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Versicherung mit Vermiettarif ?


chuckydmp1 am 22 Jun 2009 21:06:12

Hi,
da ich mir wohl bald eine neue Versicherung suchen werde/muß, hat jemand einen Tip welche Versicherung eine gelegentliche Vermietung an Bekannte und Verwandte mit aufnimmt ohne das der Beitrag gleich ins Bodenlose steigt ? Zur Zeit bin ich bei der Basler. Die bieten für einen 50%tigen Aufschlag auf den Tarif eine Vermietung bis zu 6 Wochen im Jahr an.
Oder habt Ihr einen anderen Vorschlag ?

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jonathan am 23 Jun 2009 07:40:29

Ich würde mich auf einen Versicherungsmakler stützen-aber wirklich einen "Echten", der das Gewerbe nach § 34 c Gewerbeordnung betreibt, denn der haftet bei Falschberatung, auch wenn du im Nachhinein feststellst, daß du bei einer anderen Gesellschaft die gleiche Leistung zum günstigeren Preis hättest bekommen können.
Versicherungsmakler arbeiten absolut gesellschaftsunabhängig und bieten in aller Regel auch nur kurzfristige Jahresverträge an, die bei Prämienänderung schnell-und für den Kunden kaum spürbar-umgeschichtet werden können.
Werner

momo8910 am 23 Jun 2009 10:12:02

Wenn Du das Fahrzeug verleihst (Freunde, Verwandte), muß in Deinem Vertrag nur die Frage nach den berechtigten Nutzern entsprechend geändert werden, z.B. von bisher "VN und Ehefra/mann" auf "beliebige Nutzer". Hierfür wird dann ein bisheriger Beitragsnachlaß gekürzt.
Dann besteht voller Versicherungsschutz.

Verleihst Du das Fzg entgeltlich, mußt Du es nach dem Selbstfahrer-Vermiet-Tarif versichern, den nur wenige Versicherer in Deckung nehmen.
Und dann zu saftigen Tarifen. Was aber logisch ist, wenn Du Dir Statistiken ansiehst, wie mit den Mietmobilen umgegangen wird und was da an Schäden anfallen.

Falls Du Dich also mit Deinen Freunden über eine "Aufwandsentschädigung" einigst, könnt Ihr solch eine Zahlung hinterher beim Grillen erledigen, aber nicht vertraglich fixieren. So auch die Aussage mehrerer Versicherer.

Natürlich gehen Schäden dann auch zu Lasten Deines persönlichen Vertrages (Schadensfreiheitsrabatt etc.).

Viele

Martin

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Dakota am 23 Jun 2009 10:39:26

jonathan hat geschrieben:Ich würde mich auf einen Versicherungsmakler stützen-aber wirklich einen "Echten", der das Gewerbe nach § 34 c Gewerbeordnung betreibt, denn der haftet bei Falschberatung,


Moin Werner,

das neue Versicherungsvermittlerrecht ist hier Maß der Dinge, der 34c regelt die Erlaubnis zur Vermittlung von Geldanlage & Finanzierungsgeschäften :D

camperfrank am 23 Jun 2009 11:26:24

Solltest du das alles in Grau abwickeln, dann kannste das auch in weiß machen. Schwarz wäre der richtige Weg. :D

Das was du vorhast ist Grau und der Ärger schon vorprogramiert.
Wenn du das richtig anpacken willst wird in deiner Zulassung "Selbstfahrervermietfahrzeug" drinnen stehen. Der passende Versicherungstarif wird ähnl. sein wie eines Taxis. Ich habe damals 7000DM im Jahr bezahlt und 16000DM Mwst. wieder bekommen vom Mobil.

Die Reaktion des Finkas war so als wenn ich einen Schwarm Wespen in deren Büroräume frei gelassen habe........
:respekt:
Die NAchfrage auch von Bekannten und Verwanden war natürlich in den Ferien und langen WE hoch. Wollten nix bezahlen und blieben einfach länger. Kaputt gefahren hat jeder was..........

Ein Mobil zu kaufen oder zu finanzieren und das dann ab und zu mal vermieten, um die Kosten zu decken ist aus meiner Sicht eine Milschmädchenrechnung.
Dazu kommt noch das man jedesmal das Mobil ausräumen muss und nicht spontan fahren kann. Aus meiner Sicht ist das gerade der Reitz an einem eigenen. Selber mieten wäre dann stressfreier und "billiger".

Ich habe Heute bei meiner Versicherung nachgefragt und der Makler gab mir grünes Licht das Mobil Verwanden ohne höheren Beitrag zu geben. Schriftl. war er nicht bereit.....
Natürlich Entgeldlich geben......
Das Problem wird nur dann kommen wenn man 2 Schäden hat innerhalb eines Sommers und jedesmal ist es ein anderer Fahrer.......

Sind meine Erfahrungen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich nie wieder........ und schon gar nicht mit "Bekannten" :!:

harrymobil am 23 Jun 2009 18:26:13

Also bei den meisten Versicherer ist beim WoMo keine Fahrereinschränkung vorgesehen. Jemanden Fahren lassen (auch in den Urlaub) ist eine aber eine andere Sache, wie das Vermieten.

Beim Vermieten halte ich es wie Camperfrank - Hände weg! Es wird sich finanziell (Versich., Abnutzung und sonstige Gebrauchsspuren) nicht lohnen und die Fexibilität ist weg.
Ich verleihe mein Schlafzimmer auch nicht an Bekannte, und an Fremde schon gleich gar nicht. Die Freundschaft hört bekanntlich bei Geld auf, und das ist schon bei einer Delle, einem ausgebrochenem Scharnier oder einem putzresistenten Fleck im Stoff der Fall.

Harry

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