momo8910 am 23 Jun 2009 10:12:02
Wenn Du das Fahrzeug verleihst (Freunde, Verwandte), muß in Deinem Vertrag nur die Frage nach den berechtigten Nutzern entsprechend geändert werden, z.B. von bisher "VN und Ehefra/mann" auf "beliebige Nutzer". Hierfür wird dann ein bisheriger Beitragsnachlaß gekürzt.
Dann besteht voller Versicherungsschutz.
Verleihst Du das Fzg entgeltlich, mußt Du es nach dem Selbstfahrer-Vermiet-Tarif versichern, den nur wenige Versicherer in Deckung nehmen.
Und dann zu saftigen Tarifen. Was aber logisch ist, wenn Du Dir Statistiken ansiehst, wie mit den Mietmobilen umgegangen wird und was da an Schäden anfallen.
Falls Du Dich also mit Deinen Freunden über eine "Aufwandsentschädigung" einigst, könnt Ihr solch eine Zahlung hinterher beim Grillen erledigen, aber nicht vertraglich fixieren. So auch die Aussage mehrerer Versicherer.
Natürlich gehen Schäden dann auch zu Lasten Deines persönlichen Vertrages (Schadensfreiheitsrabatt etc.).
Viele
Martin