rump
anhaengerkupplung
hallo
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Bei Widerruf nicht so schnell aufgeben


Beduin am 07 Okt 2009 08:44:36

Hatte mir ja jetzt das Falk F 10 gekauft, upgedaten, POI`s aufgespielt und bin gleich darauf in den Urlaub gefahren und musste mich über das Teil oft ärgern.
Macht nichts, dachte ich so bei mir, hast ja 4 Wochen Zeit zum wiederrufen. Bin extra einen Tag früher nach Hause das ich die Frist ja nicht versäume.

Widerruf geschrieben, kostenlose Rücksendekarte bekommen, das Navi eingeschickt und eine Mail erhalten das sie mir 30 in Worten DREISSIG Prozent abziehen wollen :evil: weil es ja gebraucht ist, war aber nichts dran und laut ihrer Aussage schlimme Kratzer auf der Rückseite. Das Teil wird ja mit Magnet an der Scheibenhalterung befestigt.
Laut --> Link eh ein Unding und ich als wehrhafte Schwäbin :D mich damit nicht abfinden wollen............

Wir dann jetzt doch auch fast 14 Tage rumgestritten und hin und her geschrieben und heute morgen kam dann
"Nach nochmaliger überprüfung der Gerätes wollen sie nur 15% einhalten"

Damit kann ich jetzt gut leben.

Also, nicht immer gleich aufgeben und ruhig mal ein bisschen Zähne zeigen :)

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Ruhpold am 07 Okt 2009 11:34:29

Hallo Beduin,

mit den 15% Abzug geht ja wirklich noch. Hast Du Glück gehabt. 8)

Zeig uns doch bitte auch mal "Ein bischen Zähne" :D :D .

Kauf Dir ein TT und Du bist zufrieden. Ist aber meine eigene Meinung, da es am vielfältigsten zu bedienen ist. Ein paar Macken hat es aber auch. Wie schon oft geschrieben: Die eierlegende Wollmichsau gibt es nicht.

Aber Dur kannst Dir z.B. mit Tyre eine Route vorplanen, (habe ich nach Südfrankreich gemacht) und die dann auf´s TT überspielen, und jede Menge POI´s aufladen. Alles kinderleicht.

LG

Ruhpold

batchman99 am 07 Okt 2009 15:56:51

30% ist eine absolute Frechheit, 15% immer noch viel zu hoch.
Gemäß §346 BGB --> Link
ist ein Wertersatz bei Rückgabe zu leisten, wenn "der empfangene Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet oder verarbeitet" ist.

Ich meine, es war Stern-TV, wo dies mal thematisiert wurde.
Darin haben sie z.B. gebrauchte Turnschuhe oder einen benutzten Betonmischer zurückgebracht, beides verdreckt: Kein Wertabzug erlaubt!
Im Gegensatz zu vorsätzlich abradierten Autoreifen, da waren 15% angebracht.

In deinem Fall kann ich keine Wertminderung durch Abnutzung erkennen, also würde ich mir auch die 15% nicht gefallen lassen.
Was bleibt, sind die angeblichen Kratzer, ein gern genommener "Rettungsanker" der Verkäufer für teilweise Entschädigungen ihrerseits...

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peroha am 07 Okt 2009 18:25:32

Hallo Ina,

ich packe meine bestellte Ware immer sehr vorsichtig aus, um sie bei einer evt. Rücksendung originalverpackt zu verschicken. Sieht dann so aus, als habe ich das Teil überhaupt nicht benutzt. Bisher musste ich noch nie einen Abzug akzeptieren, auch wenn ich die Ware ausgiebig getestet hatte.

Bei hochpreisigen Artikeln mache ich noch "Beweisfotos", um gegen solche Vorwürfe wie Kratzer gewappnet zu sein.

Liebe von
Peter

Beduin am 07 Okt 2009 18:56:46

Ruhpold
Von den TT´s halte ich leider ganichts :? Hatte jetzt verschiedene in der Hand und dieses Anzeigen von der Orten ohne Postleitzahl oder nur der Postleitzahl, ich gluabe da könnte ich mich, als alte Postlerin, nie daran gewöhnen. Ich kannte ja früher so 70% aller Orte und Postleitzahlen auswendig................lang lang ists her 8)
aber ich brauch das.
Was ich am meinem Navigon habe, das weis ich erst jetzt zu schäzen.

Achim,
War mir schon klar das sie kein "Recht" hatten was abzuziehen, eigentlich.
Ich hatte es 3 Wochen in meinem Besitz, die Software verändert, auf Version 9 upgegradet, POI`s aufgespielt, Gutschein für die 2 Jahre kostenlos aktiviert ect. pp.
und nach dem Schock mit den 30% waren die 15% schon OK.

Seit den Verhandlungen mit meinem Clementinchen muss ich nicht mehr alles auf die Spitze treiben und da war ich im Recht und habe verloren :evil:

peroha, das Ding war komplett Original verpackt, sogar die gleichen Tütchen und ans Foto machen habe ich nicht gedacht :?
Aber Danke für den guten Tipp :)

batchman99 am 07 Okt 2009 19:59:31

Ok, Software kann man wieder aufspielen, die Aktivierung eines Gutscheins könnte man vielleicht schon als eine Art (Ab)Nutzung ansehen :roll:

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