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Hallo,
die Suche hatte ich betreit erfolglos bemüht. Habe nur etwas über Spanien gefunden. Mein Problem ist folgendes. Wir fahren nach GR durch Italien mit Womo und Trailer fürs Boot. Leider habe ich am Heck einen Fahrradhalter den wir nicht brauchen. Benötigen wir jetzt auch eine Warntafel, oder ist bei Anhängerbetrieb eine Tafel nicht notwendig. Der Trailer wird während der Fahrt nicht abgekuppelt, da wir in I nur durchfahren. Danke schon einmal für Eure Hilfe. Hallo Peter,
m.E. benötigst Du keine Warntafel. So machen wir es und ich denke mein Mann wird es wissen. :D :oops: du brauchst keine, solange die Ladung nicht über die Leuchten hinausragt. Aber das gilt auch für deinen Anhänger, also weder der Ausssenborder noch der Z antrieb oder Badeleiter darf über die Lichter hinausragen, bzw muss dann durch ie Warntafeln kgekennzeichnet werden
Danke Dir, ich schicke Deinem Mann dann die Rechnung, wenn die Aussage falsch war :D
Der Fahrradträger ragt aber über die Leuchten hinaus. Also doch???
Das sollte klappen. Die Lichtleiste lässt sich ziemlich weit ausfahren, so dass der Außenboarder nicht hinausragen sollte. Die Frage die sich mir stellt ist einfach, hebt ein Anhänger die Pflicht der Warntafel am Zugfahrzeug auf? An alle, die hier diskutieren,
wie erklärt ihr das was ihr hier schreibt einem italienischen Dorfpolizisten ??????? @pilote600 hat meiner Meinung nach recht, nur wenn das ein italienischer Polizist anders sieht dann zahlst du oder läufst zu Fuß weiter um dann über einen italienischen Rechtsanwalt (Adresse beim Konsulat) Klage zu erheben???. Das war eine Frage, kein Sarkasmus, oder doch? Andreas
:gruebel: :nixweiss: :gruebel: :nixweiss: Irgendwie kann ich Dir nicht folgen....... ....helf mir auf die Sprünge. Mir geht es darum, wie die Rechtslage ist und nicht, was ein italienischer Dorfpolizist meint. Muss der sich nicht auch an die Rechtlage halten? Als alter Surfer weiss ich, das in Italien eine Warntafel gebraucht wird, wenn ein Teil auch nur 1 cm hinten überragt. Und zwar muss die 40 auf 40 cm sein, mir Reflektoren an den Ecken.
früher haben sie die Surfer reihenweise kurz nach der Grenze abkassiert, wir hatten keine Chance weil es diese Tafeln in Deutschland nicht gab. Das und noch ein paar andere ledige Dinge haben mich dazu gebracht seither keinen Fuß mehr nach Italien zu setzen. Also Warntafel dran. [quote="ibaldorello"
früher haben sie die Surfer reihenweise kurz nach der Grenze abkassiert [/quote] So ist es, früher. Es kommt immer auf den Trend oder auch Willkür der Ital. Polizei an. Ich kann mich noch daran erinnern, das man am besten immer diese Tafel hinten dran hatte. Es ging nicht darum das was übersteht, es ging darum Touristen abzuzocken. Erst musste man dies Plastiktafel mit 4 runden Katzenaugen haben und einige Monate später die Aktuelle. :D Selbst das Material wurde vorgeschrieben..... Die Sache ist ganz einfach, nicht über die Endleuchten des Fahrzeuges, und ein zug wird als 1 Fahrzeug gewertet, auch in Italien, es gibt genügend LKW die weit über die leuchten rausragen, aber denoch keine warntafeln haben weilnoch ein anhänger dran ist .... z.B. autotransporter.
Das sollte auch ein dorfcaribinieri wissen, zumal die gefahr wenn man italien nur zum transit nimmt eh gering ist auf einen solchen zu stoßen. Also ist ein Anhänger dran, dann zälen die leuchten des hängers!
Wie man(n)s nimmt, ist manchmal besser als mit verheirateten. Aber im Ernst:
Ich denke mal darauf wird es hinaus laufen. Trotzdem hatte ich gehofft, dass jemand die genaue Sachlage kennt.
habs dir doch geschrieben!!!!! solange der hänger dran ist zält der!!!!
Hallo Ralph, danke, aber Ihr antwortet schneller als ich lesen kann :daumen2: Das hatte sich total überschnitten als ich selber meine Antwort geschrieben hatte. Wenn dem wirklich so ist, dann klingt das gut und ich erspare mir so eine Warntafel. wer der sprache mächtig ist .....
hier de § articolo la cui violazione implica una detrazione di "punti", secondo la tabella annessa all'art. 126-bis. Consultare la Tabella 1. Il carico dei veicoli deve essere sistemato in modo da evitare la caduta o la dispersione dello stesso; da non diminuire la visibilità al conducente né impedirgli la libertà dei movimenti nella guida; da non compromettere la stabilità del veicolo; da non mascherare dispositivi di illuminazione e di segnalazione visiva né le targhe di riconoscimento e i segnali fatti col braccio. 2. Il carico non deve superare i limiti di sagoma stabiliti dall'art. 61 e non può sporgere longitudinalmente dalla parte anteriore del veicolo; può sporgere longitudinalmente dalla parte posteriore, se costituito da cose indivisibili, fino ai 3/10 della lunghezza del veicolo stesso, purché nei limiti stabiliti dall'art. 61. 3. Fermi restando i limiti massimi di sagoma di cui all'art. 61, comma 1, possono essere trasportate cose che sporgono lateralmente fuori della sagoma del veicolo, purché la sporgenza da ciascuna parte non superi 30 cm di distanza dalle luci di posizione anteriori e posteriori. Pali, sbarre, lastre o carichi simili difficilmente percepibili, collocati orizzontalmente, non possono comunque sporgere lateralmente oltre la sagoma propria del veicolo. 4. Gli accessori mobili non devono sporgere nelle oscillazioni al di fuori della sagoma propria del veicolo e non devono strisciare sul terreno. 5. È vietato trasportare o trainare cose che striscino sul terreno, anche se in parte sostenute da ruote. 6. Se il carico sporge oltre la sagoma propria del veicolo, devono essere adottate tutte le cautele idonee ad evitare pericolo agli altri utenti della strada. In ogni caso la sporgenza longitudinale deve essere segnalata mediante uno o due speciali pannelli quadrangolari, rivestiti di materiale retroriflettente, posti alle estremità della sporgenza in modo da risultare costantemente normali all'asse del veicolo. 7. Nel regolamento sono stabilite le caratteristiche e le modalità di approvazione dei pannelli. Il pannello deve essere conforme al modello approvato e riportare gli estremi dell'approvazione. 8. Chiunque viola le disposizioni dei commi precedenti è soggetto alla sanzione amministrativa del pagamento di una somma da euro 71,05 a euro 286,38. 9. Il veicolo non può proseguire il viaggio se il conducente non abbia provveduto a sistemare il carico secondo le modalità stabilite dal presente articolo. Perciò l'organo accertatore, nel caso che trattasi di veicolo a motore, oltre all'applicazione della sanzione di cui al comma 8, procede al ritiro immediato della carta di circolazione e della patente di guida, provvedendo con tutte le cautele che il veicolo sia condotto in luogo idoneo per la detta sistemazione; del ritiro è fatta menzione nel verbale di contestazione della violazione. I documenti sono restituiti all'avente diritto allorché il carico sia stato sistemato in conformità delle presenti norme. Le modalità della restituzione sono fissate dal regolamento.
Hallo Frank, der Link ist echt super! Aber ich zitiere mal: Zusätzliche Bestimmungen Jede Ladung, die nach hinten überragt (Surfbretter, Fahrradträger), muss mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß-roten, reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen. Gespannfahrer müssen am Heck ihres Fahrzeuges einen 80 km/h Kleber anbrigen. Mit einer am Fahrzeug montierten und typengeprüften Anhängerkupplung kann auch ohne Anhänger gefahren werden. Hiernach müsste man ja nun doch eine Warntafel haben.... Ist ja echt verwirrend
Außerdem darf ich jetzt auch noch so ein sch... 80er Schild draufpappen. Den letzten Satz finde ich aber auch echt klasse ![]()
Hallo Ralph, leider bin ich es nicht...... Hi, verschenk dein Boot und mach dich frei. :D :wink:
Dafür gibt es doch den lustigen Goog**gle Übersetzer. Aber ob das hilft? :D LS "Artikel, deren Verletzung bedeutet eine Verringerung der "Punkte", nach der Tabelle zu Artikel beigefügt. 126-bis. Siehe Tabelle 1. Die Ladung Fahrzeuge müssen so angeordnet sein, zu verhindern oder die Verstreuung des gleichen, nicht auf die Sicht des Fahrers zu verringern und behindern die Bewegungsfreiheit in der Führung nicht zu gefährden die Stabilität des Fahrzeugs, nicht darüber hinwegtäuschen, Beleuchtungs-und visuelle Signalisierung oder die Anerkennung von Kfz-Kennzeichen und Zeichen mit dem Arm gemacht. 2. Die Ladung sollte nicht über die Grenzen des Artikels Spurweite gegründet. 61 und kann nicht in Längsrichtung von der Front des Fahrzeugs hinausragen kann in Längsrichtung von der Rückseite Projekt, wenn es der Dinge ausgefertigt unteilbar, bis 3 / 10 der Länge des Fahrzeugs, sofern die Grenzen der durch art. 61. 3. Vorbehaltlich der Höchstwert in der Kunst. 61, Absatz 1, kann der Dinge, die abstehen der Seite Profil der Fahrzeug befördert, sofern die Projektion von jeder Seite nicht mehr als 30 cm entfernt von der vorderen und hinteren Begrenzungsleuchten. Pali, Stäbe, Platten oder ähnliche Belastungen kaum wahrnehmbar, horizontal gestellt, aber nicht ragen seitlich über die Kontur des Fahrzeugs. 4. Handy-Zubehör in die Schwingungen darf nicht außerhalb der Kontur des Fahrzeugs hinausragen und nicht auf dem Boden kriechen. 5. Es ist verboten, zu tragen oder zu schleppen Dinge, die auf dem Boden kriechen, wenn auch zum Teil durch die Räder unterstützt. 6. Wenn die Last ragt über den Umriss Ihres Fahrzeugs, muss darauf geachtet werden alle geeigneten Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. In jedem Fall muss, der Längs-Projektion von einem oder zwei spezielle rechteckigen Platten, mit Retro-beschichtete-reflektierende Material an den Enden der Projektion, um stets normal zur Achse des Fahrzeugs gemeldet werden. 7. Regeln werden in die Eigenschaften und die Bedingungen der Genehmigung durch die Gremien eingerichtet. Das Gremium muss den Bericht genehmigt und die Einzelheiten der Zulassung. 8. Wer gegen die Bestimmungen der vorstehenden Absätze unterliegen verwaltungsrechtliche Sanktion für die Zahlung einer Summe von Euro 71,05 bis Euro 286,38. 9. Das Fahrzeug kann die Reise nicht fortsetzen, wenn der Fahrer nicht hat Schritte veranlasst, dass die Belastung in der von diesem Artikel eingetragen werden. So dass die Einrichtungen, die Frage im Falle von Kraftfahrzeugunfällen zu schaffen, zusätzlich zu der Sanktion nach Absatz 8 wird den sofortigen Rückzug der Zulassungsbescheinigung und treibende Lizenz zu machen, bietet alle Vorsichtsmaßnahmen, dass das Fahrzeug an einem geeigneten Ort für solche Systeme durchgeführt werden, wird der Rückzug in das Protokoll eines Rechtsstreits erwähnt die Verletzung. Die Dokumente werden an den rechtmäßigen Eigentümer, wenn die Ladung in Übereinstimmung mit diesen Regeln gesetzt zurückgegeben. Die Bedingungen der Rückzahlung werden durch Verordnung festgelegt.
so ein schwachsinn kommt dabei heraus, wenn eine Maschine oder ein Programm stumpf übersetzt, wenige hilfreich. Hallo Zusammen,
ich würde ja weder über die Rechtslage noch über die Warntafel lange diskutieren. Die Polizei weder in Italien noch in Spanien wird mit dir nicht lange diskutieren, wenn sie der Meinung ist, dass die Warntafel nicht ordnungsgemäß ist oder nicht. Deine Rechtsauffassung in allen Ehren, aber wir reden hier über -im Verhältniss der Wertigkeit deines Gespanns- um "peanuts". Schaff dir das Ding an und du hast - ob für Italien zugelassen oder nicht - einen zumindestens diesbezüglich entspannten Urlaub. WolleHB
Hallo WolleHB, so habe ich das noch gar nicht betrachtet. Aber wo Du Recht hast, hast Du Recht...... Hallo, für die, die diese Frage auch heute und zukünftig noch haben: 1. Ja, die Warntafel muß auch angebracht werden bei einem vorhandenen Fahrradträger, wenn keine Fahrräder befestigt sind Siehe z.B. Artikel auf der Schweizer Internetseite TCS: Warntafeln bei überstehender Ladung 2. Ja, auch wenn ein Anhänger angespannt ist, muß dieses Schild an einem Fahrradträger angebracht sein Siehe z.B. Artikel auf der Internetseite von Campofant: Warntafeln für Fahrradträger - in Italien und Spanien Pflicht Anmerkung: Als Anfänger auf diesem Forum bin ich noch nicht berechtigt, Links einzufügen Grüße und allseits gute Fahrt, Stephan
Das hat bestimmt einen anderen, triftigen Sachgrund gehabt. Vielleicht hat die Nationalelf gegen Deutschland verloren. Ist jedenfalls Geschichte, bei einem Hänger würde ich über das Fahrzeugheck nicht mal nachdenken. Und als Schmankerl für die Hundertprozentigen sei noch angemerkt, dass (ganz, ganz) strenggenommen die Italientafel in Deutschland als lichttechnische Einrichtung überhaupt nicht erlaubt ist und umgedreht werden müsste … Gruss Manfred
Hallo,wir haben bei unserer 5wöchigen Tour durch Italien diesjahr mal extra drauf geachtet.Wir hatten vorsichtshalber ein Warnschild das Italienische auch ohne Fahrräder dran.ich hatte es vorab auch so gelesen.Nach meiner Beobachtung auf den Autobahnen wurde diese Regel kaum oder garnicht auch mit Fahrräder beachtet schon garnicht von PKW.Bei Womifahren habe ich auch oft falsche Warntafeln gesehen.Warum das in Europa nicht einheitlich sein kann ist mir auch ein Rätsel.Eine Konntrolle haben wir nicht erlebt. Ich fahre jedes Jahr mind. 3x bis runter nach sizilia....Ohne Tafel...glaube das letzte mal bin ich vor 10 Jahren danach gefragt worden...ich habe gesagt die wurde mir gestohlen...furto rubato ...und gut wars. Die Polizia hat andere Probleme zur Zeit... |
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