darf und was nicht.

Ich weiß nicht, ob es das hier schon mal gab, hab gesucht aber nix gefunden,

Verkehrsbestimmungen für Pkw, Wohnmobile, Anhänger und Gespanne:
--> Link

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luna2008 am 31 Mär 2009 17:13:08

Hallo Ingo,

danke für den Link. Damit wird uns Anfängern die Unsicherheit in vielen Fällen genommen. :D
Ein Ausdruck kommt auf jeden Fall ins Handschuhfach :!

Beste aus dem Rheinland

Melanie und Norbert

Ingo.L am 31 Mär 2009 17:20:34

Der Link oben war für Deutschland.

Hier ist noch ne ADAC Info, zu Europa.

Auch in Handschuhfach tauglichen Format :wink:

--> Link

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Molle1 am 31 Mär 2009 17:29:43

Super!
Habs gleich ausgedruckt und leg es ins Handschuhfach.
Danke
Reinhard

luedra am 31 Mär 2009 17:42:24

Vielen Dank,
wurde sofort ausgedruckt und kommt ins WOMO
luedra :daumen2:

peter32 am 01 Apr 2009 16:47:11

Vielen Dank für die Info.

Hab Ich auch Ausgedruckt, und ins Womo gelegt.

Peter :razz:

hoelle1 am 03 Apr 2009 07:35:16

Hallo,
eine tolle Auflistung,sollte jeder haben.
Zwei Fragen beantwortet die Liste allerdings nicht eindeutig
1. Womo bis 3500Kg und Anhänger
2. Womo über 3500Kg / unter 7500Kg und Anhänger

Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?
Klar 80 Km/h
Aber wenn die Anhänger 100Km/h Zulassung haben, was dann?
Wer kennt hierzu die Richtlinie/Gesetz?


Wolfgang

silber140 am 04 Apr 2009 10:47:33

Hallo,
ich finde die Listen sehr gut!javascript:emoticon(':D')
Aber jetzt von mir die Frage, ob diese korrekt ist.
Ich war bei der Polizei und habe gefragt, wie das ist mit unserem WoMo (3,85 T) bei einem Überholverbot. Da ich mit dem WoMo manchmal auch zur Arbeit fahren muss und auf der A2 sehr viel Überholverbot herrscht. Dort hat man mir geantwortet:"Wenn im Fahrzeugschein steht, Sonderfahrzeug Wohnmobile, dann würde das Überholverbot für uns nicht gelten. Dieses gilt für uns dann nur in Baustellen mit entsprechenden Zusatzschildern."
Was soll man nun glauben!!!!javascript:emoticon(':nixweiss:')
Vielleicht weiss ja jemand die richtige Antwort!
Viele
Susanne

dieter2 am 04 Apr 2009 11:54:32

Hallo Susanne

--> Link
Hier steht es drinn.
Da ist nur die Rede von Kraftfahrzeugen.
Und ein Womo ist halt ein Kraftfahrzeug.

Dieter

silber140 am 04 Apr 2009 12:07:40

Hallo Dieter,
vielen Dank.
Ich werde mir diesen Link gleich abspeichern.
Viele
Susanne

dieter2 am 04 Apr 2009 12:42:02

Ganz unten steht das Entscheidende

Zitat:
Urteile/Meinungen zu Zeichen 277

Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
Zitat ende.

Dieter

larsentt am 04 Apr 2009 22:39:19

das ueberholverbot gilt natuerlich auch fuer WOMO ueber 3,5 t. so steht es ja dort.
beste gruesse aus hamburg

RaiWo am 05 Apr 2009 10:01:38

Guude!
Das Urtreil des OLG Braunschweig ist infolge einer Gesetzesänderung des § 23 Abs. 6 a der StVZO nicht mehr relevant.
Die Aufhebung des § 23 ist auch die Grundlage der geänderten Wohnmobilbesteuerung. Ohne diese Aufhebung wäre eine Besteuerung der WoMos in der jetzigen Form nicht möglich!
§ 23 war die einzige amtliche Definition eines PKWs. Somit dürfte die Auskunft, die silber 140 erhalten hat, richtig sein.
Ich selbst habe vor einigen Wochen ein Verwarnungsgeldangebot erhalten, weil ich die Höchstgeschwindigkeit in einer 30er-Zone geringfügig überschritten haben sollte. Dabei wurde mein Fahrzeug als PKW bezeichnet, obwohl auf dem Frontfoto deutlich ein schwereres WoMo zu erkennen war.
Auch auf Grund der amtlichen Begründung im Entwurf des Bundestages zur Änderung der KfzSteuer für WoMos heißt es, daß auf Grund der o.a. Änderung der StVZO Kfz (WoMos) über 2,8 t (zweikommaacht) VERKEHRSRECHTLICH als PKW zu behandeln sind.
Ob jemand nun z.B. das Überholverbot für Lkw auf sich bezieht oder nicht, ist seine eigene Entscheidung.
Meine bisherige Erfahruzng ist halt einfach die, daß ich bisher in diesen Fällen noch nicht angehalten/angezeigt worden bin, obwohl eine Streife mich gesehen hatte.
Interssant ist in diesem Zusammenhang, daß lt. einer Veröffentlichung in pm vor ca 5 - 6 Jahren das Bundesverkehrsministerium Jahren auch der Meinung war,
daß WoMos über 3,5 t KEINE LKWs sind!!!
Erst die Intervention einer sog. WoMo-Interessenvertretung hat eine Änderung der bis dato geltenden. Warum diese "Interessenvertretung" dagegen angegangen ist, ist mit allerdings unverständlich!.
CU
Wolf

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