|
Hallo,Will mein Womo Hymey 644 auch auflasten da wir ins Ausland / Spanien fahren ,habe im alten FRz.Brief eine 3900kg.eintragung entdeckt,hilft das bei der Unschreibung oder muss ich zum TÜV ?Vieleicht weiss das jemand? Roofy
Aulastung muß von der Dekra bestätigt werden-nicht TÜV, dann erst Eintragung möglich. In den alten Bundesländern ist der TÜV Deine Ansprachestelle, denn nur er darf der Zulassungsstelle die Änderung der Papiere vorschlagen. Das ist nach meiner Info in den neuen Bundesländern auch bei der DEKRA möglich.
Wenn das Fahrzeug schon bei 3 900 kg war, dann sollte es auch wieder dorthin zurückkehren können. Du kannst aber unter Umständen damit rechnen, daß eventuelle "Rückbauten" erforderlich sind, etwa wieder eine Zusatzfeder rein, oder, ich kenne ja Dein Fahrzeug nicht und fabuliere mal, vielleicht eine Korrektur am Lastregler. Reifentragindex? Das sind so die Sachen..... Vielleicht ist aber auch gar nichts zu tun: nimm die alten und die neuen Papiere und das Auto und fahr beim TÜV vor. Danke erstma,so hat es die Dame bei der Zulassungsstelle auch gesagt,Lt.verkäufer der das Womo ablastete sind keine Veränderungen vorgenommen worden beim Ablasten,steht auch in dem alten Frz Schein so drin,ein hin und hergemache ist das,soll ich einfach so fahren und ist denn schon mal jewand gewogen worden ?? Roofy. War beim TÜV bzw.Dekra ,ohne das Teil genauer anzusehen wurde umgeschrieben,habe jetzt ein Gutachten / Auszug wie Frz.Schein bekommen,meint Ihr es reicht auch wenn ich dies nur mitführe und die Daten noch nicht in den Schein umschreiben lasse??Achso 22 Euro hats gekostet,das geht eigentlich. Roofy. Hey Roofy,
netter Mann dieser Prüfer. Denk auch drann, wenn Du umschreibst, kostet es Dir wieder mehr KFZ Steuer! , Hartmut |
Anzeige
|