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Fahrtkosten bei Dichtheitsgarantie


tyra am 11 Nov 2009 17:10:20

Hallo zusammen,
ich bin schon länger lesendes Mitglied hier und möchte mich jetzt aber auch mal mit meinem Problem zu Wort melden. Ich weiß, dass es ein bereits viel diskutiertes Thema ist, aber wirklich klarer ist es mir für unser Problem durch die bisherigen Äußerungen auch nicht geworden... Also hier mal mein Problem. Wir haben im März 2006 einen neuen Autoroller Garage P gekauft und bereits im ersten Jahr sind da eine feuchte Heckwand und auch feuchte Garagenklappen festgestellt worden. Die Ursache bei der heckklappe wurde behoben, aber die feuchte Heckwand blieb erstmal. Jendenfalls wurden alle Schäden beim Händler erfasst und auch im Garantieheft vermerkt und dann auch an den Hersteller zur Klärung weitergegeben. Jedenfalls hat sich alles elendig verzögert und erst jetzt werden diese Sachen endgültig repariert. Wir haben dann aber auch schon mindestens 6 Fahrten a 200 km hinter uns und daher nun auch unsere Frage: Wir sind schon über die 2 Jahre hinaus in denen wir Gewährleistungsansprüche gegen den Händler hätten, aber es lag ja nicht an uns, dass alles solange dauert... sind wir nun also ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall? Haben wir noch Anspruch auf Fahrtkostenerstattung? Und wenn ja in welcher Höhe? Hier werden oft 0,30€/ km genannt, aber woraus ergibt sich diese Summe?
Wäre nett, wenn Ihr mir hier mal auf die rechtlichen Sprünge helfen könntet - vielen dank dafür und liebe aus dem derzeit sehr novembergrauen Bremerhaven

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Bergbewohner1 am 11 Nov 2009 18:53:20

Wenn die
Mängel bestätigt/aufgenommen wurden, dann ist der Vorgang gehemmt, das dein Anpruch verjährt nicht. Trotzdem druck machen :!:
Fahrkosten ergeben sich aus aktueller Rechtssprechung.
PS, herzlich willkommen.

mueckenstuermer am 11 Nov 2009 20:09:32

Das kommt darauf an, ob man diesen Mangel als Garantiefall gegen den Hersteller oder als Sachmängelanspruch gegen den Händler geltend gemacht hatte. Ich befürchte, der Händler hat Euch elegant auf das Abstellgleis Garantie verschoben und ist aus der Sachmängelhaftung raus. Anerkannt hat er selber nämlich gar nichts. Also auch nix mit Hemmung der Verjährung.

m.

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Bergbewohner1 am 12 Nov 2009 19:56:46

mueckenstuermer hat geschrieben:Das kommt darauf an, ob man diesen Mangel als Garantiefall gegen den Hersteller oder als Sachmängelanspruch gegen den Händler geltend gemacht hatte. Ich befürchte, der Händler hat Euch elegant auf das Abstellgleis Garantie verschoben und ist aus der Sachmängelhaftung raus. Anerkannt hat er selber nämlich gar nichts. Also auch nix mit Hemmung der Verjährung.

m.

Will dich zwar nicht kritisieren, aber er hat eindeutig geschrieben:
Jendenfalls wurden alle Schäden beim Händler erfasst und auch im Garantieheft vermerkt und dann auch an den Hersteller zur Klärung weitergegeben.
Also doch gehemmt oder nicht, natürlich hat er nicht geschrieben ich erkenne dies an, deshalb hatte ich ja auch geschrieben dran blieben.

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