Hallo Waldtroll!
Das frage ich mich auch schon lange, wie es den meisten WM und FG Herstellern immer wieder gelingt, ihre FG durch die Homologation sprich Zulassungsverfahren zu bekommen!
Danach verschwinden diese EU - Zulassungen zum Beispiel aus Italien, Frankreich,
Kroatien usw mit Stempel versehenen Dokumente in Deutschland beim KBA in den Archiven.
Der EU sei Dank!
Ob hier Backschisch im Spiel war, wen interessiert dann das noch jemand!
EU Papiere öffnen anscheinend alle Scheunentore.
Es ist seltsam, das FG für zum Beispiel 5 Personen zugelassen sind, obwohl jedem ABC Schüler bereits klar ist, dass mit einer Zuladungsmasse von 250 kg das FG überladen, da von einem amtlichen Personengewicht von 75 kg auszugehen ist.
Nur ändern!? Da hat wohl nur der einzelne eine Chance. Dies natürlich nur für sein FG, weil, wer kümmert sich um die anderen auf unseren Straßen fahrenden FG gleichen Types!
Dein spezielles Problem scheint mir schwierig. Der Verkäufer wird sagen, das habe er doch nicht gewusst. Er habe sich auf die Massen die für Ihn günstig sind verlassen. Es sei im Übrigen ein ausgewiesener 7 Sitzer, davon sei er auch ausgegangen.
Ob dann bei Gericht diese Aussage vor einem Richter Bestand hat, hängt von der Tagesform des Richters ab. Ich glaube eher, da hättest Du schlechte Karten, da wirst Du wohl Arglist mit ins Spiel bringen und beweisen müssen! Kannst Du das?
Dein nächster Ansatz:
Wende Dich mit Deinem Problem an das KBA in Flensburg und frage dort, wieso, woher diese unterschiedlichen Massen überhaupt in den Brief kommen.
Diese Behörde ist für uns Bürger da, gibt jedem fachkundigen Rat !
Viel Glück!
ünd tschüss ingemaus