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Parken mit hochgestellten PKW-Dachzelt?


ozean am 28 Mär 2010 12:09:17

Parken mit hochgestellten PKW-Dachzelt?

Hallo

Ist mit einem hochgestellten (also in Position „schlafbereit“) PKW-Dachzelt (z.B.Typ: Easy-Top)
das Parken im öffentlichen Verkehrsraum in DEUTSCHLAND genauso erlaubt, wie sonst mit einem PKW (z.B. Straßenrand, Parkplatz).

WELCHE § GIBT ES DAZU?

Wie sind diesbezüglich die Regelungen in Europa, speziell TSCHECHIEN und POLEN bzw. Osteuropa?

Ich habe bisher nichts konkret Aussagefähiges im Web gefunden.

Danke

[/b]

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Geo am 28 Mär 2010 13:07:38

Hallo Ozean,

für Deutschland:

siehe z.B. hier: --> Link


:lenker:

spleiss53 am 28 Mär 2010 13:33:08

Hallo ozean - willkommen im Forum :)

@Geo: gute Seite - hab die noch nicht gekannt.

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ozean am 28 Mär 2010 14:42:31

Danke

Anmerkung:
Es handelt sich bei meiner Frage nicht um ein Wohnmobil oder Wohnwagen,
sondern um ein Dachzelt, welches auf einem PKW verbunden ist und die Dachfläche dessen nicht überschreitet.

Es könnte sich die Frage ergeben, ob das Beschriebene
des Links von "Geo" dafür auch gilt.


dieter2 am 28 Mär 2010 14:49:19

Ich meine wenn Du die 4 Meter in der Höhe nicht überschreitest ?

So hoch darf ein KFZ in Deutschland sein :D

Dieter

Klausimaus am 28 Mär 2010 16:11:12

Hi !
Ich denke, wenn du im öffentlichen Verkehrsraum "Campst", fällt das unter Sondernutzung und ist genehmigungspflichtig, bzw. nach dem Straßenverkehrsrecht nicht gestattet.
Klausimaus

ozean am 28 Mär 2010 16:32:24

Klausimaus hat geschrieben:Hi !
Ich denke, wenn du im öffentlichen Verkehrsraum "Campst", fällt das unter Sondernutzung und ist genehmigungspflichtig, bzw. nach dem Straßenverkehrsrecht nicht gestattet.
Klausimaus


Ich meine nicht Campen im eigentlichen Sinn,
sondern Parken (mit evtl. Nutzung des Autodachezeltes im aufgestellten Zustand z.B. für 1 Übernachtung).


spleiss53 am 28 Mär 2010 16:55:25

.... ob du im - oder auf deinem Auto nächtigst ist egal - mach es.

homa am 28 Mär 2010 18:31:11

Wenn ich sicher wäre, dass mir niemand in der Nacht mein Zelt aufschneidet und Du nicht so laut schnarchst, würde ich es auch machen. Meine Frau würde aber auf jeden Fall darauf verzichten.

ozean am 28 Mär 2010 18:46:54

spleiss53 hat geschrieben:.... ob du im - oder auf deinem Auto nächtigst ist egal - mach es.

Treffender kann man es eigentlich nicht formulieren!

Aber wie es in Deutschland und mittlerweile in der Euro-"Zone" so ist,
bei fast jedem Furz droht irgend ein Bußgeld.


andwein am 29 Mär 2010 10:28:26

Hallo @ozean,
vielleicht hilft dir diese Erklärung:
Campen oder Übernachten: Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einem "campingähnlichen Betrieb" (im Klartext, wenn außerhalb des Fahrzeuges z.B. Tische und Stühle aufgestellt werden) und der "Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit", wobei das Fahrzeug jederzeit fahrbereit sein muss (keine Markise ausgefahren).
Während das Campen in freier Natur in den meisten Ländern verboten ist, ist das einmalige Übernachten in den meisten Ländern erlaubt. Als Faustregel gilt:
Wenn übernachten auf eigens dafür aufgestellten Schildern nicht ausdrücklich verboten ist, darf man über Nacht mit seinem Fahrzeug stehen bleiben.
Grundlage dieser Aussage ist die STVO, der wichtige Punkt ist: Das Fahrzeug muss ohne Um-oder Abbauten fahrbereit sein.
Andreas

trebla am 29 Mär 2010 12:57:38

Geo hat geschrieben:Hallo Ozean,

für Deutschland:

siehe z.B. hier: --> Link


:lenker:


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