Parken mit hochgestellten PKW-Dachzelt?
Hallo
Ist mit einem hochgestellten (also in Position „schlafbereit“) PKW-Dachzelt (z.B.Typ: Easy-Top)
das Parken im öffentlichen Verkehrsraum in DEUTSCHLAND genauso erlaubt, wie sonst mit einem PKW (z.B. Straßenrand, Parkplatz).
WELCHE § GIBT ES DAZU?
Wie sind diesbezüglich die Regelungen in Europa, speziell TSCHECHIEN und POLEN bzw. Osteuropa?
Ich habe bisher nichts konkret Aussagefähiges im Web gefunden.
Danke
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