|
Wir müssen leider vom Kaufvertrag unseres Wohnmobils (Hymer) wegen schwerer nicht behebbarer Mängel nach einem Jahr zurücktreten. Laut EU-Recht- nach dem Waschmaschinen-Urteil- hat der Händler keinen Anspruch auf Nutzungsentgelt, wenn er das mangelhafte Produkt zurücknehmen muss. Hat jemand Informationen oder Erfahrung in Bezug auf die Umsetzung in nationales Recht und Anwendung auf Wohnmobile?
Das würde mich auch Interessieren, da ich leider vom Kaufvertrag meines T5 zurück getreten bin, wird leider vor Gericht gehen. EU-Recht IST deutsches Recht!
Es muss nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden, ob dies der Fall ist oder nicht, ist völlig uninteressant! Das Urteil des EUGH gilt auf jeden Fall...Eventuell wäre sogar die BRD Schadenersatzpflichtig, wenn deutsche Gerichte anders entscheiden sollten (folgt aus dem EU-Vertrag und dem Grundgesetz!). |
Anzeige
|