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Achtung: neue Gespann-Höchstgeschwindigkeiten in F !


jonathan am 26 Mai 2009 21:11:54

Hallo, Frankreichfans-
habe gerade in einem anderen Forum folgenden Text eines französischen Gespannfahrers gefunden und für sehr wichtig erachtet, da die neue Regelung bedeutet, das, falls das gesamtzulässige Zuggewicht über 3,5 to liegt. nur noch 90 gefahren werden darf-und wenn es auch nur ein klitzekleiner Gepäckhänger am WoMo ist!!! Hier der exakte Wortlaut:
neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich

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Hallo, liebe Frankreich-Touristen !

Es gibt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich, die über 3.5 Tonnen ("poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes (das sind wir nicht, sondern schon LKW….) ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, (das sind praktisch alle 4x4 und Mini-Busse deren erlaubtes Gesamtzuggewicht locker über3.5 t geht) ") gehen :

Tempo 90 auf Autobahnen !


Hier der gesamte Text :

Article R413-8 En savoir plus sur cet article...
Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006
La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :
1° 90 km/h sur les autoroutes ;
2° 80 km/h sur les routes à caractère prioritaire et signalées comme telles. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 90 km/h pour les véhicules dont le poids total est inférieur ou égal à 12 tonnes sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;
3° 80 km/h sur les autres routes. Toutefois, cette vitesse maximale est abaissée à 60 km/h pour les véhicules articulés ou avec remorque dont le poids total est supérieur à 12 tonnes.
4° 50 km/h en agglomération. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 80 km/h sur le boulevard périphérique de Paris.



Article R413-8-1 En savoir plus sur cet article...
Modifié par Décret n°2008-754 du 30 juillet 2008 - art. 17
Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3, 5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes *** est limitée à :
1° 110 km / h sur les autoroutes ;
2° 100 km / h sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central lorsqu'elles sont à caractère prioritaire et signalées comme telles ;
3° 80 km / h sur les autres routes.






Die Passage die Ende 2008 geändert wurde, befindet sich im "article R413-8-1", denn da wurde der Teil des Textes (***ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes) der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.


Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern. Wir versuchen was mit unserer Association zu machen, da wir glauben dass das ein grosser Fehler ist. Aber auch französische Mühlen mahlen langsam. Also, Vorsicht... das kann teuer werden.

A bon entendeur salut…

aus Lyon

Euer Werner

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rossifumi am 27 Mai 2009 23:47:04

Danke für die Info, wenn auch durch Sprachengewirr schlecht lesbar.
8ßkm/h auf Landstraßen?

Rossi

jonathan am 28 Mai 2009 01:13:32

Sorry-tut mir leid-das mit dem "Wirrwar". Ist eben eine Kopie aus einem anderen Camping-Forum(nein-nicht die "Bösen") Dort durch Textformationen besser lesbar-aber ich darf aus verständlichen Gründen keinen Link darauf setzen.

Werner

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Gast am 28 Mai 2009 06:28:23

Ob man mit einem in Deutschland zugelassenen Anhänger 130 km/h fahren darf (unabhängig von den Gewichtsverhältnissen), scheint mir mehr als fraglich.
Schließlich sind die ja vom Hersteller nur bis 100 km/h zugelassen.
Und von diesen Voraussetzungen gehen ja auch die Versicherungen aus.
Wie das wohl im Ernstfall gewertet wird?

Viele ,
westy75

jonathan am 28 Mai 2009 08:22:59

Die gleichen Anhänger(also Hersteller und Typ) werden ja sowohl hier als auch in "F" ohne technische Veränderungen verkauft-ist also .E.eine reine landesspezifische Zulassungsfrage. Bin auch schon in F mit deutschem WoWa 130 gefahren und auch mehrfach von der Police überholt worden-ohne uns auch nur eines Blickes zu würdigen. Aber das ist hier ja auch gar nicht die Problematik des Trööts-hier geht es ja darum, das ein Gespann neuerdings, wenn die zGg des Zugwagens und des Anhängers gemeinsam mehr als 3,5 to betragen, nur noch 80 gefahren werden darf-unabhängig davon, ob dies Gespann in "D" 100 fahren darf oder nicht...Also, die sichere Kombination schwerer Zugwagen + leichter Anhänger darf nicht so schnell fahren wie die unsichere Kombination leichter Zugwagen + mittlerer bis schwerer Anhänger (also z.B. WoMo mit Gepäckanhänger, was bisher ohne rechtliche Probleme normales Autobahntempo fahren durfte)und das ist ja das verrückte.
Werner

gary32 am 28 Mai 2009 16:07:25

Hallo,

vor diese Regelung gab es in F. keine Geschwindigkeits Begrenzungen für Gespanne und Hänger, ausser max. 130 Km/h auf Autobahnen, bzw 110 Km/h auf den Schnellstrassen ( voies rapides )
Diese neue Regelung bringt auch hitzige Diskussion auf den Foren da manche nicht einsehen wollen, dass man diese Einschränkungen eingeführt hat.

,

gary32

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