Ausderasche am 09 Mai 2010 23:02:07
Hi,
das Thema hatten wir schon öfter hier.
Garry hat Recht, z.zt. gibt es noch keine Vollstreckung italienischer Geldstrafen aus I in D. Und wenn Du in Italien irgendwann in Zukunft entdeckt wirst, mu0t Du halt (mehr) zahlen.
Grenzübergreifende Vollstreckung Kommt aber wohl im Herbst. Die Grenze liegt irgendwo bei 75,--€, d.h. Du bist darunter. Die Frage ist auch, ob mit der Einführung der grenzüberschreitenden Vollstreckung auch rückwirkende Vergehen eingetrieben werden können, z.B. ein Verstoß, der schon 2009/2008/2007 stattgefunden hat.
Und Verjährung? Die Verjährungsgrenzen in der EU sind unterschiedlich. Was kommt zur Anwendung? Deutsches oder Italienisches Recht?
Alles wohl noch offene Themen..ich bin unseren Euro - Politikern da immer sehr dankbar. Richtig gute Arbeit, für die sie von uns Steuerzahlern bezahlt werden! Wenn sie wenigstens einheitliche Verkehrschilder und Regeln eingeführt hätten!
Wenn Du im ADAC bist, nutze die Rechtsberatung des ADAC für Deinen Fall!
Frank