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Gebrauchtwagen: Bindung an Händlerwerkstatt nicht zulässig


Gast am 15 Okt 2009 07:53:02

Bei der Garantie für den Gebrauchten darf der Käufer nicht an die Händlerwerkstatt gebunden werden.
--> Link

Jörg

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 15 Okt 2009 09:06:33

Die Realität sieht anders aus , den : Wo kein Kläger da kein Richter... hier kam es zum Schadensfall der ins Geld ging .
Kleine Beträge umfasst solche Garantie oft nicht ... denn meistens geht es bei solcher Garantie um Hauptaggregate und keine Verschleißteile ...


aber abgesehen davon .... :!: Welcher Händler ist so dumm und übernimmt eine Fremdgarantie :vogel: .. ich denke mal das dies der Ausgang der Klage in diesem Fall war :!: wer soll das bezahlen .... hatte der Kunde halt Glück ....
mir würde jedenfalls nicht einfallen in eine Fremde Werkstatt zu fahren um dort ein Garantiefall zu bearbeiten .Warum auch ....Gebrauchtwagenkauf ist immer ein Risiko....... dann soll auch der die Möglichkeit haben meinen Schaden zu beheben , der mir den Schrott verkauft hat ...

Lancelot am 15 Okt 2009 09:19:03

meier923 hat geschrieben:....Gebrauchtwagenkauf ist immer ein Risiko.......


.. und genau DAS, Carsten, was uns "der gesunde Menschenverstand" schon sagt (oder sagen müßte), will der Gesetzgeber zu einseitigen Lasten der Händler aushebeln .... und eiert damit von einer Blödheit in die nächste ...

Die Folge wird zwangsläufig sein, daß kein Händler mehr was in Zahlung nimmt/nehmen kann, weil er die Folgerisiken beim Verkauf (an privat) nicht mehr einschätzen kann. Ob DAS dann die "gute Lösung" ist ... :nixweiss:

Es wird weder für den Handel, noch für den Verbraucher besser ... leider :!:

Versuch mal heute ein 10 Jahre altes Fahrzeug in Zahlung zu geben ... :(

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Gast am 15 Okt 2009 15:46:37

Ich glaube, hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen.

Geht es um 1. "Garantie" (z.B. im Sinne einer Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung) oder um 2. die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung???

Die erste ist nämlich freiwillig und die Bedingungen sind frei vom Versicherer wählbar (BGH hin oder her).
Die zweite ist gesetzlich vorgeschrieben und hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Wartungsintervallen zu tun.....

Bei manchen Urteilen fragt man sich, ob die Richter ihr Geld wert sind.
Oder der Artikelschreiber war schlecht informiert.....

Viele ,
westy75

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