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Hallo liebe Womo Freunde,bin doch heute beim lesen einer Womo Zeitschrift auf vollgendes gestossen.Es sei in Europa vorgeschrieben, wenn man ein KFZ lenkt und man ist nicht der Halter muß eine Benutzungsvollmacht mit sich geführt werden.Was habt ihr bei Kontrollen im Ausland für erfahrung gemacht.Ich habe mir mal in verschieden Sprachen solche vollmachten geschrieben die ich nun vom Besitzer des Womo mal unterschreiben lasse.Was ich bis jetzt gegoogelt habe,in Polen ist die Strafe bei nichtmitführung recht hoch, 140 Euro !!! Viele Harry ......ich habe davon noch nichts gehört. Kannst Du mal Vollmachten, sofern Du sie schon hast, von Italien, Frankreich und Spanien online stellen? Meine Kinder fahren dort mit meinem WoMo hin. Eine Strafe sollten sie sich sparen können
Hermann schaut mal beim adac, ich glaube da gibt es vordrucke.
gruß peter Reicht es nicht aus, wenn man im Besitz der Fahrzeugpapiere ist?
Demnach müsste Peter meine Einverständnisrerklärung immer dabei haben, denn er fährt ja ein auf mich zugelassenes Fahrzeug. Auch wenns nur hier im Umkreis ist, ists doch in Europa und demnach sollte er unter diese vorschrift fallen. Oder hab ich da was falsch verstanden. So eine Benutzungsvollmacht kann ich mir doch jederzeit selber unterschreiben wer soll denn die Echtheit kontrollieren?
Bernd Jeder Fahrzeugführer, der ein geliehenes Fahrzeug im Ausland führt, muss solch eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitführen.
Die Sprache des Formulars sollte Englisch sein. Hier mal ein Beispiel der Allianz für --> Link. Wer sich ein Auto mietet bekommt mit dem Mietvertrag solch eine Vollmacht. Ich verstehe die neue Regelung so:
Benutzungsvollmacht ist notwendig, wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist und der Halter nicht mit an Bord ist. Für im Inland angemeldete Fahrzeuge gilt diese Regelung nicht. Ich frage mich aber, ob ein Mietvertrag schon als Benutzungsvollmacht ausreicht, wenn ich mit einem in Deutschland gemieteten Fahrzeug ins europäische Ausland fahren will. Sollte man sich wohl bei dem Vermieter erkundigen. Nö, als ich neulich mit meinem Dienstwagen nach Rumänien einreisen wollte, musste ich die Genehmigung des Fahrzeughalters vorlegen.
Davor wollte niemand sowas sehen.. :roll: Im Baltikum ist eine Benutzervollmacht vorgeschrieben.
Wenn ich nicht irre, kann man sich entsprechende Vordrucke im Internet herunterladen. Bei deutschen Vermietern steht ja z.B. in der Zulassung auch "Selbstfahr Vermiet Fahrzeug" (oder so ähnlich) - das soll angeblich als Hinweis, das es sich um einen Leihwagen handelt, reichen. Wurde mir mal so gesagt.
Wie das mit Privaten KFZ ist weiß ich auch nicht - einfach mal beim ADAC fragen, warum ist man da sonst Mitglied? Auf eine Panne hoffen wir ja nicht :wink: Anonsten gibt es in einigen Ländern die lustigsten Regelungen, so darf in Norwegen z.B. ein Norweger (Staatsbürgerschaft) kein im Ausland zugelassenes Fzg. fahren. Für Ungarn wird sowas sogar vom Auswärtigen Amt empfohlen
Quelle --> Link Hallo,
früher war unser PKW immer auf den Namen meines Vaters zugelassen (wegen der Versicherung). Der WOwa auf uns. Wir hatten immer solch eine Vollmacht für das Auto dabei. Bei der Einreise nach Ungarn wurde sie verlangt. Ist aller dings bestimmt schon 6 Jahre oder länger her. Ich glaube wir hatten damals einen Vordruck vom ADAC. Ist doch nicht schlimm, einmal ausgefüllt immer dabei.... Ungarn gehört zu Schengen, Rumänien (noch) nicht :!:
Das wird wohl der Hintergrund sein.
Richtig, einen Vordruck hatte ich ja etwas höher schon angeprisen :wink: Hallo,
habe beim ADAC geschaut und ich finde nichts. Kann mir einer sagen wo ich es finde. Mein Sohn will mit meinem Auto im Sommer nach Slowenien, braucht er sie da auch? Achim Bist du Mitglied im ADAC??
Dann ruf doch da mal an. Im Netz habe ich nur was für Polen gefunden. Hallo,
eine Benutzungsvollmacht ist im In- und Ausland nicht vorgeschrieben. Der Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung II sagt überhaupt nichts über die Besitzverhältnisse/Berechtigung aus. Nur der Kfz-Brief / Zulassungsbescheingung I gilt als Besitzdokument und den hat man nunmal nicht an Bord. Wie sollte der Fahrzeugführer aber denn beweisen, dass er berechtigt ist das Fahrzeug zu führen? Dazu folgenden Tipp: Bei Mietfirmen ist das kein Problem, die liefern eine entsprechende Bescheinigung in verschiedenen Sprachen mit. Bei privaten Vermietern unterschreibt man eine formlose Erklärung und läßt diese auch vom Vermieter unterschreiben. Auf dieser Erklärung sollte der BPA des Eigentümers und der des Berechtigten, sowie der Fahrzeugschein einkopiert sein. Das müßte reichen, um den Besitz zu erklären. Eine 100% Sicherheit gibts jedoch nicht. bertel |
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