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Parken auf Autobahn-Raststätten... 1, 2


gary32 am 27 Mär 2009 11:03:57

Hallo,

am letzten Sonntag auf eine Autobahnrastplatz im Hunsrück habe ich beobachtet wie sich ein LKW Fahrer mit einem holländischen Womo-Fahrer angelegt hatte, nach grossem Palaver ist der Holländer dann mit hochrotem Kopf weitergefahren...( Womo war ein kleiner Dethleffs mit Sicherheit unter 3,5 to.)

Hier ein Auszug :

Wohnmobile werden weder als Pkw noch als Lkw im Fahrzeugschein eingetragen, sondern gehören zu den „sonstigen“ Kraftfahrzeugen § 23 Straßenverkehrsordnung.
Sofern ein Wohnmobil verkehrsrechtlich als solches zugelassen ist, darf es grundsätzlich auf allen Parkplätzen geparkt werden, die entweder
- ausdrücklich durch das Zusatzzeichen 1048-17 StVO (Piktogramm Wohnmobil) das Parken von Wohnmobilen gestatten oder
- nicht durch ein Zusatzschild 1048-10 StVO (Piktogramm Pkw) Personenkraftwagen vorbehalten sind.
Wohnmobile sind verkehrsrechtlich keine Pkw.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
Wohnmobile über 3,5 t dürfen auch auf den Parkplätzen parken, die durch das Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm) ausgewiesen sind. Das Zusatzschild bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t, also nicht nur auf Lkw.
Unzulässig ist das Parken von Wohnmobilen unter 3,5 t auf Lkw Parkplätzen.


zur Info,

gary32

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Nasenbär am 27 Mär 2009 11:22:29

Hallo Gary,
das ist ein immer wieder behandeltes leidiges Thema hier.
Heutzutage können einem die Brummifahrer schon leid tun. Sie müssen ihre Pausen einhalten und finden keinen Platz dafür. Sie stellen sich gefährlich in die AB-Ausfahrt, weil auf dem Platz nichts frei ist. Sie suchen einen Parkplatz nach dem andern ab, haben zwischenzeitlich ihre Lenkzeit überschritten und werden zu allem Übel dann auch noch erwischt. :(
Ich stelle unser Womo, obwohl über 3,5to, nach Möglichkeit nicht auf einen LKW Platz ab. Sehe ich, dass es eng wird auf dem Parkplatz, fahre ich weiter. Wir stellen uns normalerweise trotz 6,8m auch auf PKW Plätze. Ich mach mich dann eben besonders klein. :D
Egal, wie es auch rechtlich aussieht, das A und O ist für mich immer noch Rücksichtsnahme - in allen Lebensbereichen. ;)

uri am 27 Mär 2009 11:52:36

Hallo miteinander,
wenn ich das richtig verstehe, dürfen Wohnmobile unter 3,5 t auf Autobahn-Parkplätzen/-Rastanlagen rein theoretisch überhaupt nicht parken. Dort gibt es Abteilungen für LKW und für PKW, ganz selten allgemeine Parkplätze ohne Zusatzschilder und fast nie welche mit Zusatzschildern für Wohnmobile.

Schon irre, nicht wahr?

uri

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Leif am 27 Mär 2009 12:04:50

dann muss man sich eben mit zivilem ungehorsam helfen, und sich trotzdem einigermassen korrekt auf nen passenden parkplatz stellen.

auf grösseren rastplätzen ist allerdings inzwischen meistens schon eine spur für fahrzeuge mit anhänger (wohnwagen) oder wohnmobile direkt ausgewiesen.

die kann man aber dennoch mit der lupe suchen...

reinoldus am 27 Mär 2009 12:05:40

Hallo zusammen,
da ich selber ca 20Jahre LKW gefahren habe nehme ich auch eine große Rücksicht zu den LKW und Lenkern.
Das heißt ich parke oder halte auf BAB nur im Notfall und dann so das ich niemand behindere.
Wir fahren zum Kaffeetrinken Essen ect: meistens runter und auf Autohöfen dort kann Frau/Mann in der Regel sehr gut Essen und Platz zum Parken ist auch da.
Zum Schlafen Übernachten längere Pausen suchen wir einen Stellplatz weg von der BAB ist auch ruhgier und sicherer.
Wenn kein Stellplatz zu finden ist gehen wir auch für eine Nacht auf Campingplätzen oft kann man dort auch für 1 Nacht günstig stehen.
Auf großen Einkaufcentren haben wir auch schon geschlafen und bekommt morgens frische Brötchen.
Die LKW Fahrer sind mittlerweile die ärmsten Schweine, Druck vom Chef Druck Termin vom Versender/Empfänger der Ladung sehr oft Unterbezahlt kein Parkplatz um die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten von der Polizei/BAG kontrolliert oft auch aus Sicht der Lenker schikaniert.
Deshalb bitte Verständnis wenn mal ein Überholen länger dauert.
alles gute
reinoldus

Gast am 27 Mär 2009 12:13:39

Hallo gary32,
danke für den Text.

Solange wir noch m.E eine durch die Politik verfehlte Wirtschafts- und Verkehrspoliik betreiben werden solche Ausseindandersetzungen immer mehr auf der Tagesordnung stehen. Und wir werden immer öfter erleben das die Parkflächen an BAB´s nicht mehr ausreichen.
Ich bin gespannt drauf wann der erste LKW-Fahrer eine Leitplanke demontiert hat, um seine Ruhezeiten einhalten zu können.

Jörg

Gast am 27 Mär 2009 12:30:36

Leider gibt es viel zu wenig LKW-Parkplätze. Die Fahrer geraten dadurch unter absurden Zeitdruck, da sie ja die Lenkzeiten nicht überschreiten dürfen. Von daher sollten natürlich alle anderen Rücksicht nehmen und keine LKW-Plätze belegen.
Allerdings gibt es auch Rastplätze, bei denen der PKW-Parkplatz mit einem Balken in ca. 2 m Höhe blockiert ist - da kann man dann auch kein Womo parken. Nicht mal zum Mittagessen gehen (Übernachten würde ich ohnehin nie auf einem Autobahn-Rastplatz).


Viele ,
westy75

gary32 am 27 Mär 2009 12:35:17

Hallo nochmal,

muss noch erwähnen dass mangels Platz auf den Parkstreifen die für LKW vorbehalten sind, kein Platz mehr frei war aber dafür hatten 2 Lastzüge etliche PKW Streifen , quer, für sich in Anspruch genommen.
Fast auf jeden Autobahn Parkplatz gibt es eine längliche Spur die für überbreite Transport-Fahrzeuge reserviert ist, die Frage ist ob ein Womo dort auch mal für eine kurze Rast stehen darf...?

,

gary32

couchpotato am 27 Mär 2009 13:58:29

Ich denke, man kann auf BAB-Parkplätzen parken wie man will. PKW-Platz, LKW-Platz, oder wo Platz ist. Hauptsache der Verkehr wird nicht zu sehr behindert.

Wenn das für LKWs großzügig tolleriert wird, dann muss das auch für uns gelten!

peter32 am 27 Mär 2009 14:49:10

Wenn alle, aber auch wirklich alle mehr Rücksicht nehmen würden,
wäre es für alle LEICHTER!!!!!!!!!!!!!
Das gilt für das Parken auf der BAB genauso wie das
verhalten im Fliesenden Verkehr, und auf Womo Stellplätzen.

Ein freundliches Miteinander wünscht

Peter

jonathan am 27 Mär 2009 15:17:57

couchpotato hat geschrieben:Ich denke, man kann auf BAB-Parkplätzen parken wie man will. PKW-Platz, LKW-Platz, oder wo Platz ist. Hauptsache der Verkehr wird nicht zu sehr behindert.

Wenn das für LKWs großzügig tolleriert wird, dann muss das auch für uns gelten!

Bitte bedenke aber: LKW-Fahrer m ü s s e n ihre Pausen einhalten-wir nicht. LKW-Fahrer können nicht mal eben von der Autobahn runter und im nächsten Dörfchen ein Plätzchen finden-wir schon. LKW-Parkplätze sind eh schon viel zu wenige vorhanden- dann müssen wir mit unseren Tupperdosen die nicht auch noch (unerlaubterweise) zustellen. Von daher kann ich gut verstehen, wenn bei den Brummi-Fahrern schon mal ein Auge zugedrückt wird-und bei uns nicht. Über diese Problematik gabs gestern einen interessanten Report im Fernsehen-dort wurde auch das traurige Schicksal einer Familie aufgezeigt, die zu Tode kam, weil ein LKW keinen Platz mehr fand und in der Raststätteneinfahrt stand. Also-ich zeige in vielen Dingen gern einmal einen gesunden Ungehorsam-aber nicht, wenn andere (Verkehrsteilnehmer) darunter leiden müssen.
Werner

picteur am 27 Mär 2009 16:15:48

Glücklicherweise gibt es inzwischen - zumindestens in D - an allen BABs viele Autohöfe. Die nutze ich am liebsten, da dort mehr Platz zum Parken ist und das Essen auch meistens besser schmeckt (wenn man nicht selbst auf die Schnelle was kochen möchte). Da nehme ich gerne mal 2 - 3 KM von der Autobahn weg in Kauf. Und wenn man dann noch tanken muss, um so besser, dort ist der Sprit immer günstiger.

Gast am 27 Mär 2009 16:19:57

jonathan hat geschrieben:Also-ich zeige in vielen Dingen gern einmal einen gesunden Ungehorsam-aber nicht, wenn andere (Verkehrsteilnehmer) darunter leiden müssen.
Werner


Yup.

couchpotato am 27 Mär 2009 16:52:45

jonathan hat geschrieben:
couchpotato hat geschrieben:Ich denke, man kann auf BAB-Parkplätzen parken wie man will. PKW-Platz, LKW-Platz, oder wo Platz ist. Hauptsache der Verkehr wird nicht zu sehr behindert.

Wenn das für LKWs großzügig tolleriert wird, dann muss das auch für uns gelten!

...dann müssen wir mit unseren Tupperdosen die nicht auch noch (unerlaubterweise) zustellen...
Wieso unerlaubt? Mein Womi hat mehr als 3.5 t, also muss ich eigentlich auf den LKW-Plätzen stehen. Weil im PKW-Bereich dürfte ich ja gar nicht sein.

In der Praksis stelle ich mich trotzdem auf PKW-Plätze. Da stört es trotz 7 m weniger, selbst wenn ich mal ausnahmsweise auf 3 Parkbuchten quer stehe (weil ich längs die Durchfahr zu sehr verenge).

Ich möchte das einmal erleben, dass mich die Potzilei deswegen anmeckert, derweil die LKWs kreuz und quer, auf PKW-Plätzen und auf den Ein- und Ausfahrten stehen...
:explodieren:

hartmut49 am 27 Mär 2009 17:26:53

Hallo,
ich habe hier im Forum schon mal, geschrieben, daß die meißten Wohnmobile im Grunde gar nicht auf die überwiegende Anzahl der AB Parkplätzen parken dürfen !
Ich habe zum Teil, Unverständnis, dafür geerntet !!
Ordnungsamtsmitarbeiter, und sogar der Polizei, war diese Tatsache, auch nicht bekannt!
die Verwirrung, ob nun ein Wohnmobil, Verkehrsrechtlich, ein PKW,
ein Sonder KFZ , ein LKW,ein Kleintransporter, oder, nun neuerdings,
steuerlich,wiederrum ein Wohnmobil ist, ufert immer mehr aus!
Auf der Fehmarnsundbrücke, steht bei Sturm, das Durchfahrtsverbotschild, für LKW s, was dann angeblich, aber wieder für Wohmobile auch gelten, soll
auf die Ausweichparkplätze, vor der Fehmarnsundbrücke, sollen aber
wie man mir berichtete, wieder gar keine Wohnmobile parken dürfen! ??
In unserem Staat, wird sonst jeglicher erdenkliche "Mist" geregelt!
Aber hier, ist unsere Oberigkeit, anscheinend, überfordert ??
, an Alle,
Hartmut

MaWe am 27 Mär 2009 18:50:48

Hartmut 49 hat geschrieben:In unserem Staat, wird sonst jeglicher erdenkliche "Mist" geregelt!
Aber hier, ist unsere Oberigkeit, anscheinend, überfordert ??
...


Tja, WoMo-Fahrer werden scheints nicht genug als (Wahl-)Zielgruppe wahrgenommen...sieht man ja auch daran, dass der Verkehrsminister derzeit keinen Handlungsbedarf sieht...bin mal gespannt, ob die 100km/h Ausnahmeregelung Ende 2009 fällt..

Bei über 3,5 t ist das Problem ansonsten ja nicht so gegeben, da da das Zusatzschild Nr... mit dem LKW-Bildchen gilt...



MaWe

Gast am 27 Mär 2009 19:22:56

Hartmut 49 hat geschrieben:Aber hier, ist unsere Oberigkeit, anscheinend, überfordert ??


Keine Angst, nicht nur hier. :D

dieter2 am 27 Mär 2009 20:06:51

Habe aber auch schon beobachtet das es Womofahrer gibt die immer eine
neue LKW Parkspur belegen trotz Platz hinter anderen Womos.
Noch schlimmer sind Gespannfahrer,die haben warscheinlich Angst das sie
rückwärts rangieren müssen wenn der Vordermann später wegfährt.

Dieter

camperfrank am 27 Mär 2009 20:23:14

dieter2 hat geschrieben:Noch schlimmer sind Gespannfahrer,die haben warscheinlich Angst das sie
rückwärts rangieren müssen wenn der Vordermann später wegfährt.

Dieter


Darf man auf der Autobahn rückwärts fahren?

frankjasper8 am 27 Mär 2009 22:27:59

Hallo, liebe Forumsbesucher!
Bei meinen Womo-Touren bin ich zu Anfang auch des öfteren auf die BAB-
Raststätten zum Übernachten gefahren, aber eine Nacht neben einem Kühl-Brummi ist wenig romantisch. Laßt doch die Rastanlagen-Parkplätze für die hart arbeitenden Trucker, die es in der heutigen Zeit wahrlich nicht einfach haben. Laßt ihnen die Möglichkeit, nach einem harten Arbeitstag die
Dusche und die WC-Anlage zu nutzen und sich eine Mahlzeit zu gönnen. Die Brummikapitäne können nicht in die nächste Stadt auf einen Stellplatz
ausweichen, wir Womo-Fahrer aber schon. Es gibt inzwischen viele Stellplätze nahe der Autobahnen, die sollten von uns allen unterstützt werden.
Allzeit "Gute Fahrt" und ´nen schönen Sommer wünscht Euch
Frank.

dieter2 am 28 Mär 2009 01:42:03

camperfrank hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:Noch schlimmer sind Gespannfahrer,die haben warscheinlich Angst das sie
rückwärts rangieren müssen wenn der Vordermann später wegfährt.

Dieter


Darf man auf der Autobahn rückwärts fahren?


Natürlich nicht.

Aber auf der Raststätte schon.

Dieter

achimHH am 28 Mär 2009 02:04:59

camperfrank hat geschrieben:Darf man auf der Autobahn rückwärts fahren?


Auf der Autobahn nicht,
aber auf der Raststätte, um aus der Parklücke zu fahren, schon.

camperfrank am 28 Mär 2009 14:00:52

achimHH hat geschrieben:
camperfrank hat geschrieben:Darf man auf der Autobahn rückwärts fahren?


Auf der Autobahn nicht,
aber auf der Raststätte, um aus der Parklücke zu fahren, schon.


Doofe Frage, ich weiß. Wird Zeit das die Sonne heraus kommt.........

dieter2 am 28 Mär 2009 14:07:17

camperfrank hat geschrieben:Doofe Frage, ich weiß. Wird Zeit das die Sonne heraus kommt.........


...ab Dienstag nächste Woche :D

Sagt jedenfalls meine Wetterkarte :roll:

Dieter

Gast am 28 Mär 2009 17:51:31

Hallo

@frankjasper8
es geht wohl nicht ums Übernachten sondern hauptsächlich ums Parken
Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht

Eigentlich ist die Regelung ganz einfach.

Sie erlaubt Womos bis 3,5t das Parken sowohl auf LKW-Parkplätzen und auf anderen Parkplätzen. Alle WoMos sind Sonderfahrzeuge nach Stvo und dürfen auf LKW-Parkplätzen parken
Verbot besteht nur bei Parkplätzen
mit dem PKW Symbol. Wo ist jetzt das Problem?

Für Womos ab 3,5 t ist es auch einfach
Verbot für ausgewiesene PKW-Parkplätze
und markierter Parkraum (Parktasche, Parkbucht etc.) der nicht ausreichend groß ist.

Meines Erachtens muss nix mehr reglementiert werden...
Noch mehr Gesetzte????

peroha am 28 Mär 2009 18:10:38

@he76xe

Wenn ich die Info von gary32 richtig verstehe,

dürfen Wohnmobile unter 3,5 t eben nicht auf LKW Parkplätzen stehen.


Peter

Gast am 28 Mär 2009 18:59:17

Alsoooo, nochmaaaal


weil

WoMos generell sonstige Kraftfahrzeuge (fälschlicherweise Sonderkraftfahrzeuge) sind
darf man mit ihnen auf LKW-Parkplätzen parken
und bitte
schmeißt das Steuerrecht nicht mir der Stvo zusammen oder durcheinander.

gary32 am 29 Mär 2009 12:16:36

he76xe hat geschrieben:Alsoooo, nochmaaaal


weil

WoMos generell sonstige Kraftfahrzeuge (fälschlicherweise Sonderkraftfahrzeuge) sind
darf man mit ihnen auf LKW-Parkplätzen parken
und bitte
schmeißt das Steuerrecht nicht mir der Stvo zusammen oder durcheinander.


Hallo

es geht um das parken von Wohnmobile und Gespanne auf den Streifen von Autobahnrasstätten die an sich für LKW´s vorgesehen sind...wie auf diesen Link :

--> Link

Es war der Fall den ich anfangs mit dem Holländer geschildert hatte



gary32

Julia10 am 29 Mär 2009 14:00:20

Danke Dir für Deine kurze Beschreibung der Rechtslage. War mir nie sicher, als was mein Mobil denn eingestuft wird.

Da mein "Kleiner" unter 3,4 T. wiegt und ich mich anscheinend teilweise im rechtfreien Raum befinde, muß ich überlegen, ob ich auf dem PKW, LKW Parkplatz stehen bleibe und/oder weiterfahre.
Bislang habe ich es immer so gehalten, das ich geparkt habe, wo ich am wenigsten störe.
Weitere gesetzliche Festlegungen halte ich auch nicht für erfoderlich, es gibt einfach schon genug davon. Möchte auch gerne mal selbst entscheiden.

Eine andere Frage:
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote für LKW auf Autobahnen und Landstraßen :!:
Soweit ich weiß, sind davon nur Fahrzeuge ab 7,5 t betroffen, oder :?:
Darf ich also dort überholen :?:

Julia

Gast am 29 Mär 2009 14:42:04

Hallo Julia10,
Ja ,Du darfst überholen!
,
Konni

migula am 29 Mär 2009 14:58:31

Ich war bisher der Meinung, dass Überholverbote für LKW auf Autobahnen und Landstraßen bereits für Mobile schwerer als 3,5 t gilt!

andreasB am 29 Mär 2009 15:19:33

Hallo,
Verbot gilt ab 3,5 to --> Link

Andreas

gespeert am 29 Mär 2009 17:36:28

he76xe hat geschrieben:Alsoooo, nochmaaaal


weil

WoMos generell sonstige Kraftfahrzeuge (fälschlicherweise Sonderkraftfahrzeuge) sind
darf man mit ihnen auf LKW-Parkplätzen parken
und bitte
schmeißt das Steuerrecht nicht mir der Stvo zusammen oder durcheinander.


Hast Du einen Lkw-Schein bzw. entsprechende Fahr-Erfahrung???

Halte einfach die Lkw-Spuren so weit wie möglich frei, das ist das Einfachste, da braucht es keine Diskussion.
(die Jungs stehen nachts nicht umsonst in Einfahrten, auf Pkw-Plätzen usw. Da dies bekannt ist, sollte man dann nachts nicht einfach in einen Parkplatz nageln sondern am Ende des Abfahrtsstreifens entsprechend abgebremst haben auch wenn man mit einem Womo evtl. dann vor Beginn der Spur halt schon auf dem Pannenstreifen fahren muß um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern oder gefährden. In so einem Fall wird jede Mehlmütze diese Erklärung akzeptieren.)

Nach Ablauf der 4,5 Stunden Fahrtzeit bekommst Du im Lkw die Anzeige "Fahrtzeitüberschreitung" und solltest sofort anhalten. Jedes weitere Inbetriebnehmen des Lkw wird als Ruhezeitunterbrechung gewertet, deswegen weigern sich die Fahrer ohne triftigen Grund den Platz aufzugeben (der Grund wäre, wenn eine Kontrolle, also Polizei oder BAG dies schriftlich anordnet). Im Ausland wird teils nämlich gnadenlos abkassiert, es können da schnell einige Tausend Euro zusammenkommen, da fallen Dir nur die Augen raus wenn Du die Listen mal gesehen hast.

Julia10 am 29 Mär 2009 20:11:54

Brauche ich mich nicht mehr wegzuducken :versteck: , wenn die Polzei kommt.

Julia

matthiast4 am 29 Mär 2009 20:31:23

Auch LKW Fahrer haben keine Sonderrechte. Auch andere verdienen ihr Geld hart und jammern deswegen nicht rum wie benachteiligt sie sind. Die Krankenschwester parkt nach einer 12 Stunden Schicht ihren PKW auch nicht vor dem Haus auf dem Behindertenparkplatz weil sie jetzt müde ist und schlafen will.

Wenn der LKW Fahrer auf dem PKW Platz steht, dann ist das nicht OK. Und wenn ich mit einem Wohnmobil über 3,5 t auf einem LKW Platz stehe ist das sehr wohl in Ordnung.
Rücksicht in allen Ehren, aber dann bitte von beiden Seiten.



Mat.

PS: Und wenn hier jemand LKW Fahrerfahrung hat, dann weiß er, dass die Polizei einen Verstoß gegen die Lenkzeiten nicht ahndet, wenn sie am Kontrollgerät nachvollziehen kann, dass der Fahrer keinen Platz zum Parken gefunden hat.

901red am 29 Mär 2009 21:19:22

vom adac
--> Link

irgendwie lässt es sich auch vergrössern...
o.

dieter2 am 30 Mär 2009 00:22:22

matthiast4 hat geschrieben:Wenn der LKW Fahrer auf dem PKW Platz steht, dann ist das nicht OK.


Kannst den ja aus der Koje trommeln und ihn das sagen das Du da parken möchtest 8)

Dieter

Gast am 30 Mär 2009 02:28:48

@gespeert
mal ganz sachlich - es geht hier doch nur ums Gesetz - ob ich das jetzt in Anspruch nehme...

Eigentlich hatte ich nicht vor mich zu rechtfertigen -
Um größere Autobahnstrecken abzureißen fahren wir immer Nachts,
heißt unsere Pausen sind azyklisch mit den Ruhezeiten der meisten Trucker.

Wenn wir dann Pause machen sind die meisten Trucks schon wieder unterwegs.
Außerdem bevorzugen wir dann Autohöfe abseits der Autobahn.

Zur Frage
Mein Dad war Fernfahrer, bin oft und gerne mitgefahren.
Ich habe reichlich "King of the Roads" in der Verwandschaft und weiß was es heißt heute im Fernverkehr zu arbeiten...

dieter2 am 30 Mär 2009 10:08:54

Die Polizei ist froh wenn die Durchfahrt einigermaßen gewährleistet ist.
Die werden einen Trucker nicht wecken und vom PKW Parkplatz scheuchen.
Auch nicht aus den Halteverbot in der Durchfahrt.
Die wissen selber das die Fahrer pausieren MÜSSEN und die Plätze rar sind.
Die Polizei hat mehr Verständnis für die Fahrer als viele glauben.
Durch meinen Beruf im Schwertransportgewerbe sind wir sehr viel mit Polizeibegleitung gefahren
und haben uns auch sehr viel mit dehnen unterhalten,sind Menschen wie Du und ich.

dieter

gespeert am 30 Mär 2009 10:51:29

@hexe
klar bin ich sachlich, sorry, kam im Text nicht so rüber.

@matthias
klar versucht man sich zeitnah und passend hinzustellen. Aber in einigen Ländern wird nun mal jede Zeitüberschreitung gewertet (das geht soweit, daß Frankreichfahrer extra vor der Grenze sich die Karten "kontrollieren" lassen. D.h. wenn der Vermerk Kontrolle vorhanden ist, werden vorherige "Verstöße" nicht mehr mitberechnet, nur mögliche V. welche evtl. in F begangen wurden. Es ist dabei egal ob man in D oder B oder sonstwo seine Zeit um Minuten überschritten hat, das wird addiert!!), manche Flics sind halt auf Kohle aus, da zählt das Argument "Parkplatzsuche" nicht. Und hör Dir dann deinen Cheffe an, wenn Du schon um 15 Uhr aufhörst (über Telematik kennt der deinen Standort!!). Das ist für Außenstehende nicht einfach zu überblicken.

Nasenbär am 30 Mär 2009 11:03:54

Mal ganz unabhängig von Gesetzen, jeder sieht doch, was auf den Rastplätzen los ist. Das hat doch einen Hintergrund, den wir als Womofahrer nicht ändern aber zusammen mit den Autofahren lindern können.
In dem Zusammenhang meinte ich in meinem ersten Beitrag hier das mit der Rücksichtsnahme. Wir können mit unserem Womo noch bis zur nächsten Möglichkeit fahren. Die Brummifahre sind voll im Stress, nur um ihre Ruhezeiten einhalten zu können.
Egal ob zulässig oder nicht, ich würde mich nicht auf einen LKW Platz stellen, vor Allem, wenn abzusehen ist, dass es eng wird auf der Raststätte. :)

Gast am 30 Mär 2009 12:01:46

Hallo Heinz,

jawohl, Rücksichtnahme ist doch ein netter Aufruf, der mehr beherzigt werden sollte:
Letzten Sommer auf einem Parkstreifen eines Autobahnparkplatzes, wir stehen
schön im Baumschatten, da klopft ein gerade ankommender LKW-Fahrer
an die Tür und fragt freundlich, ob wir etwas vorfahren könnten, damit er mit
seinem Führerhaus im Baumschatten stehen könnte.
Sofort ohne zu zögern haben wir Platz gemacht, und .... geht doch!! :wink:


Siggi

MaWe am 30 Mär 2009 17:15:26

Nasenbär hat geschrieben:..Egal ob zulässig oder nicht, ich würde mich nicht auf einen LKW Platz stellen, vor Allem, wenn abzusehen ist, dass es eng wird auf der Raststätte. :)


Sehe ich genauso..ausserdem würde ich im Leben nicht auf die Idee kommen auf einer Autobahnraststätte zu übernachten..fast immer findet man 5-10 min von jeder Abfahrt entfernt einen ruhigen "gemütlichen" Stellplatz..auf jeden Fall besser als zwischen geschäftigen Brummis zu nächtigen (mal davon abgesehen, dass ich kein Auge zu machen würde, weil ich Angst hätte mich würde jemand rammen ;-)



MaWe

Rumbuddel am 30 Mär 2009 20:24:53

Klar,

für die Lenkzeitproblematik verbunden mit dem Parkplatzmangel für LKW habe ich durchaus Verständnis (für vieles andere nicht).

Aber, letztes Jahr in den Osterferien. A 45 Siegerland, Nachts so um Mitternacht. Plötzlich einsetzender richtig fetter Schneeregen.
Die Bahn eine einzige Schneematschbahn und wir mit unserem kleinen Hymer 55 von 92. Natürlich mit Winterreifen.

Das Verkehrsleitsytem zeigt Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h. Sicht kaum vorhanden.
Na, wer brettert da wohl trotzdem mit 90 - 100 Sachen an Dir vorbei. Immer schön knapp, man wird ja wegen der Sichtverhältnisse erst spät gesehen ... so weit kein Problem, dachten wir. Nächster Parkplatz raus und am Morgen weiter ...

(Übrigens vergeht einem bei so einem Erlebnis jeglicher Gedanke an Rücksichtnahme in irgendeiner Form)

... tja, alles, sämtliche LKW und PKW Parkplätze vom Beginn der Verzögerungsspur bis zum Ende der Beschleinigungsspur dicht geparkt mit LKW.

Und fahr mal mitten in der Nacht in fettem Schneegestöber im tiefsten Siegerlan von der Bahn ... dankeschön.

Wir haben dann irgendwann noch ein Plätzchen gefunden.
Aber, wir sollen alle hübsch Rücksicht auf die Brummifahrer nehmen.
Wie sieht es denn umgekehrt aus.

Macht sich der Trucker Gedanken darüber, dass er vielleicht gerade einen PKW-Parkplatz belegt und damit andere in die Bredouille bringt.
Was wenn ich mit dem PKW und Kleinkindern unterwegs bin und die mal auf die Toilette müssen, die Windeln erneuert werden müssen?

Darf ich die Autobahn jetzt nur noch Lenkzeitkonform benutzen?

jakeomat am 30 Mär 2009 20:50:53

Und da kommen wir zum nächsten Problem:

Fahrer von Gefahrguttransportern müssen bei so einem Wetter die nächste Raststätte / den nächsten Parkplatz ansteuern und dürfen nicht mehr weiterfahren (unabhängig von den Lenkzeiten)... Da brauchst du dich nicht wundern, dass alles noch voller war, als sonst...



Jake

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