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Womo zulässiges Gesammtgewicht.


dieter2 am 01 Mai 2009 13:14:26

Eine Frag zu meinen zulässigen Gesammtgewicht.
In meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht
in Spalte F.1/F.2 steht je 3500

In der Anmerkung unten steht *zu F.1/F.2:+100*
*FZ wurde vervollständigt von Dethleffs,Isny*WW*

Heist das jetzt ich könnte die 100 kilo nutzen?
Wenn ich gewogen werden sollte könnte ich mich drauf berufen?
Irgend welche Bedingungen stehen wegen der 100 kilo nicht drinn.

Dieter

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dieter2 am 01 Mai 2009 14:01:01

Hier nochmal der Schein wo das drinn steht.
Dieter

jimmi am 01 Mai 2009 17:00:13

Hallo Dieter2,

wenn das zulässige Gesamtgewicht mit 3500 KG in den Papieren angegeben ist, dann ist dies das Maximalgewicht, das Dein Womo wiegen darf.

Die 100 KG beziehen sich auf etwaige Ein- bzw. Anbauten seitens des Herstellers und erhöhen somit das Leergewicht.

Jimmi

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dieter2 am 01 Mai 2009 17:08:48

jimmi hat geschrieben:Hallo Dieter2,

wenn das zulässige Gesamtgewicht mit 3500 KG in den Papieren angegeben ist, dann ist dies das Maximalgewicht, das Dein Womo wiegen darf.

Die 100 KG beziehen sich auf etwaige Ein- bzw. Anbauten seitens des Herstellers und erhöhen somit das Leergewicht.

Jimmi


Dann würde da stehen*Zu *G*+100*
Bei G steht das Leergewicht.

Aber die +100 Kilo beziehen sich auf F.1 u. F.2,also das Gesammtgewicht.

Sehr merkwürdig :roll:

Dieter

Polarwolf am 01 Mai 2009 20:00:56

dieter2 hat geschrieben:In der Anmerkung unten steht *zu F.1/F.2:+100*
*FZ wurde vervollständigt von Dethleffs,Isny*WW*


Da steht sogar noch mehr. Nämlich zu Punkt 7.2 u. 8.2 (zulässige Achslast hinten): Diese darf bei einer max. Geschwindigkeit von 100 km/h bis zu 2000 kg anstelle 1900 kg betragen. Also darfst du diese +100 kg nutzen, wohlgemerkt nur auf der Hinterachse und bei einer maximalen Geschwindigkeit von 100 km/h.

HandyCleo am 02 Mai 2009 12:35:35

Der Grund ist relativ einfach:

Wenn Du einen Anhänger ziehst, erhöht sich das Gewicht des Zugfahrzeugs um die Stützlast der Anhängekupplung.
Hast Du dein Zugfahrzeug also bis zum Rand beladen (was Du ja darfst), wäre es bei einem zusätzlich angehängten Anhänger deutlich überschritten, was ja verboten wäre.
Also wird bei angehängtem Anhänger ganz einfach das ZGG um 100 kg (die Stützlast deiner Anhängekupplung) erhöht.

Daher kommt die "+100" in den Papieren.

dieter2 am 02 Mai 2009 13:09:41

HandyCleo hat geschrieben:Also wird bei angehängtem Anhänger ganz einfach das ZGG um 100 kg (die Stützlast deiner Anhängekupplung) erhöht.

Daher kommt die "+100" in den Papieren.


Da der Hänger nicht extra erwähnt wird sondern die Rollerbühne könnte ich also auch die Rollenbühne nehmen und
die HA mit 2000 kg belasten.
Dann natürlich nur bei bis 100 kmh.
Das zGG dürfte dann 3600 kg sein.(zu Zif.F.1 F.2 +100)
So lese ich das aus den Ganzen.

Dieter

HandyCleo am 02 Mai 2009 19:13:32

Nein, das gilt nur für Anhänger...nicht für das Fahrzeug alleine!

inchy am 15 Mai 2009 17:56:35

Dreh deinen Schein mal um, da steht alles was du wissen mußt:
F.1 und F.2 ist das zulässige Gesamtgewicht 3500kg, das Leergewicht steht unter G, bei deinem Auto 2870kg, die plus 100 bedeutet nur, dass dein Auto von Dethleffs ab Werk von 3400kg auf 3500kg aufgelastet wurde.
Das alles hat nichts mit der Anhängelast zu tun. Die Anhängelast ergibt sich aus dem zul. Zuggesamtgewicht (244er Ducato 5500kg) abzüglich zul. Gesamtgewicht (3500kg), Also theoretisch 2t, ist aber in der Praxis nicht immer möglich.

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