Hallo Freunde, :razz: :razz: :razz:
wir haben mal wieder eine Frage an die Versicherungs-/Recht?perten.
Diese Frage hat zwar nichts mit Wohnmobilen zu tun und hätte auch in die Rubrik "Off Topics" gepasst, aber vielleicht könnt Ihr uns doch die Frage beantworten.
Unser Sohn Björn ist 16 Jahre alt und hat unter anderem einen Führerschein für Traktoren. Im nächsten Jahr am Faschingssonntag möchte er einen Traktor mit einem Motivwagen der Kirmesjugend auf unserem Faschingsumzug in unserem Dorf fahren. Da wir wissen, das der Personentransport auf einem Anhänger eigentlich verboten ist, fragen wir uns natürlich "Was passiert mit wem, wenn was passiert". Es könnte ja sein, es fällt jemand vom Anhänger und bricht sich ein Bein. Wer haftet dann? Gibt es eine Anzeige wegen verbotener Personenbeförderung?
Normalerweise passiert da nie etwas, aber was wenn doch?
Vielleicht kennt Ihr Euch ja damit aus und könnt etwas dazu sagen!

