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Führerscheinfrage


lazyfruit am 16 Mär 2009 09:57:57

Hallo Jungs,

ich hätte da mal eine bescheidene Frage:

Ich bin im Besitz eines gültigen LKW Führerscheins der Klasse "C" (LKW über 3,5t).

Im Moment plane ich den Ausbau eines alten Stadtbusses als Wohnmobil. Darf ich den dann mit dem LKW Führerschein fahren ? (Ist ja ein Bus ???)


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peroha am 16 Mär 2009 10:34:51

Ja:

Was ein Kraftomnibus ist, wurde in § 30d Abs. 1 StVZO definiert:

"Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."

Du lässt ihn dann ja als So-Kfz (Wohnmobil) zu.


Peter

Gast am 16 Mär 2009 10:58:25

Selbst einen ganz normalen Bus darfst Du fahren.. Allerdings nicht mit mehr als 8 Fahrgästen an Bord...

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Pijpop am 16 Mär 2009 11:38:25

LKW Führerscheine der Klasse C berechtigen NICHT zum fahren
eines Kraftomnibusses!!!!!!!!!!
Auch wenn da außer dem Fahrer keiner drin sitzt:

Es gibt Ausnahmen - wie LKW Mechaniker auf Probefahrt.

topolino666 am 16 Mär 2009 11:50:32

MichaelN hat geschrieben:Selbst einen ganz normalen Bus darfst Du fahren.. Allerdings nicht mit mehr als 8 Fahrgästen an Bord...


:!: :!: Achtung! Das ist falsch! :!: :!:

Ein Bus, der mehr als 8+1 Sitzplätze eingetragen hat darf nicht von "normaler Klasse C / 2" gefahren werden. Hier ist immer KOM / D vonnöten. Generell nur von Klasse 2 gefahren werden darf ein Bus bei max. Besatzung 1 + 1 also Fahrer + Beifahrer!!

--> Link

Ich selbst fahre Linie, d.h. bei Buslinien bei denen sog. "Geisterbusse" unterwegs sind (Abends, Ferienzeit, abgelegene Linien,...) und sicherlich nicht mehr als 8 Fahrgäste erwartet werden würde es ja nach Michaels Meinung / Theorie reichen einen "2-er" loszuschicken!! :eek: :eek:

zurück zum topic: Den Bus von lazyfruit auf max 9 Sitzplätze zugelassen (egal ob PKW, LKW, so. KFZ,..) => kein Problem mit "C"




topolino
Matthias

Gast am 16 Mär 2009 11:50:42

Pijpop hat geschrieben:LKW Führerscheine der Klasse C berechtigen NICHT zum fahren
eines Kraftomnibusses!!!!!!!!!!
Auch wenn da außer dem Fahrer keiner drin sitzt:

Es gibt Ausnahmen - wie LKW Mechaniker auf Probefahrt.


Sorry.. Das mit dem C hab ich nicht gelesen.. Ich hab den normalen 2er ...

topolino666 am 16 Mär 2009 11:53:05

... wo ist der Edit-Knopf?? 8)

....... pijop tippt schneller :D :D

@pifop: Ein Beifahrer ist erlaubt, es kann ja sein Du musst mal Rückwärtsfahren, und Rückwärtsfahren ohne zweiten Mann geht ja gar nicht!! :?

:D

topolino666 am 16 Mär 2009 11:54:17

MichaelN hat geschrieben:Sorry.. Das mit dem C hab ich nicht gelesen.. Ich hab den normalen 2er ...


@Michael: auch mit dem "normalen 2er" darfst Du das nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

spleiss53 am 16 Mär 2009 11:57:44

lazyfruit hat geschrieben:........Ich bin im Besitz eines gültigen LKW Führerscheins der Klasse "C" ............Im Moment plane ich den Ausbau eines alten Stadtbusses als Wohnmobil. Darf ich den dann mit dem LKW Führerschein fahren ? (Ist ja ein Bus ???)........

- du darfst - wenn du folgendes machst:

wenn du den Stadtbus ausgebaut hast, mußt du zum TÜV - dort läßt du maximal 8 Fahrgäste eintragen - und dein Stadtbus wird zum Sonder-KFZ. Du darfst sogar noch einen Anhänger bis 750 kg mitführen. :wink:

Nasenbär am 16 Mär 2009 13:09:07

Hallo,
wo gerade die Experten hier versammelt sind, ;) mir hat auf einem Stellplatz mal ein Wohnmobilist mit umgebauten Bus erzählt, dass umgebaute Busse über 7,5to (bis 12to?) auch mit dem (alten) Führerschein Klasse 3 gefahren werden dürften. Das hinge irgendwie mit dem Gesamtzuggewicht oder so zusammen. Müsste extra eingetragen/beantragt werden.:?:

topolino666 am 16 Mär 2009 13:58:40

Hallo Heinz-Nasenbär! :D

Die einzige Konstellation die ich mir vorstellen könnte wäre der Ausbau eines Gelenkbusses.

Man müsste den angehängten Teil hinter der "Ziehharmonika" zum Anhänger rückschreiben (im Busverkehr ist das kein Anhänger, denn in einem Anhänger dürfen keine Personen transportiert werden!), dann wäre die Zugmaschine 7,5 to + der Anhänger (bei altem 3er bis 11 to = Zuggesamtgewicht 18,5 to!!) also Zuggewicht über 7,5 to aber trotzdem fahrbar mit dem 3er.
Müsste halt ein alter Geldenkbus sein, der noch einen Unterflurmotor hat um die zweite Achse anzutreiben, die modernen Busse treiben ja alle die dritte Achse an.



topolino
Matthias

friedhelm28 am 16 Mär 2009 13:58:52

topolino666 hat geschrieben:
MichaelN hat geschrieben:Sorry.. Das mit dem C hab ich nicht gelesen.. Ich hab den normalen 2er ...


@Michael: auch mit dem "normalen 2er" darfst Du das nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Hallo zusammen.

Ich weis nicht wie das heute ist, aber vor ca. 15 - 20 Jahren habe ich mit der Klasse 2 für meinen Kollegen wenn er in Not war, und keine Fahrer hatte, aus dem hohen Norden so gar Doppeldecker-Buße überführen dürfen und hätte noch 8 Personen mitnehmen dürfen. "Natürlich unentgeltlich"
Ich habe auch nur die Klasse 2. gehabt.
Wie das heute aussieht, da müsste ich mich mal bei unsrer Fahrschule erkundigen.

Nasenbär am 16 Mär 2009 14:31:25

Danke Matthias,
der Mann hatte einen als Womo umgebauten alten, großen Setra Reisebus, ich glaube mit um die 10-12to. Er meinte, sein Kollege hätte den gleichen, auch als Womoausbau und der würde ihn nach Eintrag in den Führerschein legal bei dem Gewicht mit dem alten Dreier fahren. Ganz habe ich das nicht geglaubt und auch nicht verstanden.

friedhelm28 am 16 Mär 2009 14:54:11

Nasenbär hat geschrieben: bei dem Gewicht mit dem alten Dreier fahren. Ganz habe ich das nicht geglaubt und auch nicht verstanden.


Das ist nicht möglich.

spleiss53 am 16 Mär 2009 15:02:08

Nasenbär hat geschrieben:.......... mir hat auf einem Stellplatz mal ein Wohnmobilist mit umgebauten Bus erzählt, dass umgebaute Busse über 7,5to (bis 12to?) auch mit dem (alten) Führerschein Klasse 3 gefahren werden dürften. Das hinge irgendwie mit dem Gesamtzuggewicht oder so zusammen. Müsste extra eingetragen/beantragt werden.:?:

.... das geht so: du läßt deinen "alten Dreier" auf einen neuen Kartenführerschein umschreiben - dann bekommst du den Eintrag C1E. Mit diesem darfst du bis 12 tonnen fahren. Entweder als Einzelfahrzeug, oder in Kombination mit einem Anhänger.

Nasenbär am 16 Mär 2009 15:09:49

Ja, genau so hat er das auch gesagt. Hinge irgendwie mit dem europäischen Recht zusammen. Und das geht? C1E habe ich auch drin stehen....

jakeomat am 16 Mär 2009 15:12:50

spleiss53 hat geschrieben:.... das geht so: du läßt deinen "alten Dreier" auf einen neuen Kartenführerschein umschreiben - dann bekommst du den Eintrag C1E. Mit diesem darfst du bis 12 tonnen fahren. Entweder als Einzelfahrzeug, oder in Kombination mit einem Anhänger.


Nein, so geht's nicht... der C1E berechtigt zum Fahren von Lastzügen bis 12t, die Zugmaschine darf aber trotzdem max. 7,5t wiegen.



Jake

jakeomat am 16 Mär 2009 15:27:03

Zur Frage "Bus fahren mit Klasse C" hab ich folgendes gefunden:

§ 6 Abs. 4 FeV hat geschrieben:Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.


Also mehr als kurze Probefahrten sind nicht drin, und das auch nur ohne Beifahrer! Wenn du rangieren mußt, dann mußt du halt einen Einweiser aus dem Hut zaubern :D

Besitzer der alten Klasse 2 dürfen Busse fahren, aber auch nur ohne Fahrgäste :!:



Jake

friedhelm28 am 16 Mär 2009 16:28:31

jakeomat hat geschrieben:Zur Frage "Bus fahren mit Klasse C" hab ich folgendes gefunden:

§ 6 Abs. 4 FeV hat geschrieben:Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.


Also mehr als kurze Probefahrten sind nicht drin, und das auch nur ohne Beifahrer! Wenn du rangieren mußt, dann mußt du halt einen Einweiser aus dem Hut zaubern :D

Besitzer der alten Klasse 2 dürfen Busse fahren, aber auch nur ohne Fahrgäste :!:



Jake


:daumen2: Hallo Jake, so kenne ich das auch. :daumen2:

spleiss53 am 16 Mär 2009 16:31:27

jakeomat hat geschrieben:
spleiss53 hat geschrieben:.... das geht so: du läßt deinen "alten Dreier" auf einen neuen Kartenführerschein umschreiben - dann bekommst du den Eintrag C1E. Mit diesem darfst du bis 12 tonnen fahren. Entweder als Einzelfahrzeug, oder in Kombination mit einem Anhänger.


Nein, so geht's nicht... der C1E berechtigt zum Fahren von Lastzügen bis 12t, die Zugmaschine darf aber trotzdem max. 7,5t wiegen....

Sorry - ich meinte den CE - Aber du hast Recht - jakeomat" - der Zusatz mit der Schlüsselnummer 79 hinten dran sagt das aus, was du geschrieben hast!

spleiss53 am 16 Mär 2009 16:35:15

Die Schlüsselzahlen gibt es übrigens hier: --> Link

lazyfruit am 18 Mär 2009 12:27:47

Hallo Jungs,

erstmal vielen Dank für eure Antworten. Damit ist ja alles klar.

Wie ich den Bus zulassen werde bin ich noch unschlüssig. Auf jeden Fall mit
maximal 6 Sitzplätzen (inkl. Fahrer).

Der Bus ist Baujahr 1980, wird also nächstes Jahr theoretisch zum "Oldtimer". Nach allem was ich bislang gelesen habe dürfte mich ein
12 Tonnen Wohnmobil mit derart schlechter Schadstoffklasse nach der neuen Besteuerung wohl ein Vermögen kosten......

Im Moment favorisiere ich die Oldtimer Zulassung. Da ich den Ausbau sozusagen aus "laufendem Einkommen" oder neudeutsch "cash flow" finanziere und darüber hinaus nur am Wochenende Zeit dafür habe wird sich dieser wohl onehin über 2 Jahre hinziehen. Und da ist der dicke ja dann per se ein "Oldtimer".

Naja, mal schauen...


Nasenbär am 18 Mär 2009 13:45:17

Als Oldtimer müsste sich das Fahrzeug mW aber im Originalzustand befinden. Bus ohne Umbau zum Womo...Es sei denn, das Fahrzeug wurde schon zeitnah zur EZ während des Betriebs umgebaut.....
Da würde ich mich mal amtlich nach erkundigen.

spleiss53 am 18 Mär 2009 15:02:47

@lazyfruit - schön wäre, wenn wir Bilder von deinem Bus, und dem Umbau sehen könnten.

lazyfruit am 18 Mär 2009 23:01:12

@spleis53
...ich denke mal das ich mit dem Umbau erst gegen September beginnen werde, bis dahin bin ich noch am planen. Das Thema "Umbau & Oldtimer" werd´ ich vorher auch noch klären....

Und wenn ich hier komplett Klarheit habe wird´s losgehen. Evtl werde ich ihn auch gar nicht als "Sonder KFZ" zulassen sondern vielleicht einfach als Bus belassen, aber mit lediglich 6 Sitzen eintragen lassen. Damit bleibt das Fahrzeug (rechtlich...) im Original-Zustand (nämlich Bus) und sollte dann auch eine Oldtimer Zulassung bekommen.... Und fahren darf ich das Dingends dann auch (wegen der maximalen Anzahl Sitzplätze)

Soweit zumindest die Theorie....


larsentt am 05 Apr 2009 09:46:11

ich denke du solltest dich wirklich genau informieren, denn wenn du aus einem bus alles sitze ausbaust ist er nicht mehr in einem originazustand. also nicht h-kennzeichen geeignet. und solltest du ihn als bus mit einem h-kennzeichen zulassen, darfst du ihn nicht zum Womo ausbauen. wenn man dich kontrolliert, kriegt man dich im schlimmsten fall wegen steuerhinterziehung.

siehe folgendes:

Die Prüfer müssen feststellen, ob Ihr Fahrzeug nach § 23 StVZO ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist

* Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
* Die einschlägige Oldtimerliteratur spricht in diesem Fall vom Zustand 3: Das Fahrzeug zeigt normale Spuren der Jahre, hat nur kleinere Mängel, ist jedoch voll fahrbereit. Ihr Oldtimer ist nicht durchgerostet, und es sind keine sofortigen Reparaturen notwendig.
* Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Herzlichen Glückwunsch: Ihr Auto ist ein Original! Es sieht genauso aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie unserem Sachverständigen Modelldokumentationen, Handbücher, Prospekte o. ä. vorlegen können.
• Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, z. B.
o Lackierung
o anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
o Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
o originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage.


· Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte ???Hot-Rod-Fahrzeuge werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren
Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind
scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Kapitel VI: BESONDERHEITEN NUTZFAHRZEUGE

Aufbau

· Der Umbau zu einem zeitgenössischen Aufbau ist generell möglich.

· Zeitgenössische Werbe- oder Firmenaufschriften sind akzeptabel.

· Umbau von Lkw geschl.Kasten in Wohnmobil ist nicht zulässig, es sei denn, der
Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren.

· Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie (z.B. Lkw in Pkw, Lkw in selbstfahrende
Arbeitsmaschine, etc.) können nicht positiv begutachtet werden. Bei
Feuerwehrfahrzeugen muß jedoch eine StVZO-konforme Lösung gesucht werden,
da die Zulassung derartiger Fahrzeuge auf Privatpersonen zwangsläufig mit
Umbaumaßnahmen (z.B. Kennleuchten für blaues Blinklicht) einhergehen. Der
Umbau in ein Wohnmobil ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich.

ich denke wenn du einen bus zum womo umbauen willst muss er bus bleiben oder zum LKW umgeschrieben werden. in beiden faellen ist ein H-Kennzeichen nicht moeglich.
waere aber toll. wuerde ich dann auch sofort machen.
aus hamburg.

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