Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte bei einem widerrufenen Onlinekauf auf der Internetplattform eBay weiter gestärkt.
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gilt soweit ich Informiert bin nur für Gewerbliche Verkäufer !
Da bei Privatverkauf immer noch Garantie sowie Rücknahme ausgeschlossen werden kann :!: ( bei grober Täuschung sieht es natürlich anders aus ) ..
Stimmt. Wobei die Unsitte weit verbreitet ist, sich als Privatverkäufer auszugeben, obwohl man eigentlich gewerblich tätig ist. Wenn ein Privater den 20sten Artikel gleicher Art unter dem Deckmantel des Privatgeschäftes verkauft hat, dann ist der gewerblich. Da in diesen Fällen jede Belehrung fehlen dürfte, ist der Vertrag nicht nur widerrufbar, sondern auch der ausgelobte Gewährleistungsausschluss unwirksam, deshlab lügt er ja, er sei privat tätig. Der Verkäufer haftet also voll, wenn er denn greifbar ist.... m. Es geht hier bei dem Urteil aber um etwas anderes.
Es geht darum das der Widerruf VOR Vertragsabschluss nicht einsehbar sind. Diese kann der Käufer nicht sehen. Ich habe in meinen Onlineshop einen Button mit deutlich gemachten Widerruf. Und DORT kann ich sehr wohl diese Klausel stellen. :daumen2:
Genau ... ich wusste nicht wie ich es umschreiben sollte :D
gilt nat. für mueckenstuermer |
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