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Versicherungsschutz bei Faschingsumzug


Gast am 10 Dez 2004 10:00:55

Hallo Freunde, :razz: :razz: :razz:

wir haben mal wieder eine Frage an die Versicherungs-/Recht?perten.
Diese Frage hat zwar nichts mit Wohnmobilen zu tun und hätte auch in die Rubrik "Off Topics" gepasst, aber vielleicht könnt Ihr uns doch die Frage beantworten.

Unser Sohn Björn ist 16 Jahre alt und hat unter anderem einen Führerschein für Traktoren. Im nächsten Jahr am Faschingssonntag möchte er einen Traktor mit einem Motivwagen der Kirmesjugend auf unserem Faschingsumzug in unserem Dorf fahren. Da wir wissen, das der Personentransport auf einem Anhänger eigentlich verboten ist, fragen wir uns natürlich "Was passiert mit wem, wenn was passiert". Es könnte ja sein, es fällt jemand vom Anhänger und bricht sich ein Bein. Wer haftet dann? Gibt es eine Anzeige wegen verbotener Personenbeförderung?
Normalerweise passiert da nie etwas, aber was wenn doch?

Vielleicht kennt Ihr Euch ja damit aus und könnt etwas dazu sagen!

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Gast am 10 Dez 2004 10:34:06

laut STVO §21 ist es verboten, Personen auf einem Anhänger zu befördern.
Ausnahme: Auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Ich denke aber, das der Veranstalter eine Ausnahmegenemigung erwirkt hat. Der Versicherungsschutz sollte dann über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gedeckt sein. Ihr solltet unbedingt den Veranstalter auf den Versicherungsschutz ansprechen.


Achim

frebeka am 10 Dez 2004 11:44:57

Hallo,

der jeweilige Veranstalter regelt die Anforderungen solcher Umzugsfahrzeuge, so kenne ich es aus unserem Dorf. Die Fahrzeuge werden vorher abgenommen, ob da eine Gemeinde- Versicherung dahintersteckt oder das zum Schutze der Zuschauer ist, keine Ahnung.

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Tipsel am 10 Dez 2004 11:52:08

Wir waren 20 Jahre aktiv bei uns im Ort und der Veranstalter versichert den Umzug, deshalb müssen alle teilnehmenden Gruppen auch rechtzeitig gemeldet sein.
Allerdings die Fahrt zum Veranstaltungsort und wieder zurück sollte ohne Besatzung stattfinden, weil da der Personentransport im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt, und demnach verboten ist.
(Aber grad das ist die gößte Gaudi :D :eek: )

Gast am 10 Dez 2004 21:35:40

genau so ist das! und ganz wichtig ist, dasssssss der weg zum umzug und der zurück ohne personen auf dem hänger und trekker stattfindet. nur der fahrer.

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