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Beschaffenheitszusage Sitzplätze


Bergbewohner1 am 18 Okt 2009 20:03:57

Eine Angabe beim Gebrauchtwagenkauf über 7 Sitzplätze mit den dazu gehörigen Sitzen sei keine Beschaffenheitszusage :?:
Habe ein Fahrzeug gebraucht erworben mit 7 Sitzen, im Brief und im Angebot stehen auch bis zu 7 Sitzplätze, im Brief steht ja nach Ausführung zuläss. Ges. bis zu 2560 kg, oben steht im Brief 2365 kg und eben bis zu 7 Sitzplätze.
In der EWG Übereinstimmungsbescheinigung steht dann das tatsächliche Gewicht von 2560 kg. Da aber nur 3000 kg ges Gew., vorhanden sind, kann man die Sitze ja gar nicht nutzen, EWG habe ich erst nach Kauf erhalten, von der Zulasunngsstelle.
Habe natürlich Sachmangelhaftung, linke Tour oder war ich nicht gründlich genug
wer hat Schuld außer natürlich Hersteller, wie kann man so ein Auto überhaupt in den Markt bringen :?:
Außer AHK nur die MV Austattung als Serie

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ingemaus am 19 Okt 2009 12:00:29

Hallo Waldtroll!

Das frage ich mich auch schon lange, wie es den meisten WM und FG Herstellern immer wieder gelingt, ihre FG durch die Homologation sprich Zulassungsverfahren zu bekommen!
Danach verschwinden diese EU - Zulassungen zum Beispiel aus Italien, Frankreich, Kroatien usw mit Stempel versehenen Dokumente in Deutschland beim KBA in den Archiven.
Der EU sei Dank!
Ob hier Backschisch im Spiel war, wen interessiert dann das noch jemand!
EU Papiere öffnen anscheinend alle Scheunentore.
Es ist seltsam, das FG für zum Beispiel 5 Personen zugelassen sind, obwohl jedem ABC Schüler bereits klar ist, dass mit einer Zuladungsmasse von 250 kg das FG überladen, da von einem amtlichen Personengewicht von 75 kg auszugehen ist.
Nur ändern!? Da hat wohl nur der einzelne eine Chance. Dies natürlich nur für sein FG, weil, wer kümmert sich um die anderen auf unseren Straßen fahrenden FG gleichen Types!
Dein spezielles Problem scheint mir schwierig. Der Verkäufer wird sagen, das habe er doch nicht gewusst. Er habe sich auf die Massen die für Ihn günstig sind verlassen. Es sei im Übrigen ein ausgewiesener 7 Sitzer, davon sei er auch ausgegangen.
Ob dann bei Gericht diese Aussage vor einem Richter Bestand hat, hängt von der Tagesform des Richters ab. Ich glaube eher, da hättest Du schlechte Karten, da wirst Du wohl Arglist mit ins Spiel bringen und beweisen müssen! Kannst Du das?
Dein nächster Ansatz:
Wende Dich mit Deinem Problem an das KBA in Flensburg und frage dort, wieso, woher diese unterschiedlichen Massen überhaupt in den Brief kommen.
Diese Behörde ist für uns Bürger da, gibt jedem fachkundigen Rat !
Viel Glück!

ünd tschüss ingemaus

Bergbewohner1 am 19 Okt 2009 19:42:43

Hallo ingemaus, der Verkäufer sagt, ich hätte es wissen müssen, ihm sei das hohe Gewicht bekannt. Wir hätten nur nicht drüber gesprochen, wir gehen davon aus, mein RA und ich, es ist ein Sachmagel, Ende März habe wir in Wuppertal die erste Güteverhandlung, Klageeinreichung war diesen Juni :!:
Es geht aber nur aber auch noch um andre Mängel am Fahrzeug.

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ingemaus am 20 Okt 2009 11:50:51

hallo waldtroll!

Hoffentlich hast Du die Aussage des Verkäufers, ihm sei das hohe Gewicht bekannt, schwarz auf weiss!
Sonst hast Du in diesem Punkt schlechte Karten.
Beispiel aus eigener Erfahrung.
WM Kauf mit Partner. Beim Verkaufsgespräch wird über die Mitnahme einesM- Rollers von ca 80 kg gesprochen. Verkäufer, kein Problem holt Prospekt mit abgebildeten Roller in der Heckgarage.
HA war aber dann total überladen. Der Überhang war zu lang, das WM vorne, mit einer zu kleinen VA Mindestbelastung
Nach Klageerhebung, anders ging es leider nicht, wurde auf das Verkaufsgespräch zur Mitnahme eines M -Rollers hingewiesen . Zeuge Ehepartner.
In der Klageerwiderung stand: Über die Mitnahme eines R ist nie gesprochen worden. Zeugin, Partner des Verkäufers.
Als Hammer obendrauf!!!: Ich wäre beim Kauf und Abholung alleine gewesen.
Der Richter zum Gütetermin: Was soll ich machen, es stehen die Aussagen der jeweiligen Partner gegeneinander. Im Prospekt ist ja deutlich ein Roller, ist aber auch über eine beabsichtigte Mitnahme gesprochen ?
2 Fahrkarten am selben Tag gelöst, da kann auch jemand unterwegs ausgestiegen sein!
Ich muss mal sehen, was ich da mache !
Habe den Cowboy aber anders gefangen, 3 Tage vor dem ersten Gerichtstermin war mein WM verschwunden.
So kann es einem aber vor Gericht gehen!
Deshalb, wegen der Vergesslichkeit von einigen WM Verkäufern, nur noch alles was besprochen auch schriftlich bestätigen lassen.

und tschüss ingemaus

Bergbewohner1 am 20 Okt 2009 18:11:52

Ich geb dir da schon recht, hatte auch mal im Kaufvertarg stehen, kein Mietfahrzeug und dann glaubte der Richter, doch dem Verkäufer, es sei ein Irrtum gewesen un die Klage wurde abgewiesen.

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