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Händlergewährleistung


seegers am 07 Mai 2010 08:44:38

Hallo,

im Februar haben wir uns unser Wunschmobil gekauft (Eura 600 HS) und sind eigentlich rundum zufrieden. Auch der Händler machte einen seriösen Eindruck. Doch so langsam häufen sich die Macken. Der Zahnriemen musste erneuert werden, was mir aber mitgeteilt worden war.
Bei der Reperatur ist dann aber festgestellt worden, dass die Bremsen dringendst (!) zu erneuern waren. Ebenso gab es einen Radlagerschaden. Diese Mängel sind lt. Fiatfachwerkstatt nicht erst durch die von uns gefahrenen ca. 400 KM entstanden, sondern waren schon beim Verkauf vorhanden. Neben der Frage, ob der TÜV dies nicht teilweise hätte bemängelt müssen, ist für mich vielmehr wichtiger zu wissen, ob der Händler hier nicht an den Kosten "beteiligt" werden kann?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Herbert.

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FrankundMone am 07 Mai 2010 09:10:30

Das glaube ich nicht. Das Fahrzeug hat TÜV und Du hast es gekauft und somit ist es für ihn gegessen.
Kannst ja mal versuchen aber ich denke, der wird sich nicht drauf einlassen.

lahmeente am 07 Mai 2010 09:25:47

Hallo,

wenn Du beim Händler gekauft hast, hast Du doch Gewährleistung. Unbedingt in den 1.-6. Monat zum Händler gehen, danach bist Du in der Beweispflicht, daß der Schaden vorher da war. Zahnriemen hast Du ja akzeptiert, Bremsen ist halt die Frage ob das Verschleiss war oder nicht, aber Radlager dürfte doch eigentlich ein Gewährleistungsschaden sein. Warst Du damit bei deinem Händler, oder hast Du es einfach bei einer Werkstatt reparieren lassen ?


Friedhelm

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Gast am 07 Mai 2010 10:32:22

Der Händler muss die Gewährleistung geben, das die gebrauchte Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist bei angemessener Nutzung auch ohne zusätzliche Kosten für Reperaturen zu gebrauchen ist. Das gilt auch für Verschleißteile. Verschleißteile können nur in Garantien ausgenommen werden!
Daher sind Bremsen auch in der Gewährleistung drin. Der Händler kann die Gewährleistung verweigern, wenn eine unsachgemäße Benutzung oder ein übermässiger Gebrauch vorliegt. Das ist wohl bei einem durchschnittlichen Wohnmobilfahrer auf einem Transporterchassis eher Makulatur :!:

Daher muss der Händler für die entstanden Kosten aufkommen, Es sei denn es wurde im Kaufvertrag darauf hingewiesen das die Bremsen oder sonstige Verschleißteile innerhalb eines Jahres gewechselt werden müssen und der Kunde dies akzeptiert.

ABER VIELE HÄNDLER VERSTEHEN NICHT EINMAL DEN UNTERSCHIED ZWISCHEN GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG (oder wollen ihn nicht verstehen), dies gilt meiner Meinung auch für die Firma Glück in Sulzemoos.

Jörg

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